Fangzaun

Termnak

User
Hallo


Könnte mir jemand Auskunft geben,was man alles für einen Bauantrag benötigt um einen Fangzaun auf einer gepachteten Wiese aufstellen zu können.
Habe hier im Forum schon etwas gelesen,aber so richtig wurde auf das Thema nicht eingegangen.Wer muß alles einen Antrag bekommen (Landratsamt,Gemiende ?).Gibt es solche Anträge zum Downloaden?Wird ein Plan benötigt?Spielt die Flächennutzung in diesem Fall Wiese eine Rolle?Sind diese Anträge Bundesweit gleich oder ist in unseren Fall Bayern etwas anders ?Aus welchen Gründen könnte der Antrag abgelehnt werden?Wie lange dauert es bis so ein Antrag genehmigt wird?
Der Fangzaun wird aus Eisenstangen die im Boden betoniert sind,und aus Maschendrahtzaun bestehen.Länge 40m,Höhe 3m.


Auf hilfreiche Antworten wartet Jürgen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Jürgen, erst einmal Willkommen hier im Forum.
Viele Fragen zum Anfang ;)

Wenn du ganz sicher gehen willst:
Baugenehmigungen/-voraussetzungen werden in der Landesbauordnung geregelt.
Also könntest du dir die von Bayern mal ergoogeln und nachsehen.
Diese Verordnungen ähnlen sich aber alle sehr.

1. Länge 40 Meter, Höhe 3 Meter
Dafür benötigt ihr mit Sicherheit eine Genehmigung, es kommt primär auf die Höhe an (größer 1,99 Meter) und auf das Merkmal "einbetoniert" (also fest mit dem Boden verbunden)

2.
Zuständige Behörde, vermute ich, das Landratsamt. Das sollte aber jemand aus Bayern bestätigen. Im Regelfall läuft das so, dass das Landratsamt das Bauvorhaben in den betroffenen Gemeinderat zur Stellungnahme gibt.

3.
Ein Anruf beim zuständigen Amt mit der Frage, was an Unterlagen eingereicht werden muss, würde die Sache erleichtern.
Im Regelfall benötigt ihr eine Karte 1:5000 (aber nachfragen, ob der Maßstab so stimmt), auf die der Zaun exakt eingezeichnet wird. Das ist das Wichtigste. Warum man das will, kann man auch formlos in einem Begleitschreiben darlegen. Ich hoffe, dass ihr auf dieser Wiese keine Genehmigung für Modellflug benötigt. Also die Voraussetzungen der LuftVO (§ 16) beachtet sind.....

4.
Gepachtete Wiese.....
Daraus schließe ich, dass ihr kein Verein seid und keine AE für Modellflug. Das erleichtert die Sache nicht.
Korrekt so?
Wir haben als Verein gerade so eine Baugenehmigung in der Bearbeitung beim Amt. Kontakte haben ergeben, dass es vermutlich unproblematisch ist, weil der Flugplatz als solcher schon landespflegerisch bei der Aufstiegserlaubnis geprüft wurde. Sprich:
In die Suppe könnte euch die Landespflegebehörde spucken....

5.
Man kann so eine Baugenehmigung umgehen, indem man den Zaun nicht als fest mit dem Boden errichtet.
Also zum Bespiel die Stangen in Bodenhülsen aufstellt und nach dem Fliegen den Zaun wieder abbaut. Der Zaun kann in solchen Fällen auch aus Netzwerk bestehen, das macht die Sache einfacher. Warum auch 3 Meter? Die AE´s, die ich kenne, sprechen von einem Schutzzaun in Höhe von 250 cm.
 

Termnak

User
Hallo

Danke erst mal für die Antworten.

Also auf dem Amt habe ich schon angerufen.War danach genauso schlau.Die gute Frau meinte das ich mich da an den Naturschutz wenden sollte,hmmm?
Ich habe ihr erklärt das wir ein Verein sind,der erstmal auf Elektro bleiben möchte,da jedes mal sobald die Aufstiegsgenehmigung beantragt wurde immer heftige Gegenwehr seitens der Jägerschaft und Gemeinde gekommen ist.Der Zaun sollte zur eigenen Sicherheit dienen und Besucher deutlich machen,bis hier her und nicht weiter.
Du schreibst das die Landespflegebehörde uns in die Suppe spucken könnte.Wurde ein Gutachten von einen DMFV Sachverständigen da weiter helfen?

Gruß Jürgen
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Termnak schrieb:
Hallo

Du schreibst das die Landespflegebehörde uns in die Suppe spucken könnte.Wurde ein Gutachten von einen DMFV Sachverständigen da weiter helfen?

Gruß Jürgen

Nein. Der Sachverständige begutachtet einen Platz in "modellflugrechtlicher Hinsicht", geeignet für Modellflug Ja/Nein. Die Emissionsfrage wurde früher auch begutachtet, ist aber gutachterlich mit den neuen Richtlinien hinfällig.
Meine Argumentation kommt aus einer anderen Richtung. Wenn ein Modellflugplatz "richtig" mit AE genehmigt wurde, bekommt der Verein regelmäßig als Auflage den Sicherheitszaun. Auch läuft das luftrechtliche Genehmigungsverfahren wohl auch in den meisten Bundesländern durch die Gemeinderäte.
Wenn dieser Weg schon beschritten wurde, wissen ja alle Gremien Bescheid, haben ihren Senf dazu gegeben bzw. zugestimmt.
Wenn man dann in der AE eine Auflage hat bez. eines Sicherheitszaunes, dann ist die baurechtliche Komponente einfacher ;)

Jetzt frage ich mal ein bißchen:)
Ihr seid derzeit mit eurem Status als "Wildflieger" nicht so gut dran. Was spricht denn dagegen, ein Genehmigungsverfahren für eine AE durchzuziehen?
Wie weit seid ihr vom nächsten Ort entfernt?
Mit dem Bauantrag für den Zaun zäumt ihr meiner Meinung nach das Pferd von hinten auf.
Kein Mitglied in einem Verband ? Die unterstützen bei Genehmigungsverfahren.

Eigenwerbung an:
Bist du im Vorstand? Dann guck´mal oben in der Forumübersicht den Button "RCNVV". Da werden solche Dinge diskutiert. Ausserdem ist da ein bayerischer Kollege mit registriert, der auch Sachverständiger ist. Und einige Leute in Bayern kennt......
Eigenwerbung aus

Und noch was:
Ich bekomme so ein bißchen mit, dass Vereine die Lage im Vorfeld abklopfen, Widerstand verspüren und dann den Schwanz wieder einziehen. Das ist falsch.
Es gibt ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil (oberste Rechtssprechung). Stark verkürzter Tenor:
Wenn die Voraussetzungen für eine AE vorliegen, ist diese zu erteilen.
 

Termnak

User
Hallo

Wildflieger sind wir nicht,da unser Verein seit fast 30 Jahen besteht.Leider müssen wir unser derzeitiges Grundstück bis Herbst verlassen.Dort haben wir eine Aufstiegsgenehmigung für Verbrennermodelle bis 25kg.Da die Gemeinde (Jäger) gegen uns ist wurde im Vorfeld der Antrag für einen Fangzaun abgelehnt.
Da wir ohne Fangzaun die 50m Sicherheitsabstand nicht einhalten konnten,wurden 5kg Verbrennermodelle mit einen Sicherheitsabstand von 30m zugelassen.
Das wir das Pferd diesmal von hinten aufzäumen kann man so sagen.
Wir haben aus den Fehlern gelernt und möchten diesmal nicht im Vorfeld die Pferde scheu machen.

Gruß Jürgen

www.mfc-herzogenaurach.de
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Termnak schrieb:
Da wir ohne Fangzaun die 50m Sicherheitsabstand nicht einhalten konnten,wurden 5kg Verbrennermodelle mit einen Sicherheitsabstand von 30m zugelassen.

Das verstehe ich nicht ganz. Welche 50 Meter Sicherheitsabstand? Wo kommt der Wert her?
Du sprichst von Zulassung. Also habt ihr eine AE oder betreibt ihr den Verbrennerflug bis 5 kg erlaubnisfrei im Rahmen der LuftVO?

Und: Du hast eine PN (Persönliche Nachricht)
 
Hallo,
der Bauantrag ist in Bayern immer an die Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde kann ihr Einverständnis erteilen oder auch nicht. In jedem Falle ist jedoch der Antrag von der Gemeinde(!) an das zuständige Landratsamt weiterzuleiten, die dann als Aufsichtsbehörde prüft, ob das Einverständnis oder die Ablehnung rechtswidrig war.
Die Gemeinde kann NUR nach Städtebaulichen Gesichtspunkten den Bauantrag ablehnen, jedoch nicht weil irgendwelche Jäger ihre Interessen wahren wollen. Eine Ablehnung ist also immer mit dem Gesetz zu begründen.
Ein Landespflegeamt gibt es in Bayern nicht, hierfür sind die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zuständig und die werden meist auch die Probleme machen. Der Antrag wird automatisch an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet.
Auf die Höhe des Zaunes kommt es nicht an, ob ihr einen Antrag stellen müsst, sondern nur, ob eine bauliche Anlage vorliegt. Bauliche Anlagen liegen vor, wenn diese aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Boden fest verbunden ist. Hinweis: landwirtschaftliche Anlagen benötigen im Außenbereich keine Baugenehmigung (in Bayern gültig).

Wo liegt denn euer neuer Platz (evtl. im Landkreis Fürth)?

Und zu guter letzt: Der Lärm hat sich hier in Bayern leider keineswegs mit der neuen Nfl erledigt. Es gibt derzeit ziemlichen Widerstand von den Landratsämtern. Das bayerische Staatsministerium und das LFU beschäftigen sich derzeit mit der neuen Nfl. Momentan liegen manche Anträge auf Turbinenzulassungen auf Eis!

Gruß
Günter
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Morgen Günter, endlich mal eine Rückmeldung aus Bayern. Leider ist es ja so -Förderalismus sei Dank - dass man hier nicht mit letzter Sicherheit schreiben kann, wie die Zuständigkeiten sind. Bei uns in RP läuft es ein bißchen anders: Bauvorhaben kann bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder auch bei der Kreisverwaltung (= in Bayern das Landratsamt?) abgegeben werden, die geben es auf jeden Fall dann in die Gemeinde.
Interessant auch dein Hinweis mit den NfL. Wäre schade, wenn dieses Projekt, dass ja eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sicherstellen sollte, wieder unterlaufen wird.
In Rheinland-Pfalz läuft es derzeit nach den NfL.
Zu seinem Verein: Er führt derzeit in der Signatur den Link zum Verein.
 
Hallo Dieter,
ja, leider sind die Bauvorschriften nicht in allen Ländern gleich, was es etwas schwierig macht...
stimmt, Landratsamt = Kreisverwaltungsbehörde
Gruß
Günter
 

Termnak

User
Hallo

Deine Nachricht habe ich bekommen Dieter,werde deine Empfehlung nutzen.
Wir haben eine Aufstiegsgenehmigung.Da wir keinen Zaun haben muß der Vorbereitungs und Zuschauerraum 50m Abstand zu Landebahn haben.Dies bei Modellen über 5kg Fluggewicht.Da wir nur 30m Abstand auf unseren momentanen Platz haben dürfen wir V-Modelle bis 5kg fliegen.Dies wurde vor 2 Jahren von Herrn P. vom Luftamt vor Ort begutachtet und so in der Aufstiegsgenehmigung aufgenommen.
So steht es auch in der neuen BMV Grundsätze Aufstiegserlaubnis.
2.2.4 Beim Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen sind die Start- und Landeflächen von den Aufenthaltsbereichen
für Zuschauer und sonstige nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligte Personen, dem Vorbereitungsraum
für die Steuerer, den Abstellplätzen für PKW sowie Gebäuden auf dem Modellfluggelände
durch einen mindestens 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material
abzugrenzen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Art des Flugbetriebs und die Belange der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung dies zulassen. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der Begrenzung der
Start- und Landeflächen und den o. g. Park- und Aufenthaltsbereichen ein Abstand von mindestens 50 m
eingehalten wird.
Für unseren Verein ist es wichtig ob wir den Zaun bekommen,da wir den neuen Platz komplett neu anlegen müssen.Machen wir die Startbahn zu dicht an den Aufenthaltsräumen und bekommen keine Genehmigung für den Zaun,können wir die ganze Arbeit 50m weiter nochmals machen usw.

Gruß Jürgen
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Jürgen, ja, nimm´das Angebot wahr ;) (man kann anders schreiben)
Ich fasse dann mal kurz zusammen, mal sehen, ob ich alles richtig verstanden habe:

1. Derzeit habt ihr eine AE mit den Vorschriften vom Luftamt bezüglich der Abstände (30 Meter bis 5 Kg Verbrenner, ohne Zaun)
2. Ihr müsst das Gelände wechseln und wollt einen Zaun, um von den Abständen wegzukommen

Meiner Ansicht nach werdet ihr den neuen Flugplatz nicht ohne ein neues Gutachten eines Modellflugsachverständigen bekommen. Und da wird der Schutzzaun drin stehen. Das übernimmt dann auch das Luftamt, ich kenne das nicht anders. Der nächste Schritt ist dann der Bauantrag für den Zaun oder den Zaun demontierbar machen, weil es dann ohne Bauantrag geht.

Ich kann dir folgendes schreiben, das ist zwar nicht allgemein gültig, es taugt aber als Beispiel: Mein 1. Vorsitzender wollte damals genau den Weg gehen, den du beabsichtigst. Der Modellflugplatz hatte noch keine AE, er wollte einen Bauantrag für eine kleine Schutzhütte stellen. Da ist er vorab geblockt worden. Er sollte erst einmal die luftrechtliche Komponenente regeln.
Irgendwie auch verständlich, oder?
Jetzt haben wir eine AE, allerdings derzeit im Widerspruchsverfahren , ein Bauantrag für den Zaun ist gestellt. Nach erster telefonischer Abklärung mit der Baubehörde (natürlich unverbindlich,aber aussagekräftig) werden keine Schwierigkeiten gesehen, weil für das Gelände ja schon eine AE erteilt wurde und es im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens auch naturschutzrechtlich geprüft wurde!!

Wie schon mal gesagt, Forsetzung lieber an anderer Stelle, auch im Interesse deines Vereins.
 
Hallo
Wir hatten dasselbe Problem vor 3 monaten, nachdem uns die AE erteilt worden war. Ein Anruf beim Bauamt der Gemeinde. Da wurde mir mitgelteilt, dass ich in einem Landschaftsschutzgebiet nie und nimmer eine Genehmigung für den Bau eines Schutzzaunes erhalten werde. Da es aber eine Gesetzeslücke gibt ( Der Zaun darf nicht mit dem Erdreich verbunden sein) haben wir jetzt ohne eine Genehmigung doch unseren 2,5 Meter hohen Schutzzaun im Landschaftsschutzgebiet aufgestellt. Die Naturschutzbehörden waren auch schon da und konnten nur bestätigen, dass es halt diese Lücke gibt und sie daran nichts ändern können. Also bleibt unser Zaun dort wo er ist.
 
Ich kann nur von unserer AE sprechen,
wir haben keine 50 meter und müssen somit einen Zaun stellen.
Da aber der Naturschutz bezüglich Vögel, welche sich im Zaun verfangen könnten, bedenken hatte, wurde dieses so aufgenommen.
d.h. wir haben einen mobilen Zaun, den wir vor und nach dem Flugbetrieb wieder abbauen müssen.

Da dieses natürlich mühsam ist, wäre unser nächstes Ziel, den Zaun z.b. im Boden zu versenken, und Ihn dann vor Ort aufzuziehen.
 

Termnak

User
Hi
Klar hurgele das der Naturschutz so argumentiert.Und wenn dort ein Landwirt eine Halle baut dann fliegen die Vögel gegen die Wand.Und wenn sich ein Reh darin verfangen sollte dann müßte der Jäger uns Modellfliegern dankbar sein da er nicht schießen mußte.Das mußten wir uns auch schon anhören.Sei wie es soll,es geht nur mit Argumente die zählen.Gönner werdet man meiner Meinung nach für unser Hobby wenige finden (Jäger).

Gruß Jürgen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten