Hallo,
das ist eher selten, aber ich kenne das von den früheren Sparformen bei der Post. Wo man das Geld eine bestimmte Zeit aufs Sparbuch legte, und dann konnte man nach Ablauf dieser Zeit erst regulär kündigen.
Kleiner Tip: MAn kann ganz unabhängig von irgendwelchen Mindestfristen auch viel zu früh kündigen und sich das auch ( machen eh die meisten) schriftlich bestätigen lassen. Ein Bekannter kündigt immer ganz bewußt zu einem Termin, der deutlich VOR dem echten Termin liegt. Die haben bisher immer sofort reagiert und gemeutert, daß er erst zum soundsovielten vertragsfrei sei. Auch ne Art.
Viel blöder sind vergessene Kündigungstermine, und dann ein ganzes Jahr weiterer Vertrag. Dann sind es 12 statt " nur" 3 Monate. Über soetwas bin ich selber drübergefallen, hab in den leicht zugänglichen AGBs nachgesehen. War dann aber andere Rubrik, für meinen Vertrag gab es eine pdf, die war etwas versteckter. Da waren es dann korrekt die 3 Monate statt im anderen Fall 6 Wochen Frist. War aber meine Schuld, ich hatte die AGB ja ausgehändigt bekommen, und verschlampt. Und nicht richtig nachgesehen...