Kündigungsfristen

Was ist von einem Vertrag zu halten der eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorsieht und nach Ablauf dieser Zeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann?

Faktisch ist das eine Mindestlaufzeit von 15 Monaten und irgendwie fühlt man sich da verarscht. Vor allem, wenn man das erst bei der Kündigung bemerkt :D

Oder sehe ich das falsch?
 
Hallo,
das ist eher selten, aber ich kenne das von den früheren Sparformen bei der Post. Wo man das Geld eine bestimmte Zeit aufs Sparbuch legte, und dann konnte man nach Ablauf dieser Zeit erst regulär kündigen.
Kleiner Tip: MAn kann ganz unabhängig von irgendwelchen Mindestfristen auch viel zu früh kündigen und sich das auch ( machen eh die meisten) schriftlich bestätigen lassen. Ein Bekannter kündigt immer ganz bewußt zu einem Termin, der deutlich VOR dem echten Termin liegt. Die haben bisher immer sofort reagiert und gemeutert, daß er erst zum soundsovielten vertragsfrei sei. Auch ne Art.
Viel blöder sind vergessene Kündigungstermine, und dann ein ganzes Jahr weiterer Vertrag. Dann sind es 12 statt " nur" 3 Monate. Über soetwas bin ich selber drübergefallen, hab in den leicht zugänglichen AGBs nachgesehen. War dann aber andere Rubrik, für meinen Vertrag gab es eine pdf, die war etwas versteckter. Da waren es dann korrekt die 3 Monate statt im anderen Fall 6 Wochen Frist. War aber meine Schuld, ich hatte die AGB ja ausgehändigt bekommen, und verschlampt. Und nicht richtig nachgesehen...
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo Jürgen,

siehst Du falsch.
Du must mindestens ein Jahr dabei sein. Wenn Du nach einem Jahr raus willst musst Du nach 9 Monaten kündigen. Also drei Monate vor dem Jahr.
 
Hehe, ja, so hätte ich das auch gesehen. Aber die blöde Schnalle am Telefon hat was anderes behauptet. Muß ich wohl doch mal den Vertrag suchen und kucken ob da AGB drauf sind :)
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Jürgen,

ich sehe das so wie Gernot. Wenn die "dumme Schnalle" dumm tut, einfach ihren direkten Vorgesetzten verlangen.

Hilft meistens.


Gerald
 
Kuckt doch mal, ob ihr im "Kleingedruckten" den Begriff "Kündigungssperrfrist" findet. Das ist der Zeitraum, nachdem eine Kündigung frühestens möglich ist. Kündigungssperrfrist 12 Monate + Kündigungsfrist 3 Monate = Mindestvertragslaufzeit von 15 Monaten.

Diese Konstellation kommt bei Banksparverträgen relativ häufig vor.

Gruß

Marko
 
Geht hier um Telefongesellschaft. Meine ganz speziellen Freunde :)

Es gibt 2 Verträge jeweils mit Auftrag und AB.

Vertrag 1 über Telefon: Laut AB Laufzeit von 12 Monaten. Sonst keine Angabe zu Kündigungsfrist. Weder im Auftrag noch AB.

Vertrag 2 über ISDN Flatrate. Laut Auftrag Mindestlaufzeit 1 Monat, Kündigung 2 Wochen zum Laufzeitende.

Darauf werde ich mich jetzt mal schriftlich berufen, und dann sehen wir weiter ;)
 
Sodala, hab mir mal im Netz die AGB angesehen denen ich wohl zugestimmt habe. Da steht:

Der Vertrag ist für beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich kündbar.

Und wenn da steht zum Ablauf ist das doch wohl was anderes als nach Ablauf, oder sehe ich das auch wieder falsch? :)
 
Hallo Jürgen:

wenn 12 Monate Grundlaufzeit angeboten werden, ist die Laufzeit eben genau dieses eine Jahr. Kündigungsfrist ist je nach AGB´s einzuhalten. Das bedeutet, für Dich ist nur die Kündigungsfrist einzuhalten. "12 + 3" Monate wäre eine bewußte Irreführung und somit wettbewerbswidrig.

Grüße
Jörg Peter
 
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