Des Nachbarns aggressive Hunde

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Isy81

User
Hi Leute,
Mal was ganz anderes :-)

Also es geht um folgendes.
Unter mir wohnt ne Familie mit zwei recht aggressiven Hunden.
Im großen und ganzen habe ich damit kein problem solange sie mich in Ruhe lassen, aber in letzter Zeit und grade jetzt zum Anfang der Sommers sind die Hunde immer ohne Leine unterwegs und haben in letzter Zeit auch schon einen "Fußgänger" angefallen.

Das ganze geht nun schon eine ganze zeit aber wirklich zur anzeige kam da nie was.
Gebissen wurde auch noch keiner, nur "angefallen" angebellt oder "bedroht"
Aber das ganze geht inzwischne soweit das sich die ältere Frau von gegenüber nicht mehr runter traut wenn die Hunde draussen sind und ich kann nicht mal eben zum kollegen sagen er solle mal was ausm keller holen oder so weil dann sofort die Tiere vor ihm stehen.
Wie gesagt wirklich passiert ist noch nichts, zum Glück, aber das ist doch kein Zustand.
Beschwerden bei dem Vermieter gab es dutzende aber er sagt das die netten nachbarn im mieterschutzbund sind und er da nicht wirklich was machen kann.... obwohl er auch sagt das er NUR ärger mit ihnen hat....
Das Ordnungsamt kann nichts machen weil es kein "öffentlicher" Bereich ist, im Haus bzw auf dem Grundstück.

So nun möchte ich aber auch nicht umbedingt umziehen.. weil mir die Wohnung gefällt aber so weiter gehen kann es auch nicht.

Den Vermieter kann ich abhacken.
Das Ordnungsamt genauso.
Den Amtsvet zubemühen wird wahrscheinlich auch nichts bringen.. denke ich forsche ich zur zeit nach...

Bleibt aus meiner sicht noch die Polizei.
Klar ich könnte jede Ordnungswidrigkeit anzeigen.. aber das kann ja auch nicht sinn der sache sein.

Ach so angeblich (Hörensagen) haben sie vom Amt die auflage zur Leine auf grund der gehäuften Vorfälle schon bekommen aber ich kann das nicht nachprüfen und weiß auch nicht ob das auch für das "grundstück" gilt...

Also macht mal ein paar vorschläge, was kann man als MIETER in einem Mehr familienhaus gegen die aggressiven Hunde der Nachbarn machen.....

Mfg
Dominik
 
Mag jetzt irgendwie blöd klingen, aber versuche doch deine Angst irgendwie zu überwinden und mit Besitzer und Hunde anzufreunden. Tierchen mal ausborgen und 'ne Runde spazieren gehen. ;) Die Lösung von Problemen liegt nicht immer darin dagegen anzukämpfen.
 

Isy81

User
HI,
Ich habe keine Angst.....Bei mir sind die Hunde "relativ" ruhig.
Aber wenn Frau und Kind jedes mal Angst haben, die hunde auf sie zulaufen und bellen wird es schwierig.... Zumal ich keinem 5 Jährigen erklären kann das er dem hund einfach "Angstfrei" gegenüber treten muß.

Wie gesagt.. passiert ist NOCH nichts.. aber dazu kommen muß es auch nicht.

Die Leute sind überrings resitent gegen alles... Das einzige was man von dehnen zuhören bekommt ist ein "Mir egal".

Mfg
Dominik
 
Anzeige

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bei der gemeinde anzeigen, dann muß ab einer best. Hundgröße auch ein Wesenstest abgelegt werden oder es gibt Maulkorbzwang.

Wo leben wir denn!

Handle, bevor was passiert.
 

StephanB

Vereinsmitglied
Isy81 schrieb:
HI,
(...)
Die Leute sind überrings resitent gegen alles... Das einzige was man von dehnen zuhören bekommt ist ein "Mir egal".

Mfg
Dominik

Das ist dann wohl schwierig. Vor geraumer Zeit haben zwei Rottweiler auf meinem Grundstück meine Kinder gejagt. Dagegen kannst Du fast nichts machen. Ich konnte zu meinem jüngeren Sohn, damals 3 Jahre und in absoluter Todesangst, hinspurten und ihn auf den Arm nehmen. Mein älterer Sohn, damals 7 Jahre, musste alleine da durch.:mad: Ich habe ein ruhiges, aber deutliches Gespräch mit der Halterin geführt. Seitdem sind die Hunde an der Leine, zumindest in der Nähe meines Grundstücks. Hätte Sie sich quergestellt, hätte ich ALLES getan, daß dergleichen nicht wieder geschieht. Hunde sind doof.... Nicht warten, handeln.
Stephan
 

kerog

User
Einspruch ...

Einspruch ...

Hunde sind nicht doof sondern instinktgesteuert - doof (um nicht zu sagen fahrlässig) sind deren Halter, die mit ihren Tieren nicht umgehen können. :mad: In diesem Fall würde ich 1. die Polizei rufen bzw. Anzeige einreichen und 2. den Fall in der Lokalpresse publik machen. Möglicherweise erzeugt das genügend Druck.

Viel Glück
Roger
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

eine befreundete Hundehalterin, deren Hunde wohlerzogen sind und aufs Wort gehorchen (es sind augebildete Hütehunde und die werden auch zum Schafehüten eingesetzt), sagt dass selbst sie, die jeden Tag mit den Hudnen arbeitet, nie eine 100% Garantie abgegeben könnte, dass bei einer ungewöhnlichen Situation der Hund nicht mal zubeißt. Wenn die Leute sagen, mein Hund tut niemals etwas, verkennen sie das Wesen eines Hundes. Da Argument lasse ich allenfalls für Kleinhunde wie Rehpinschner etc. gelten.

Bist Du selbst im Mieterschutzbund? Wenn ja, erkundige Dich, ob Du die Miete mindern kannst. Schließlich ist die Nutzung ja nach deiner Schilderung offensichtlich beeinträchtigt. Der vermieter schien es sich nach meiner Auffassung nämlich zu einfach zu machen.

Ich kann deine Gefühle gut nachvollziehen, weil wir in der Nachbarschaft auch eine Hundebsitzerin haben, die ihre kleinen Lieben (eine Dogge und irgendwas windschnittiges sin derselben Größe) abends immer alleine rauslies. In weniger als 100m Entfernung befindet sich ein Kleinkinderspielplatz. Die Hunde scheißen gerne dort in den Sand. Alles zureden hat nichts genutzt, Anzeige auch nicht. Ob Bußgeld oder Maulkorbzwang verhängt wurde weiß ich nicht. Von daher kann ich Dir wenig Hoffnung machen.

Jetzt haben Unbekannte vergiftete Köder ausgelegt und zwei Hunde, davon einer der besagten Dame, sind daran gestorben. Ich lehne dieses Vorgehen ab, kann aber nachvollziehen, wenn Leute in ihrer Ohnmacht zu solchen Mitteln greifen, nachdem trotz aller Bemühungen nach 2 Jahren sich nichts ändert.

Die Polizei fahndet jetzt intensiv nach dem Täter und die Dame hat in den Geschäften eine Ausgang gemacht und 1.000 EUR Belohung für sachdienliche Hinweise ausgelobt. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen dass die Dame kinderlos ist.

Hans
 

StephanB

Vereinsmitglied
kerog schrieb:
Hunde sind nicht doof sondern instinktgesteuert - doof (um nicht zu sagen fahrlässig) sind deren Halter, die mit ihren Tieren nicht umgehen können. :mad: In diesem Fall würde ich 1. die Polizei rufen bzw. Anzeige einreichen und 2. den Fall in der Lokalpresse publik machen. Möglicherweise erzeugt das genügend Druck.

Viel Glück
Roger

Roger, weder Polizei noch Lokalpresse werden etwas bewirken. Und es war nicht die Hundehalterin, sondern die Hunde, die meine Kinder gejagt haben. Vielleicht habe ich mich da unsauber ausgedrückt, aber der Unterschied zwischen doof und instinktgesteuert ist mir bei der vorliegenden Fragestellung zu akademisch, um nicht zu sagen, egal. Bist Du schonmal mit knurrenden, zähnefletschenden Rottweilern aneinandergeraten, während deine Kinder vor Angst schreiend und zitternd dastehen, nachdem sie von den Hunden gestellt wurden? Ich bin eigentlich gegen Gewalt, aber ein solches Erlebnis generiert auch bestimmte Sichtweisen. Köderlegen stinkt mir, aber ich habe dafür Verständnis, wenn es um die Sicherheit der eigenen Brut geht.
Stephan
 
Wenn mir das im eigenen Garten passieren würde, dann würde ich den Hundehalter wegen Hausfriedensbruch und Nötigung verklagen.

Eine andere Idee wäre, mal den örtlichen Tierschutzverein um Rat und Hilfe zu bitten, fragen kostet ja nichts...

Gruß Gerd
 
Hallo,
schreibe die Hausverwaltung per Einschreiben an, und schildere die Situation mit allen Vorfällen umfassend und ausführlichst.
Die müssen dann handeln, denn die Gefährdung innerhalb der Hausgemeinschaft ist offenkundig.

Meiner Meinung nach muss auch die Polizei bei offensichtlicher Gefährdung gegen den Hundehalter vorgehen, Privatgrundstück ist das insofern da es ein Mehrfamilienhaus ist, nur bedingt.

Dann versuche solche Vorfälle zur Beweissicherung mit der Videokammera/Kammera aufzuzeichen.

Und lass dich Rechtsberaten, ich vermute stark, das du sehr schnell eine einstweilige Verfügung beantragen kannst die entsprechende Auflagen macht. Wenn du weitere Bewohner als Zeugen auffahren kannst, sollte es da keine Probs geben.

Gruß
Eberhard
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Eberhard Mauk schrieb:
.
Meiner Meinung nach muss auch die Polizei bei offensichtlicher Gefährdung gegen den Hundehalter vorgehen....
Ja, aber nur bedingt und bei notwändig unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Würde sich im konkreten Fall wohl darauf beschränken, den Hundehaltern für den Zeitpunkt des Einsatzes das freie Herumlaufen der Tiere zu untersagen. Und am nächsten Tag? Hilft nicht wirklich weiter.
Da wird man dich dann auf den Rechtsweg hinweisen.

Dann versuche solche Vorfälle zur Beweissicherung mit der Videokammera/Kammera aufzuzeichen.
Sehr gut, aber ein bißchen realitätsfern. Welcher Vater beauftragt in Notsituationen oder vermeintlichen Notsituationen noch seine bessere Hälfte mit der Videografie?

Und lass dich rechtsberaten, ich vermute stark, das du sehr schnell eine einstweilige Verfügung beantragen kannst die entsprechende Auflagen macht. Wenn du weitere Bewohner als Zeugen auffahren kannst, sollte es da keine Probs geben.
Das scheint mit der richtige Weg zu sein.


Ich habe aber auch noch was. Pfefferspray soll auch gegen die vierbeinigen Biester wirken. Gibt es frei verkäuflich ab 18 Jahren, wenn es das BKA-Prüfsymbol trägt.
Soweit ich das kenne, können sich die Hundchen so einen Einsatz gut merken. Die verknüpfen dann die Person mit dem unliebsamen Ereignis.
 
Hallo,
auf Firmenparkplätzen gilt zB. die STVO solange nichts anderes geregelt ist.
Übertragen heist dies, solange die Eigentümmergemeinschaft/ Hausverwaltung nichts anderes für die Tierhaltung auf dem betreffenden Pribvatgrundstück geregelt hat, gilt hier genau so Leinenzwang und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Gefahrenabwehr der Hausverwaltung, der Eigentümmergemeinschaft, und der Polizei.
Dann könnte hier auch eine Kampfhundeverordnung greifen. Ich weis jedoch nicht, ob es sowas überhaupt noch gibt.

Erst wenn der Hundehalter einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümmergemeinschaft vorlegen kann, der diesen durch Mehrheitsbeschluss zB. von der Leinenpflicht auf dem Grundstück befreit, gilt da anderes. Selbst ein Mwehrheitsbeschluss wäre aber bei offensichtlicher Gefährdung unwirksam. Sicherheit von Leib u Leben geht vor.

Ach ja wenn das ein Problem für die gesamte Eigentümmergemeinschaft ist, ruft eine außerordentliche Eigentümmerversammlung, wenn erforderlich durch Unterschriftensammlung im Hause ein, und kippt im Zweifelsfall das Recht auf dies Art von Tierhaltung außerhalb der eigenen Wohnung des Hundehalters die andere gefährdet. Ist das nicht möglich, weil zB. die Mehrheitsverhältnisse bei einer sehr kleinen Eigentümmergemeinschaft auf seiten des Hundehalters
sind, dann in jedem Fall einstweilige Verfügung beantragen in der dann zB. auch geprüft wird, ob die Hunde gemeldet sind, und versichert sind.

Ansonsten gibt es sofern es die Gegebenheiten auf dem Grundstück zulassen, auch den ganz pragmatischen Weg,
auf Kosten des Hundehalters ein entsprechendes Areal einzäunen zu lassen, oder zumindest für einen sicheren Durchgang für die anderen Hausbewohner herzustellen.

Gruß
Eberhard
 
dazu muß ich auch was loswerden:

auf der Wiese wo ich abends manchmal fliege sind immer Hunde ohne Leine unterwegs, oft hundert Meter weit weg von ihren Besitzern.:mad:
Zweimal haben mich so Tölen schon gestellt, beidesmal ein Schweineglück gehabt.
(einmal war ein echter Kampfhund dabei)

Seidem habe ich immer einen großen Schraubenzieher in der Hosentasche.( besser als garnix)
Giftköder ist schon heftig und das auslegen ist bestimmt strafbar. /.........FR 1.3
Pfefferspray oder CS Gas ist echt gut kann einen aber auch selbst treffen ( Gegenwind )

Gruß Vollgas

PS: Ein Hund ist nur eine "Sache". Wer einen Hund tötet begeht nur Sachbeschädigung.
 
Die Story kommt mir nicht gerade unbekannt vor.

Nur dass das Ordnungsamt keine Handhabe haben soll, kann nicht so ganz sein, in meinem Falle ähnlich, i.d.R. wird einmal gemahnt, dann eine Leinenpflicht auferlegt, danach folgen weitere Schritte seitens des Ordungsamtes, sofern nachweislich Personen bedroht wurden.

Hake da nochmal nach, Anzeige beim Ordungsamt, und Mitteilung direkt jedesmal, wenn gegen Auflagen verstossen wird, deine einzige Möglichkeit.
Polizei ist nicht die richtige Anlaufstelle, sofern aktuell keine Gefahrensituation vorliegt (angenommen der Hund hat dich in einer Hausecke gestellt, und lässt dich nciht weg bis die Polizei da ist), vorher interressiert es dort nicht, und du wirst auf selbiges Ordungsamt verwiesen.

edit:

Giftköder an öffentlich zugänglichen Plätzen auslegen ist strafbar.
Selbstverteidigung (in angemessenem Rahmen) nicht.
 

Michael Brakhage

Vereinsmitglied
hallo

nu will ich auch mal was loswerden. ich bin selbst hundebesitzer. (jack russel energiebombe) und hatte vor einiger zeit stress mit einem pärchen welches bei uns in der siedlung meinte ihren rottweiler ohne maulkorb und ohne leine rumlaufen zu lassen. bitten und gutes zureden hat nix bewirkt. leider. da ich allerdings keine lust hatte zu warten bis das der rotti meinen kleinen mal ein wenig anknabberte... ( der kleine ist halt ein provokateur...) habe ich mal einen anruf beim hiesigen ordnungsamt getätigt. von da an ging die sache recht schnell. ich musste eine schriftliche stellungnahme zufaxen und am nächsten tag war das ordnungsamt bei der guten dame mit dem rotti und hat ihr unter androhung von strafmaßnahmen das führen ihres hundes ohne leine und ohne maulkorb untersagt. die tante war dann nicht mehr so gut auf mich zu sprechen, aber ich wollte sie ja auch nicht heiraten... also...


das ordnungsamt hat schon einiges an macht. das habe ich selbst erfahren.
 
Hallo Dominik,
es wäre begrüsenswert, wenn von deiner Seite auch mal etwas Info rüberkommen würde, wie sich das jetzt im täglichen Zusammenleben so entwickelt, sonst verlieren wir nehmlich nicht nur den Bezug zum Thema hier in den Postings, sondern auch schon mal die Lust uns an solchen Threads zu beteiligen.
Als Hundehalter komme ich auch ins Grübeln, ob ich hier wirklich Hilfestellung gegeben habe um eine Problemsituation zu lösen?

Gruß
Eberhard
 

Isy81

User
HI,

Also die Situation hat sich etwas verändert, allerdings bin ich die letzte woche immer erst spät heim gekommen so das ich davon wenig mit bekommen haben....bzw ar nur kurz zuhause

Also, folgende infos habe ich heute vom vermieter bekommen:

Das Ordnungsamt hat sie nochmals abgemahnt mit dem hinweis das bei der nächsten Auffälligkeit ihnen die Hunde entzogen werden.

Der Vermieter hat gleichzeitig ihnen die Haltung eines Hundes untersagt. Sprich einen Hund dürfen sie einen nicht.. wie das gehen soll weiß ich noch nicht. Der agressivere soll weg.

Ansonsten habe ich in der letzten woche von den hunden nur etwas gemerkt wenn ich abends nach hause kam und sie an die Tür sprangen und bellten.

Jetzt heißt es wieder ein paar Tage warten.. ob der eine Hund wirklich wegkommt...

Mfg
Dominik
 
Isy81 schrieb:
Das Ordnungsamt hat sie nochmals abgemahnt mit dem hinweis das bei der nächsten Auffälligkeit ihnen die Hunde entzogen werden.

In diesem Moment ham die lieben Nachbarn nix mehr zu lachen...
die Ordnungsämter sind in solchen Situationen recht "scharf"
da bisher zu viel passiert ist und keine Stadt sich freiwillig den
Schuh anzieht...nicht reagiert zu haben...bei bööösen Hunden... ;)


Isy81 schrieb:
Der Vermieter hat gleichzeitig ihnen die Haltung eines Hundes untersagt. Sprich einen Hund dürfen sie einen nicht.. wie das gehen soll weiß ich noch nicht. Der agressivere soll weg.

Einen "echten" Hundeliebhaber würde dies zum Auszug bewegen...
welcher Hundeliebhaber trennt sich schon freiwillig von einem
seiner beiden Lieblinge?

Isy81 schrieb:
Ansonsten habe ich in der letzten woche von den hunden nur etwas gemerkt wenn ich abends nach hause kam und sie an die Tür sprangen und bellten.

Aha...erste Erfolge...soo mutt dat sein... :D

Isy81 schrieb:
Jetzt heißt es wieder ein paar Tage warten.. ob der eine Hund wirklich wegkommt...

Mfg
Dominik

oder warten ob die ganze Family nicht die Biege macht...
mit dem OA im Rücken haste auf jeden Fall gute Chancen
die nächste Zeit weniger Gedanken wegen der Hunde und
der Gefahr Deiner Kinder wegzustecken...

Is aber schön zu sehen daß zumindest irgendwas passiert...
denn spätestens wenn ich Angst um die Gesundheit meiner
Tochter haben müsste...weil ein paar Hirnepileptiker es nicht
auf die Reihe bekommen Ihre Doggies im Griff zu haben...
würde ich ziemlich schnell zu unkonventionellen Maßnahmen
greifen...Sicherheit geht vor...

Aber so wie es bei Dir bisher gelaufen ist...ist es natürlich die
ansehnlichere Methodik...

Gruß

Zottl
 

Isy81

User
HI,

Ja mal abwarten ob sich da jetzt endlich was tut...

Echte Hundeliebhaber sind das nicht sonst würden sie nicht so mit ihren Hunde umgehen....

Habe mich auch heute nochmal mit dem Ordnungsamt in verbindung gesetzt, weil es ja erst hieß sie können so nichts machen.
Also es wurde mir nun so erklärt,
Das sie nur bei "verstößen" außerhalb des Grundstückes tätig werden können, bei vorfällen innerhalb des grundstückes kann ich es zwar melden sie aber nicht direkt etwas tun... Dafür müßte ich die Grünen anrufen die aber wieder nur dafür zuständig sind die "akute" Gefahr zubeseitigen.. Also z.B. Hund ins Haus/Wohnung bzw an die Leine.

Alles sehr verwirrend finde ich aber ich hoffe das sich nun wirklich langsam etwas tut....

Mfg
Dominik
 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Ebend !
Das Ordnungsamt unternimmt nur etwas ausserhalb des Grundstückes. Oder bei akuter Gefährdung kommen die Grünen.

M.E. bleibt Dir nur der Weg über den Vermieter und Mietminderung... und dafür gibt es ja ein paar Gründe ;). Zum einen die Gefährdung durch die Hunde im Haus, auf dem Grundstück, des weiteren die Lärmbelästigung. Ich empfehle Dir Buch zu führen über jede Belästigung die von den Hunden ausgeht, dass sollten Deine Nachbarn (die ohne Hunde :D) auch machen, nur so kann man eine trägen Vermieter wirklich unter Druck setzen um etwas zu unternehmen. Sobald es an seine Kohle geht wird er reagieren !

Sofern eine "unsachgemäße" Haltung der Tiere gegeben ist, kann man auch mal den Tierschutzbund ansprechen, evt. sogar das Veterinäramt, allerdings sind die recht Träge in solchen Sachen und es muss oftmals die Grenze der Tierquälerei überschreiten.
 
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