Wildfliegen

Gast_9815

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Hallo zusammen,

aus persönlichem aktuellem Anlass habe Fragen zum Thema "wildfliegen".

Ich bin über einen Verein Modellfluversichert, fliege elektrisch mit Modellen bis max. 1,5 kg.

Da ich mich nicht so oft auf dem Gelände des Vereins zum Fliegen einfinden kann, fliege ich "in freier Wildbahn". Es gab auch schon ärger mit einem Jäger.

Nehmen wir nun an, dass ich vom Grundstücksbesitzer die Erlaubnis habe, zu starten und zu landen, und dass ich 500m von der nächsten Ortschaft entfernt bin.

Welche Rechte und Pflichten habe ich dann (nicht nur, aber auch wenn ein Jäger mich vertreiben will)?

Vielleicht gibt es was schriftliches offizielles dazu? Kann ich es im Notfall auf Ärger ankommen lassen (habe ich nicht vor, den wenn mich ein Jäger fragt, ob er jetzt Jagen könne, dann packe ich schon ein weil ich so ein netter Kerl bin, leider kam mit gestern aber auch schon einer dumm und meinte mir ein generelles Flugverbot für mehrere Hektar erteilen zu wollen, ich habe erstmal klein beigegeben, ärgere mich aber jetzt schon drüber)

Ich hoffe, ihr habt Rat (und am besten einen, der mir gefällt :-). Ne ernsthaft, ich möchte alles möglichst legal machen, möchte aber auch meine Rechte wissen, auch wenn ich bei nettter Anfrage auch gerne mal drauf verzichten. Ich möchte aber weiterhin mit Freude und ohne rechtliche Bedenken fliegen).

Bodo
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steht nun bei den Rechtsfragen
HWE
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Gast_9757

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Gehört wahrscheinlich eher zu den Rechtsfragen...

Generell bin ich immer dafür, alles erstmal im Gespräch zu regeln, aber wenn die Jäger auf stur schalten, wird es kompliziert.

Nach meinem laienhaften Verständnis hat allerdings der Jäger zunächst mal keinerlei Kompetenz, ad hoc Flugverbote zu erteilen, insbesondere wenn der Grundeigentümer zugestimmt hat! Da überschätzt er sich schon deutlich... das konnte vielleicht der Staat bei der WM, aber nicht eine Privatperson ;-).

Auf einem anderen Blatt steht, dass er im Zweifelsfall am längern Hebel sitzt, wenn es um konkurrierende Nutzungsansprüche auf der Wiese geht.
 
Hi,

Recht hin Recht her, durch genau diese "wildfliegerei" bekommen andere Modellflieger, die organisiert fliegen auch noch Probleme.
Da ist die Verallgemeinerung bei uns doch gleich bei der Hand.

Also lass es und fliege dort, wo es erlaubt ist.

Gruß
Herwig
 

Gast_9757

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Seltsame Vorstellung.

Ich bin ziemlich froh, dass man Modellfliegen - wie auch andere meiner Hobbys - nicht nur an wenigen definierten Gebieten betreiben kann.

Was soll denn jetzt daran schlimm sein? Der Jäger regt sich genauso über Wanderer, Hundebesitzer, Pilzesucher usw. auf (die im Zweifelsfall in der Tat noch mehr stören als ein Elektroflieger), sollen die deswegen auch alle ihr Betätigungen ausschließlich in dafür designierten Reservaten ausüben?!

Ich hoffe nur stark, dass derartige Ansichten nicht ihren Weg in das allgemeine Gedankengut finden, denn dann könnte ich mein Hobby gleich aufgeben.
 

sualk

User
Hallo Bodo,

sofern Du die Genehmigung des Grundstücksbesitzers hast, kann der Jäger Dir gar nichts.

Heute fliege ich ausschließlich auf Vereinsgelände, kann mich aber an Zeiten erinnern, als ich noch wild flog, das sich permanent Jäger wichtig machten.
 

Gast_9815

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@Anfänger: Ich fliege ebenfalls organisiert. Aber leider geht das nur Dienstags nachmittags. Der danach nächste Verein nimmt keine Mitglieder mehr auf, und dann kommen als nächstes 50 Kilometer Fahrt. Und wie teuer 50 Kilometer hin und wieder zurück sind, kannst du dir ja ausrechnen (20 Euro sind wie nix weg, und um 20 Euro zum haben musst du 40 verdienen. Und wenn du die nicht verdienst...
Du solltest das ganze vielleicht mal differenzierter betrachten. Mal ganz abgesehen davon, dass ein Flieger auf der Wiese nicht einen Flieger auf dem Flugplatz in Verruf bringt. Zumal er versucht dabei professionell zu bleiben (s.o. ich bin in einem Verein, bin versichert, nehme Rücksicht auf alles und jeden, hinterlasse das Fluggelände wie vorgefunden, fliege so sicher wie es irgend möglich ist, fliege immer mit mind. 2 Personen (dann kann einer Spaziergänge, Tiere, und anderen Luftverkehr beobachten und melden etc.), mache mir Gedanken über rechtliche Fragen... ich glaube das ist schon gut...
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@alle:

Bzgl. Luftraum ist alles im grünen Bereich. Gibt es sonstige Pflichten, die ich zu beachten habe, auch bzgl. Nicht-Jägern? Gibt es schriftliches? Gerichtsurteile etc. oder sonst was, worauf ich verweisen kann?

Ich möchte nicht auf Konfrontation mit irgendwelchen Jägern gehen, aber ich möchte schon klar stellen, dass ich nicht auf Rechtlagen poche, sondern dass ich eben freundlicherweise einpacke wenn ich die Jagd störe (hat der Jagdpächter zusätzliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem normalen Jäger?)

Wie gesagt, wenn ich irgendwen störe (nein, ich habe auch nix gegen Jäger, wenn sie sich anständig benehmen, so wie der, der einfach fragte, wie wie lange wir noch machen, und wir sagten: "Wenn ihr jagen wollt dann packen wir gerne ein."

Und was ist mit dieser offiziellen Aufstiegsgenehmigung? Betrifft die auch Modelle unter 5 kg? Laut §16 LuftVO doch nicht, oder?

@Moderator: sorry, ich habe nicht gesehen, dass es ein Rechtsfragenforum gibt. Find ich gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
bvl schrieb:
Und was ist mit dieser offiziellen Aufstiegsgenehmigung? Betrifft die auch Modelle unter 5 kg? Laut §16 LuftVO doch nicht, oder?

Du meinst die Aufstiegserlaubnisse auf Modellflugplätzen?
Mit deinen Modellen (1,5 kg und elektrisch) bist du im Bereich vom genehmigungsfreien Modellflug. § 16 LuftVO ist da einschlägig.
 
lest doch auch mal Fachzeitschriften !!!

Wenn unser Elektromodell in der Luft ist, ist es offiziell ein Luftfahrzeug
deswegen muß es auch versichert werden.
So, und jetzt haben wir noch eine Wiese, auf der wir starten und landen können,
mit Erlaubnis des Eigentümers.

Niemand außer dem :

Luftfahrt-Bundesamt
Flughafen, Postfach 3054
38020 Braunschweig
Telefon: 0531/2355-0
Telefax: 0531/2355-254

kann uns nun das Fliegen verbieten, solange wir uns anständig verhalten.

Über die Nutzung des Luftraum´s hat nur dieses Amt zu entscheiden, und kein Möchtegernrechthaber.

Fliegergrüße von Vollgas ( der unter der Woche auch wildfliegt. )
 

Gast_9815

User gesperrt
@Vollgas: Das war eine knackige Antwort! Nick-Nomen est omen... was Nick auf Latein wohl heißen würde ? :-)

P.S.: Welche Fachzeitschrift meinst du? FMT und modell lese ich häufig (allerdings nicht jede Ausgabe). Wenn du irgendwo einen Artikel hast poste bitte mal kurz Zeitschrift und Ausgabe... kann ich dann mal nachschlagen...
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hier steht zu dem Thema (fast) alles. Lest doch mal...
 
Hallo bvl,
der Link zum Magazin sagt echt alles, ausdrucken und im Koffer dabeihaben.
( Danke Eckart ) ich glaub da brauch ich nicht alle Abhandlungen zu suchen.

Fliegergrüße Vollgas
 

Gast_9757

User gesperrt
Übrigens: In Bayern gibt es meines Wissens in der Landesverfassung sogar einen Paragraphen, der den Bürgern grundsätzlich den freien Zugang zur Natur zuspricht (natürlich mit Ausnahmen, aber prinzipiell ist des Betreten von Feld, Wald und Wiesen erstmal jedem erlaubt, ohne das es dazu einer besonderen Genehmigung bedarf). Man sollte das natürlich nicht ausreizen...

In anderen Bundesländern wird das restriktiver gehandhabt.
 
Vollgas schrieb:
Über die Nutzung des Luftraum´s hat nur dieses Amt zu entscheiden, und kein Möchtegernrechthaber.

Neben diesem Amt hat allerdings das zuständige Regierungspräsidium noch ein Wörtchen mitzureden. Dieses erteilt z.B. auch Auftstiegserlaubnisse und genehmigt Flugplätze (sowohl manntragend wie Modelle).

Aber trotzdem: Die allgemeine Auftstiegserlaubnis für Modelle < 5kg gilt erstmal überall wo sie nicht durch die LuftVO oder explizit von einer der genannten Behörden verboten wird.

Gruß
Thomas
 

Matt44

User
Hallo,

ich flieg im Verein und "Wild", allerdings nur Elektro. Diese Art der Fliegerei ist genehmigungsfrei, und kann daher aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht verboten werden.
Aber: neben der Einwilligung des Grundstückeigentümers/Pächters können naturschutzrechtliche Belange entgegenstehen.
Fliegen in einem Naturschutzgebiet ist zumeist explizit verboten, in Landschaftschutzgebieten zunehmend auch.

Noch ein Wort zum Jäger: polizeirechtliche Befugnisse haben die Jungs nicht. Und wenn hier einer kommt und auch nur die allerkleinste Drohung im Hinblick auf seine Waffe auspricht, sofort melden. Die Behörden verstehen da keinen Spaß.

Allerdings sollten wir Wildflieger so weit es geht Rücksicht nehmen. Allerdings bin ich der Meinung, da ich genau das gleiche Recht wie ein Spaziergänger, Pilzsammler doer Jäger habe, meinem geliebten Hobby nachzugehen. Und dafür kämpfe ich notfalls auch.

Seid freundlich, kennt Eure Rechte, aber lasst Euch nichts gefallen.

Gruss Matthias
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Diese Art der Fliegerei ist genehmigungsfrei, und kann daher aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht verboten werden.

Das ist ein Trugschluss! Deshalb möchte ich diese Äußerung

...kennt Eure Rechte

ergänzen:

...kennt Eure Rechte und die Rechtslage und versucht, Euch entsprechend zu verhalten!
 

Gast_9815

User gesperrt
@Eckart:

Kannst du bitte etwas genauer werden? Warum ist das ein Trugschluss? Ich sprechen von Fliegen mit Fliegern unter 5 Kg, elektrisch, leise, kein Schutzgebiet, mehr als 500m vom Ort entfernt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hi

Bin zwar nicht Eckart antworte aber trotzdem mal. :)
..und kann daher aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht verboten werden.

Du hast sicher Eckarts Magazinartikel gelesen.

Beispiel: Im kontrollierten Luftraum D kann Modellfliegen verboten (bzw. nicht erlaubt) werden.
 

Gast_9815

User gesperrt
Eckert ist ja an Eckart schon verdammt nah dran... von daher gehts ja :-)

Luftraum ist klar.

Ich werde es jetzt so handhaben, dass ich mich nicht mehr verjagen lassen, es sei denn die entsprechenden Jäger benehmen sich korrekt und anständig (ja, auch das habe ich schon erlebt !!! Nicht alle Jäger benehmen sich wie die Axt im Walde). In diesem Fall packe ich auch zusammen. Wenn der Jäger sich so anstellt wie wie der letzte, dann bleibe ich grad extra und spaziere mit 20 Mann und Bollerwagen, Bier und Quetsche vorm Hochsitz rum und singe schweinische kölsche Lieder ;-)
 

Steffen

User
Erlaubtfliegen

Erlaubtfliegen

Moin,

was mich ehrlich gesagt an diesem immer wieder kehrenden Diskussionsthema etwas stört, ist schon die Bezeichnung "wildfliegen".

Wenn ich ausserhalb des kontrollierten Luftraumes, ausserhalb des Wirkungskreises eine Flugplatzes, hinreichend weit entfernt von bewohntem Gebiet (oder oder Verbrennungsmotor) und mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers fliege, ist das kein wildes Fliegen sondern Erlaubtes Fliegen. ;)

Ciao, Steffen
 
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