Rechtslage Musik bei Video

Hallo Kollegen

Hab da mal ne Frage welche mich irgendwie nicht los lässt.

Ich bin gerade dabei, die Videos welche ich so im letzten Jahr und heuer am Flugplatz gemacht habe, zusammenzuschneiden und ein bisschen mit Musik aufzupeppen.

Das ganze soll nur für meine Vereinskameraden und mich als Erinnerung gedacht sein und kein kommerzieller Gedanke usw. ist da dabei.

Wenn ich nun z.B. aus meiner Queen Greatest Hits CD Sammlung z.b. One Vision als Hintergrundmusik aussuche und diese einbaue - kann ich da dann Schwierigkeiten bekommen falls mal einer der Kollegen das Video vielleicht weitergibt und die natürliche Verbreitung ihren lauf nimmt?

Danke für Jede Info!
 
Hallo Steveboy,

wir hatten ein ähnliches Problem in unserem Fotoclub mit dem musikalischen Untermalen einer Dia-Show und haben uns daher sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt:

Wenn du dein "Musik"Video ;) im privaten Rahmen vorführst, dann ist das o.k.
Ist diese Veranstaltung aber öffentlich, sprich jeder darf kommen und sich dazusetzen, dann bist du GEMA-pflichtig (Abgabe zum Schutz der Autorenrechte/Komponisten etc....).
Gleiches gilt natürlich für jegliche öffentliche Vorführung. Abgabepflichtig ist aber der Veranstalter und nicht der Produzent.

Wenn jemand anderes also dein Video einfach publiziert, dann wird er und nicht du zur Rechenschaft gezogen. Er muss die Präsentation mit Angabe der Musikstücke bei der GEMA anmelden und dann bezahlen. Hierfür gibt es entsprechende Anmeldeformulare.

Im Fotoclub haben wir eine jährliche Veranstaltung, wo auch solche Diashows mit Musik vorgeführt werden. Der Veranstalter (eine lokaler Firma) entrichtet hierfür regelmässig GEMA-Gebühren.

An sonsten gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber auch wir mussten schon feststellen, dass es offensichtlich genug GEMA-Spione gibt. Also vorsicht!

Die Verbreitung im Internet ist nochmal eine besondere Sache. Von meinem laienhaften Rechts-Verständnis würde ich aber sagen, dass die Präsentation auf einer öffentlich zugänglichen HP einer o.g. Vorführung entspricht. Auch hier gilt wieder der Publizierende als GEMA-pflichtig.

Gruss Christian
 
Hallo Christian

Vielen Dank für deine Information.

Da kann ich ja auf der einen Seite beruhigt sein falls andere auf die Idee kommen sollten, mein Video irgendwo zu veröffentlichen oder so.

Was das mit den privaten Vorführungen angeht glaub ich, dass ich weiss wem ich in meine Wohnung lassen kann und wem nicht.
Und für den Fall einer Modellbauausstellung mit Film im Hintergrund schalt ich einfach den Ton auf stumm :D :D

Danke
Steve
 

GAST_7832

User gesperrt
Hallo@ALL !

wenn ich vorhabe ein Video auf meiner Homepage mit Hintergrundmusik einzustellen, müssten dann auch Gebühren gezahlt werden ?

MFg,Chris
 
Hi Chris,
auf der Seite der Gema findet man zum Thema Hintergrundmusik auf privaten HPs , sowie anbieten von Zugriffen auf GEMA-pflichtiges Material folgenden Abschnitt:

IV. Private Websites

1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in
nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.

2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro
Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000
betragen darf.

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils
weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende
Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 25,00 pro Jahr zusätzlich zu
bezahlen.

(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede
weitere Minute eine Vergütung von EUR 5,00 zu bezahlen.

(4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu
einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer
größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet
Abschnitt II. Anwendung.

Viel Vergnügen
Christian
 

GAST_7832

User gesperrt
Hallo@ALL !

nur 10 Werke..nur 5min...nur 2000 Zugriffe...:confused: :cry: -zu teuer...

neenee... dann wird die einzige "Musik" die zu hören sein wird wohl nachwievor die des Motors sein...;)

MFg,Chris
 
Hi Jörg,

Gema-freie Musik ist aber für öffentliche Aufführungen trotzdem kein Freischein.
Melden muss man das trotzdem und die GEMA prüft die Stücke und teilt dir dann mit, dass sie tatsächlich frei sind..........:confused:

@all:
Es gibt eine riesige Auswahl an tollen themenbezogenen Musikstücken die GEMA-frei sind. Zum Teil von prof. Komponisten......völlig richtig Jörg. :)
 

Joerg Mix

Vereinsmitglied
GEMA

GEMA

Hallo Chris,

danke für den Hinweis. Hätte ich jetzt nicht gedacht noch einmal die Musik von der GEMA freigeben zulassen. Aber noch einmal zu den Bestimmungen.

(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede
weitere Minute eine Vergütung von EUR 5,00 zu bezahlen.

Ist das jetzt bezogen auf die Musik oder das Video?

Bis dann
 
Hallo Jörg,

kann ich nicht mit bestimmtheit sagen, da wir aber grundsätzlich hier von MusikWERKEN reden, würde ich intuitiv auf Musik tippen. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.

Frag mir jetzt aber keine (GEMA)-Löcher in den Bauch. Ich kenn auch nur Teile der Bestimmungen ....und die sind so logisch wie unser Steuergesetz oder die GEZ :cool:

Auf den Seiten der GEMA findet man eigentlich alle Informationen.....einfach mal informieren, falls man konkrete Fragen hat.

Gruss christian
 
Da es nicht wenig Ärger bei falscher Auslegung der GEMA-Vorschriften gibt, bin ich dazu übergegangen, bei Fragen nicht zu spekulieren, sondern in München anzurufen.

Zuständig ist die GEMA-Generaldirektion, Abt. Industrie,
Rosenheimer Str. 11
81667 München Tel.: 089-48003-800
Fax: 089-48003-300
E-Mail: info-ind@gema.de

Dies betrifft alle Multimedia-Lizenzierungen (Internet, CD-Rom, Video, DVD).

Dabei ist man bei der GEMA immer um eine Lösung bemüht. Ein Gespräch ist immer besser als Vermutungen aus dem I-net.

Aus der Praxis sei gesagt, das eine Lizensierung nie an der GEMA scheitert, sondern an den Rechte-Inhabern der Musikstücke. Die GEMA ist nur für die Finanzen zuständig, Rechte zur Veröffentlichung kann die GEMA nicht erteilen.

Eine Freigabe der GEMA gibt es daher nur bei Vorlage der Genehmigung des Künstlers oder seines Verlages. Wenn diese Genehmigung überhaupt gegeben wird, übersteigen die Kosten oft ein vielfaches der GEMA-Gebühren.

Daher arbeiten die Profis fast ausschließlich mit GEMA-freier "Pornomusik"(Zitat Dr. Lagu)

Stephan
 
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