Ingo Seibert
Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
ich habe da ein etwas spezielles Problem. Ich bin gerade dabei, einen Handsender in ein vorhandenes Pultsendergehäuse umzusetzen. Der Handsender wurde ganz offiziell mit gültiger KE etc. in Deutschland gekauft und auch einige Zeit so betrieben. Ich mag aber keine Handsender und der Hersteller kommt mit einem adäquaten Pultsender nicht aus dem Quark .
Beim Umbau werden keinerlei Änderungen an der Hardware vorgenommen, denn selbst die Verbindungskabel zwischen den Platinen können 1:1 übernommen werden. Einzig das Kabel zum Ein- und Ausschalter muss verlängert werden, die Antenne muss zum Ausbau des HF-Moduls ab- und wieder angelötet werden. Fachlich bin ich dazu so gerade eben in der Lage .
Technisch ist das keine wirklich Herausforderung. Aber! Nach meinem Verständnis darf ich mit diesem Sender ganz legal in der Gegend rumkurven, da ich den geprüften Originalsender an keiner Stelle verändert habe - vor allem das HF-Modul bleibt unangetastet. Das neue Gehäuse wurde mit den alten Innereien ebenfalls vom Hersteller CE-geprüft und hat diesen Test bestanden. Ist meine Annahme also korrekt?
Sollte dies der Fall sein, stellt sich mir aber noch eine andere Frage: Der "alte" Sender wurde vor dem 01.01.2015 gekauft und hätte somit Bestandsschutz. Sollte ich mit dem Teil überhaupt fliegen dürfen, ist es ja quasi ein neuer Sender - zumindest äußerlich. Innerlich aber nicht. Neue ETSI-Norm oder nicht? Das ansich wäre mir zwar egal, interessiert mich aber.
Freue mich auf eure Einschätzungen!
ich habe da ein etwas spezielles Problem. Ich bin gerade dabei, einen Handsender in ein vorhandenes Pultsendergehäuse umzusetzen. Der Handsender wurde ganz offiziell mit gültiger KE etc. in Deutschland gekauft und auch einige Zeit so betrieben. Ich mag aber keine Handsender und der Hersteller kommt mit einem adäquaten Pultsender nicht aus dem Quark .
Beim Umbau werden keinerlei Änderungen an der Hardware vorgenommen, denn selbst die Verbindungskabel zwischen den Platinen können 1:1 übernommen werden. Einzig das Kabel zum Ein- und Ausschalter muss verlängert werden, die Antenne muss zum Ausbau des HF-Moduls ab- und wieder angelötet werden. Fachlich bin ich dazu so gerade eben in der Lage .
Technisch ist das keine wirklich Herausforderung. Aber! Nach meinem Verständnis darf ich mit diesem Sender ganz legal in der Gegend rumkurven, da ich den geprüften Originalsender an keiner Stelle verändert habe - vor allem das HF-Modul bleibt unangetastet. Das neue Gehäuse wurde mit den alten Innereien ebenfalls vom Hersteller CE-geprüft und hat diesen Test bestanden. Ist meine Annahme also korrekt?
Sollte dies der Fall sein, stellt sich mir aber noch eine andere Frage: Der "alte" Sender wurde vor dem 01.01.2015 gekauft und hätte somit Bestandsschutz. Sollte ich mit dem Teil überhaupt fliegen dürfen, ist es ja quasi ein neuer Sender - zumindest äußerlich. Innerlich aber nicht. Neue ETSI-Norm oder nicht? Das ansich wäre mir zwar egal, interessiert mich aber.
Freue mich auf eure Einschätzungen!