Gesetzliche Reglung zum FPV ?

Hallo FPV Flieger. Habe gerade einen Flieger mit Vodeocammera fertig. Der Plan ist, diesen mit FPV aufzurüsten und letztendlich in das Fliegen mit Videobrille einzusteigen.
Dazu hab ich mich etwas in die Regeln eingelesen und dies bei RCN gefunden.


-------------------------- Zitat ---aus
http://www.rc-network.de/forum/show...ng+Treffens+BMVBS+allerdings+folgendem+Votum:

________________________________________________________________________________________________________________
Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:

„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
______________________________Zitat ende ____________________________________________________________


Der erste Teil ist für mich verständlich,
Beim fliegen mit Videobrille sieht der BMVBS keine besondere Gefahr.
Klar, keine Gefahr wenn der Pilot (der Verantworliche) das fliegen (mit Videobrille) beherrscht und das Modell mit seiner Steuerung unter Kontrolle hat. Auch hier gilt wie bei jedem funkgesteuerten Flieger, sobald das Flugzeug den Sichtbereich verlässt, ist es funktechnisch nicht mehr unter Kontrolle und der Pilot verliert die Gewalt über sein Modell. Hier muss der Pilot also gezielt drauf achten, das er nicht hinter einen Berg oder in den Funkschatten ins Tal abtaucht.

bei dem zweiten Teil, habe ich etwas Erklärungsnotstand.
Als FPV Pilot muss ich also einen Co - Piloten an meiner Seite haben. Der ebenfalls einen Sender zum Steuern des Modells hat und ebenfalls mit einer Videobrille ausgerüstet ist.

Wie erklärt sich die Notwendigkeiten eines Co Piloten. Braucht man diesen zweiten Piloten nur in der Lernphase zum Videopiloten? Bis ich das Steuern aus Pilotensicht beherrsche, also den Punkt eins erfülle.

Sigi
 
Hallo FPV Flieger. Habe gerade einen Flieger mit Vodeocammera fertig. Der Plan ist, diesen mit FPV aufzurüsten und letztendlich in das Fliegen mit Videobrille einzusteigen.
Dazu hab ich mich etwas in die Regeln eingelesen und dies bei RCN gefunden.


-------------------------- Zitat ---aus
http://www.rc-network.de/forum/show...ng+Treffens+BMVBS+allerdings+folgendem+Votum:

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Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:

„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
______________________________Zitat ende ____________________________________________________________


Der erste Teil ist für mich verständlich,
Beim fliegen mit Videobrille sieht der BMVBS keine besondere Gefahr.
Klar, keine Gefahr wenn der Pilot (der Verantworliche) das fliegen (mit Videobrille) beherrscht und das Modell mit seiner Steuerung unter Kontrolle hat. Auch hier gilt wie bei jedem funkgesteuerten Flieger, sobald das Flugzeug den Sichtbereich verlässt, ist es funktechnisch nicht mehr unter Kontrolle und der Pilot verliert die Gewalt über sein Modell. Hier muss der Pilot also gezielt drauf achten, das er nicht hinter einen Berg oder in den Funkschatten ins Tal abtaucht.

bei dem zweiten Teil, habe ich etwas Erklärungsnotstand.
Als FPV Pilot muss ich also einen Co - Piloten an meiner Seite haben. Der ebenfalls einen Sender zum Steuern des Modells hat und ebenfalls mit einer Videobrille ausgerüstet ist.

Wie erklärt sich die Notwendigkeiten eines Co Piloten. Braucht man diesen zweiten Piloten nur in der Lernphase zum Videopiloten? Bis ich das Steuern aus Pilotensicht beherrsche, also den Punkt eins erfülle.

Sigi

Hallo
Sigi den 2 Piloten brauchst du immer. Aber der hat keine Videobrille sondern nur seine Augen.Denn Modellflug ist Sichtflug.
Lehrer Schülerbetrieb deshalb damit der 2 Pilot sofort eingreifen kann.
Der Pilot ohne Brille ist der 1 Pilot. der mit Brille ist der 2 Pilot.
Anders der ohne Brille ist der Lehrer der mit Brille der Schüler.
In den Versicherungsbedingungen steht das FPV im Lehrer - Schülermodus zu betreiben ist.
 

MaikG

User
Hallo Sigi
Nein. Der zweite Steuerer steht ohne Brille daneben und hat den L/S Schalter an seiner Funke.
Während der FPV Steuerer nur die gerade aus Sicht hat überblickt der andere den Luftraum. Dieser greift ein, wenn etwas in unbemerkt vom Steuerer in den Luftraum eindringt, eine Störung der Videoübertragung vorliegt oder das Modell Gefahr läuft, den Sichtbereich zu verlassen.
 
So wie ihr es seht gibt das ganze einen gewissen Sinn.
Aber wenn der verantwortliche Flugzeugführer ganz normalen Modellflug macht, mit Strippe als Lehrer aber ohne Videobrille, dann ist es einfach ganz normaler Modellflug im Lehrer/Schüler betrieb. Dass der Schüler dabei vielleicht noch nicht fliegen kann, oder blind ist oder eine Brille auf hat, ist eigentlich nicht von Bedeutung.
Un wenn es kein FPV Flug ist, dann wird aber die ganze Ergänzung des BMVBS zum FPV dazu völlig Sinnfrei, das ist dann gar keine Aussage mehr zum FPV.
Außer vielleicht der sehr eindeutigen Grundsatzerklärung; "Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, ...." Punkt.
 
Genau
Wenn die Vorgaben erfüllt sind ist der FPV Flug als ungefährlich ein zu stufen.
 

matzito

User gesperrt
FPV ist Modellflug und Modellflug ist Modellflug

FPV ist Modellflug und Modellflug ist Modellflug

Wenn FPV Modellflug ist warum wird es dann anders behandelt als Modellflug.
Im Modellflug stelle ich mich als Lehrer daneben und kann ggfs den Sender übernehmen.
Lediglich die Versicherungsbestimmungen des DMFV sagen man muss eine Lehrer Schueler einrichtung also 2 Sender mit Kabel oder funkverbindung haben, das ist im Normalen Modellfllug nicht virgeschrieben also wieder eine Soinderregelung und totaler Blödsin, wenn FPV normaler Modellflug ist dann ist Modellflug auch Modellflug und nicht mit Sonderregeln zu belegen weil Leute die Versicherungsbedingungen aushandeln sich dann wohler fuehlen, dann duerfte ab heute keiner mehr das Modellfliegen lernen wenn der Lehrer nur daneben steht und den Sender uebernehmen kann, ich finde das schon sehr diskreminierend ggübr FPV.
 

DJBlue

User
Definiere mal Modellflug??

Es wird ein Modell geflogen.

Ist wie beim Autofahren.
Auch hier gibt es gesetzliche Bestimmungen die verschiedenes erlauben und verbieten.

Bei beiden kann und wird sich die Versicherung Zahlungen verweigern, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Ausserdem sind Zuwiderhandlungen (im Modellflug) keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Teils greifen sogar Gesetze aus der Luftfahrt.
Nur mal als Info: "Gefährlicher Eingriff in den Luftraum".

Zu Lehrer/Schüler und FPV:
Eine gesetzliche Bestimmung ist, das im Modellflug immer Sichtkontakt zum Modell gegeben sein muss.
Eine Videobrille oder ähnliches verhindert die freie Sicht zum Modell.
Hier kommt L/S ins Spiel. Der Lehrer muss freie Sicht zum Modell haben und kann jederzeit das Modell dem Schüler "wegnehmen", sollte dieser die Situation nicht mehr unter Kontrolle haben.
Lehrer hat auch die Verantwortung.
 
Definiere mal Modellflug??

Es wird ein Modell geflogen.

Eine gesetzliche Bestimmung ist, das im Modellflug immer Sichtkontakt zum Modell gegeben sein muss.
Eine Videobrille oder ähnliches verhindert die freie Sicht zum Modell.

Weist du vielleicht wo es steht?

Wenn dies so ist, dann ist FPV fliegen ebend kein Modellflug, sondern FPV fliegen.
Und die oben genannte Reglung ist Medellflug, und kein FPV.

Aber ein FPV Flugzeug kann eindeutig auch ein Fluggerät sein und der betrieb von Fluggerät ist ja geegelt.
Und die allgemeine Aufstiegsgenehmigung für Fluggerät bis 5 Kg hat der Modellflug ja nicht für sich alleine Gepachtet.

Da gibt es z.B noch den Freiflug, da muss der Flieger nicht im Sichtbereich des Piloten (gibt es den?) bleiben.
Also Fernsteuerung aus, FPV-Fluggerät vom Berg werfen und Brille auf, ist erst mal gestattet.

Sigi
 

DJBlue

User
Weist du vielleicht wo es steht?

Wenn dies so ist, dann ist FPV fliegen ebend kein Modellflug, sondern FPV fliegen.
Und die oben genannte Reglung ist Medellflug, und kein FPV.

...

Gegenfrage, mit was möchtest deine FPV-Ausrüstung in die Luft bekommen?
Bestimmt mit einem Modell, damit bist im Bereich des Modellfluges.

Zu deiner Frage wo das steht:
...dass Modellflug im Sinne der LuftVO als Sichtflug zu werten ist, der innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur im Rahmen der jeweiligen Auflagen zulässig ist...
Quelle: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
 
Lest euch diese Abhandlung mal durch: http://www.palawa.de/wp-content/uploads/2014/12/InTeR-04-14-209-Drones-Vita.pdf

Selbst der Jurist vom DMFV hat zugegeben, dass man das so auslegen kann. Der DMFV "empfiehlt" allerdings die L/S Methode.
^

Das war jetzt eine sehr lehrreiche Lektüre. Hier werden nach meiner Beurteilung alle Aspekte umfassend und vor allem mit Objetivität betrachtet.

Nach dieser Betrachtung kann FPV dann auch Modellflug sein und als solcher aus ausgeübt werden.
Wenn ein Verband, eine Versicherung oder ein Verein in Ihrem Bereich den zweiten Mann zur Beobachtung als Sicherheit vorschreibt, ist dagegen nichts einzuwenden, dann macht man es so und nicht anders. Aber zumindest kann jetzt der FPV-Pilot auch der Verantwortliche Modellflugzeugführer sein und es bedarf keiner L/S Verbindung zum Co-Piloten, der darf einfach den Sender übernehmen.

Sigi
 
Gegenfrage, mit was möchtest deine FPV-Ausrüstung in die Luft bekommen?
Bestimmt mit einem Modell, damit bist im Bereich des Modellfluges.

[/URL]

Für mich war FPV-Fliegen immer Modellflug.
Der Kern meiner Ausführung war ja, das nach der eingangs zitierten Aussage des DMFV/BMVBS FPV-Flug überhaupt nicht existent ist, sondern nur als "Anhängsel" an einen Modellpiloten per L/S betrachtet wird.
Dein verlinkter Artikel räumt ja gründlich mit diese sehr verbogenen Ansicht auf.

Sigi
 
Für mich war FPV-Fliegen immer Modellflug.
Der Kern meiner Ausführung war ja, das nach der eingangs zitierten Aussage des DMFV/BMVBS FPV-Flug überhaupt nicht existent ist, sondern nur als "Anhängsel" an einen Modellpiloten per L/S betrachtet wird.
Dein verlinkter Artikel räumt ja gründlich mit diese sehr verbogenen Ansicht auf.

Sigi

Hi Sigi

das nützt dir aber nichts wenn eine Versicherung den L/S betrieb vorschreibt.
http://www.fpv-treff.de/viewtopic.php?t=14
 
Hi Sigi

das nützt dir aber nichts wenn eine Versicherung den L/S betrieb vorschreibt.
http://www.fpv-treff.de/viewtopic.php?t=14

Das ist aber dass Ziel, dass es eine Versicherung gibt, die FVP-Flug als eigenständigen Modellflug versichert, und wenn diese Versicherung dann einen zweiten Co-Piloten vorschreibt, dann ist das doch voll in Ordnung. Wir sind doch nicht alleine auf der Welt und fliegen eh lieber in Gemeinschaft.
Aber die verballhornte Krüppelversion (oben), dass FPV fliegen nur an der Schülerleine eines normalen Modellfliegers gestattet und nur dies Versichert ist, kann so nicht akzeptieren.

In dem verlinkten Artikel gibt es leider eine völlig falsche Annahme des Verfassers. Er schreibt, das der FPV-Pilot nach abnehmen der Videobrille das Modell mit Direktsicht weitersteuern kann. Dies ist absolut unmöglich, das weis jeder, der schon mal mit Brille geflogen ist.
Einmal die Brille aufgesetzt und es bleibt bis zur Landung bei FPV-Flug. Deshalb übergibt man zur Landung den Sender eh an den Kollegen.

Sigi
 
Das ist aber dass Ziel, dass es eine Versicherung gibt, die FVP-Flug als eigenständigen Modellflug versichert, und wenn diese Versicherung dann einen zweiten Co-Piloten vorschreibt, dann ist das doch voll in Ordnung. Wir sind doch nicht alleine auf der Welt und fliegen eh lieber in Gemeinschaft.
Aber die verballhornte Krüppelversion (oben), dass FPV fliegen nur an der Schülerleine eines normalen Modellfliegers gestattet und nur dies Versichert ist, kann so nicht akzeptieren.

In dem verlinkten Artikel gibt es leider eine völlig falsche Annahme des Verfassers. Er schreibt, das der FPV-Pilot nach abnehmen der Videobrille das Modell mit Direktsicht weitersteuern kann. Dies ist absolut unmöglich, das weis jeder, der schon mal mit Brille geflogen ist.
Einmal die Brille aufgesetzt und es bleibt bis zur Landung bei FPV-Flug. Deshalb übergibt man zur Landung den Sender eh an den Kollegen.

Sigi

Hi Sigi

Wenn du FPV fliegen willst,wirst du die Vorgaben der Versicherung akzeptieren müssen.
Der Kollege in dem Link schreibt eben auch das das abnehmen der Brille nicht funktioniert.
Zudem ist das heutige L/S fliegen ohne Kabel doch nicht das Problem um nicht FPV zu fliegen.
Ob der Spotter mit einem Sender neben dran steht oder ohne ist doch egal.
Ich denke mal da wird noch was kommen.
 

rubberduck

User gesperrt
Die Lehrer-Schüler Verbindung ist beim Fliegen mit Brille nicht zwingend vorgeschrieben, sondern eine zweite Person die ggf. als Steuerer in den Flug eingreifen kann.

Beim Kopter ist das einfach, da er von sich aus schon eigenstabil fliegt.

Da muss der Zweitpilot nur von der Seite oder von hinten die Steuerknüppel des Senders übernehmen und ggf. den Kopter notlanden.

Sinn und Zweck ist es, das die Zweitperson den Luftraum ringsum mit eigenen Augen (ohne Videobrille) beobachtet und dabei auch den Kopter im Auge behält.

Ich behaupte jedoch, das die meisten Modellpiloten, beim Steuern ihres Modells, nicht ständig ihre Umgebung mit Rundumsicht beobachten, das Wegschauen geht maximal einmal beim langsamen Segler.
 
Die Lehrer-Schüler Verbindung ist beim Fliegen mit Brille nicht zwingend vorgeschrieben, sondern eine zweite Person die ggf. als Steuerer in den Flug eingreifen kann.

Beim Kopter ist das einfach, da er von sich aus schon eigenstabil fliegt.

Da muss der Zweitpilot nur von der Seite oder von hinten die Steuerknüppel des Senders übernehmen und ggf. den Kopter notlanden.

Sinn und Zweck ist es, das die Zweitperson den Luftraum ringsum mit eigenen Augen (ohne Videobrille) beobachtet und dabei auch den Kopter im Auge behält.

Ich behaupte jedoch, das die meisten Modellpiloten, beim Steuern ihres Modells, nicht ständig ihre Umgebung mit Rundumsicht beobachten, das Wegschauen geht maximal einmal beim langsamen Segler.

Den zweiten Piloten brauchst du, damit der das Flugzeug übernehmen kann, wenn du nicht mehr kannst, z.B. wegen abriss des Videobildes oder einfach weil du die Orientierung verloren hast oder dir ein wenig Schwindelig wird.
Auf jeden Fall kannst du selber nicht weiterfliegen, wenn du deine Videobrille abnimmst, bist du geblendet, vom Himmel, dass du da kein Modell erkennen kannst und du weist nicht, wo sich das Modell befindet.
Und wenn du den vollen FPV Spass haben möchtest, flieg ohne GPS, ohne Kreisel, ohne Lagereglung und ohne Co Pilot, du glaubst gar nicht, wie lange du nach deinem Modell suchen must.

Und das man beim FPV-Fliegen eine L/S Verbindung zu einem zweiten Piloten mit Videobrille haben muss, (so steht es oben) ist einfach unsinnig, der zweite Pilot muss ohne Videobrille daneben stehen.

Sigi
 
Und das man beim FPV-Fliegen eine L/S Verbindung zu einem zweiten Piloten mit Videobrille haben muss, (so steht es oben) ist einfach unsinnig, der zweite Pilot muss ohne Videobrille daneben stehen.

Sigi

Sigi
Das Oben ist schon richtig

Auszug aus den Versicherungsbedingungen des DMFV

Für den FPV-Flug besteht Versicherungsschutz auf und auch „außerhalb von Modellfluggeländen“.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schü-
ler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle besteht.
Außerhalb der Modellfluggelände muss der Betrieb des Modells elektrisch und mit einem
Gewicht von unter 5 kg erfolgen, wobei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen
zu beachten sind.
 

MaikG

User
Ich bin etwas verwirrt sigi, im Eröffnungspost erfragst Du die absolut Grundlegenden Dinge und nun "belehrst" Du jemanden, der es Dir erklärt hat. Irgendwie shizophren..
 
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