Neue Lärmmessmethode - Nur neuerteilung oder generell anzuwenden?

MalteS

User
Hallo,

es gilt ja jetzt eine neue Methode zur Lärmmesssung, bzw. Immisionbestimmung. Gelten die neuen Richtlinien auch für unseren bestehenden Flugplatz, oder ist da noch die 7m, 84dB anzuwenden?

Gruß
Malte
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Es gilt das, was bei Euch in der AE steht.

Ist die nach 7m-Regel gilt diese weiter.

P.S. wenn Du Vorstandsmitglied in Eurem Verein bist, solltest Du mal oben in der Navileiste auf RCNVV klicken. Dort ist das Thema für Vorstände ausführlichst erklärt worden.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Malte, Felling sagt im Prinzip nichts anderes.

Wenn in einer bestandskräftigen AE ....dB(A)/7 Meter steht, gilt dieser Wert.
 
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