Treibstoffversand

PW

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Eine Mitteilung:

Nach § 4 Abs. 2 der Chemikalienverbotsverordnung darf kein Modelltreibstoff, Methanol etc. mehr an den privaten Endverbraucher geliefert werden !

Es laufen zur Zeit zahlreiche Abmahnverfahren sowie auch Gerichtsverfahren. Die Gerichte verweisen klipp und klar auf § 4 Abs. 2 und sehen einen Verstoß dagegen als Wettbewerbsverstoss mit entsprechenden Konsequenzen für den Versandthändler.

Also ein Modellbauhändler darf kein Treibstoff etc. mehr via Versandthandel an einen privaten Endbraucher schicken; nur an gewerbliche Endkunden darf via Versandthandel geliefert werden.


Gruss

PW
 

dreischarpflug

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Und warum?

Wo ist der Unterschied ob ich das Methanol über den Postweg bekomme, oder über den Händler?
In beiden Fällen bekomme ich es "in meine Hände"!

Sinn der Maßnahme? Was soll damit erreicht werden?

Mfg
 
§ 4
Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

(1) Stoffe und Zubereitungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 dürfen im Einzelhandel nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Das Selbstbedienungsverbot nach § 22 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes bleibt unberührt. Die Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 5 gelten entsprechend.

(2) Stoffe und Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden.

Fundstelle: http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/verordnungen/a_z/chemverbotsv.htm

Einfach mal durchlesen.

Nach Sinn und Zweck musst Deinen Abgeordneten fragen oder das Ministerium, nicht den Überbringer der " schlechten " Nachricht. Im Prinzip kennen wir das doch vom Gartencenter, manche Pflanzenschutzgifte gibt es nur vom Verkäufer. Der hat dann eine gewisse Beratungspflicht. Mit dem Giftstoff Methanol ist es eben seit ein paar Jahren ebenso, der Umgang damit ist doch auch schon reglementiert ( der Umgang als Händler ). Warten wirs ab, die Stoffliste wird noch um einige Stoffe wachsen. Vielleicht ist irgendwann sogar Balsaholz dabei.
 

Gast_9757

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Durfte denn Modelltreibstoff eigentlich bislang direkt an den Endverbraucher geschickt werden??

Abgesehen davon, dass ich da keinen direkten Vorteil sehe, musste man doch immer schon im Modellbaugeschäft den Ausweis vorlegen - wie geht denn das bei Versand?

Das mit dem Ausweis finde ich persönlich übrigens deutlich lächerlicher als die Tatsache, dass ich mir einen Gefahrstoff nicht direkt zusenden lassen darf...
 

PW

User gesperrt
Hallo Uli,

hast vollkommen recht.

Warum, wieso, weshalb ist unerheblich. Es ist halt verboten nach § 4 Abs. 2 Chemikalienverbotsverordnung. Es laufen/liefen gerade Prozesse, wo ich als Anwalt involviert bin. Also kenne ich auch die Urteile und die Ansichten des Gerichts.

§ 4 Abs 2. ist eben eindeutig= verboten und kein Gericht wird anders entscheiden.




Gruss

PW
 
Man kann es auch positiv sehen.:)

Der Fachhandel ist sehr wichtig.

Und wenn es nur den Sprit dort gibt.

Den Rest kann man sich ja immer beim Versandhadel bestellen.:confused:

Und falls der letzte Modellbauhändler aufgibt, dann stirbt auch der Modellflug mit Methanol-Motoren.:o

Gruß Uli
 
Frage: Gilt ein Modellflugverein als "berufsmäßiger Verwender" im Sinne dieses ominösen §4 Abs. 2? Falls ja, kann man sich das Zeugs dann im Namen und auf Rechnung seines Vereins kommen lassen und es sich von diesem zum Selbstkostenpreis abkaufen?

Gruß, Bernd.
 
Ob ein Verein als berufsmäßiger Verwender gilt hängt von der gesetzlich in dieser Verordnung vorgeschriebenen Qualifikation und erteilten Erlaubnis ab. Und wohl auch davon, ob die Vereinsvorstandschaft das dann auch auf sich nehmen will, und ob der Vereinszweck dies auch gestattet.
Liest eigentlich jemand Zeitung? Immer wieder mal gibt es Nachrichten von Gefahrgutunfällen auf der Straße. Der Fahrer muss hier einige Vorschriften beachten usw., weil er eben mit was anderem als Kondensmilch durch die Gegend schaukelt. Passiert was, dann ist erstmal er dran, ob er was falschgemacht hat. Genauso wird es dem Vereinsvorstand ergehen, wenn er hier seine Sachkundeprüfung hinter sich hat und die bei der Behörde beantragte Erlaubnis erhalten hat und dann die im Versand doch ach so günstigere Spritlieferung angekommen ist und zwischengelagert werden soll, bis Mitglied Huber endlich aus seinem Urlaub zurück ist. Als berufsmäßiger Verwender wird der Vorstand den Sprit nicht in seiner Garage lagern dürfen, nicht im Mietswohnungskeller und vielleicht auch nicht in der Vereinshütte im Wasserschutzgebiet.
Lest die Gesetze mal durch und überlegt mal, ob nicht der Weg zum Händler, zum Schnacken, zum Treffen vielleicht doch im Endeffekt besser ist als je 5 Liter Kanister die Versandunternehmen reich zu machen...die verdienen sich mit ihrer zunehmenden Schlechtleistung aufgrund des Erfolges von EBay ja sowieso dumm und deppert ( mittlerweile fahren ja hier bei uns 3 Briefdienste und 5 Paketunternehmen aus, früher kam ökologisch betrachtet korrekt nur 1 gelbes Auto).
Das Gesetz gibt es übrigens nicht erst seit PW auf die unangenehmen Seiten des Abmahnunwesens aufmerksam gemacht und alle hier gewarnt hat ( Achtung Radarkontrolle....wer dann noch zu schnell fährt der ist eben dran), sondern seit 2003. Und hier im Forum ist auch schon über diese Sachkundeprüfungen berichtet worden !
 

PW

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Hallo,

ein Verein fällt nicht unter § 4 Abs. 2; da eben ein Verein keinen Gewerbeschein hat und nicht unternehmerisch tätig ist mit einer sog. Gewinnerzielungsabsicht.



Gruss

PW
 
Und ein Verein, der Ausbildung betreibt, analog zur Tätigkeit von Schulen? Und das mal ganz unabhängig von weiteren Vorschriften zu Transport Lagerung und Handhabung?!

Gruß
Eberhard
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo,

wir haben das Thema auch letztens diskutiert. Die Nachbarvereine haben wohl einen auf einen zweitägigen "Giftlehrgang" beim Amtsapotheker geschickt. Mit dem dadurch erworbenen Zertifikat kann man dann wohl ganz legal das Zeug bestellen. Wir haben allerdings noch keine näheren Infos, wie und wo man sich dazu anmelden muß/kann. Weiß da einer von euch was näheres?
 

PW

User gesperrt
Hallo,

bitte mal genau § 4 Abs. 2 lesen !!!!!

Eine Verein fällt nicht darunter; also da nützt es auch nichts, wenn irgendjemand aus dem Verein einen "Giftschein" hat.

Auch die anderen Vorraussetzungen des § 4 Abs. 2 erfüllt ein Verein nicht; ein Verein ist keine öffentliche Forschungsanstalt etc. !

Berufsmäßige Verwender sind Vereine auch nicht.

Vielleicht Voll- Profis im Bereich Modellflug; aber mit Mitglieder eines Modellflugvereins.


Gruss

PW
 
PW schrieb:
Hallo,

ein Verein fällt nicht unter § 4 Abs. 2; da eben ein Verein keinen Gewerbeschein hat und nicht unternehmerisch tätig ist mit einer sog. Gewinnerzielungsabsicht.
Gruss

PW
Stimmt so nicht ganz: Aber ein solcher Verein will ja wohl kein Modellflugverein sein, mit Körperschaftssteuer etc. Geben tut es solche Vereine echt viele: Bayern München, TSV usw. usw. TÜV ??? ;)
Könnte natürlich irgendein Vereinsmitglied mit Gewerbeschein übernehmen. Der muß dann halt nur kostenlos die Arbeit und Verantwortung übernehmen. Und die Sachkundeprüfung. Und echt nichts daran verdienen wollen. Auch nicht gegenüber dem Finanzamt.
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Hallo,
Sinn des ganzen soll doch wohl sein das das Gift Methanol nur in verantwortungsvolle Hände gerät. Beim Versand ist nicht sichergestellt dass der Besteller das Zeug bekommt.
Es könnte zum Beispiel ein Kind den Ausweis vom Papa benutzen um zu bestellen. Auch einem Paketboten ist es egal wem er das Paket in die Hand drückt, Hauptsache er hat es bei der richtigen Adresse abgegeben.
20ml trinken macht blind und 100ml tot...irreversibel :-D



Hausmesse bei Wings-Unlimited am 25.11. ab 10 Uhr
www.wings-unlimited.de
 
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