Zum Glück ist alles "relativ" glimpflich abgelaufen.
Die Kommentare beim ORF sind unter aller Sau. Immerhin geht aus dem Bericht hervor, dass der Modellflugpilot
nach rechts (korrekt) ausgewichen ist. Ich habe sicher Defizite im D- und Ö-Luftrecht, aber nach Auskunft des CH-BAZL sind Modellflieger und Drachenflieger bei den Vorfahrtsregeln gleichberechtigt. Es ist nicht so, dass Drachenflieger/Gleitschirmler Vorfahrt haben. Das BAZL ist allerdings mit weiteren Bemerkungen anlässlich einer Anfrage von mir zu diesem Thema ziemlich weltfremd, es konnte sich nämlich gar nicht vorstellen, dass Gleitschirmler und Modellflieger den gleichen Luftraum benutzen. Aber das ist ein anderes Thema.
Am Jakobshorn fliegen die Modellflieger seit etwa 37 Jahren immer an der gleichen Stelle. Seit ?? Jahren fliegen auch die Gleitschirmler dort; meistens beginnen sie den Flugbetrieb später. Ohne diesen freiheitsliebenden Anarchisten zu Nahe treten zu wollen - es ist doch sagenhaft, wie (ihr eigenes) Leben verachtend viele von ihnen fliegen. Ich erinnere mich noch zu gut an den 1.8.2005, wo langjährige Gäste von uns mit vier oder fünf vollgasfesten Grosseglern (alle ab 5m SpW) DS-ähnlich die Luft echt zum Glühen brachten - ein Hornissenschwarm ist ein Dreck dagegen gewesen - und mehrere von den Matrazenfliegern in aller Seelenruhe 30 Meter rechts von uns starteten und uns direkt vor die Nase flogen - MITTEN IN DIE HEULENDEN SEGLER HINEIN. Da hört es doch irgendwo auf. Und dieses Szenario haben wir leider häufig. Man kann es auch auf
http://www.radelow.ch/modellflug bei den Videos studieren.
Es ist NICHT so, dass Modellflieger landen müssen, sowie Ihnen ein Gleitschirmler vor die Nase fliegt. Die Schuldfrage wird sich um die missachtete Vorfahrt drehen. Deswegen empfehle ich allen, die Ausweichregeln der Luftfahrt auswendig zu lernen - sie waren bei uns bei den Hangfliegern relativ unbekannt, und seit sie einigermassen beherrscht werden, ist wenigstens ein so Flitzeteil, das mit Vollgas auf mein Flitzeteil zuflog, korrekt ausgewichen. Immerhin ein Anfang.
Ich habe (zufällig seit heute) eine kleine Videokamera, noch mit Kassette statt Harddisk, und ich denke, dass der Weg in Zukunft zur Dokumentation der Flüge führen wird. Alleine das Aufstellen der Kamera an unserem Startplatz sollte zu etwas Zurückhaltung bei den ganz Rücksichtslosen führen.
Ich habe doch keine Lust, wegen einem völlig rücksichtlosen Gleitschirmflieger, der mir beinahe auf den Flieger hüpft, zu einem Gefährder der Luftfahrt abgestempelt zu werden.
Leider ist es wenigstens bei uns so, dass der grössere Teil der Gleitschirmler sich eine feuchten Kehricht um das geltende Luftrecht kümmert, wobei oft noch eine völlige Abwesenheit von Gefahrenbewusstsein kommt. Es ist etwas anderes ob ich mit einem kleinen Balsa-HLG an der Kante herumpupse als wenn ich mit 8 kg Kunststoff daherkomme. Vom "unbekümmerten" Verhalten erinnern mich die Matrazler allerdings sehr oft an erstere.
Natürlich weiss ich nicht die näheren Umstände des Zwischenfalls in Österreich, mich würde aber sehr interessieren, wie das Ganze juristisch ausgehen wird.
Bertram