Ich habe da mal ne Frage..........

Hallo,
in unserer Flugbetriebsordnung steht drinn:

Betriebszeiten

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:

Montag bis Mittwoch: Kein Flugbetrieb

bedeutet das, ich darf zB Montags keinen Motor einlaufen lassen, oder einstellen?

Gruss

mm
 
midgetmustang schrieb:
Montag bis Mittwoch: Kein Flugbetrieb

bedeutet das, ich darf zB Montags keinen Motor einlaufen lassen, oder einstellen?

Gruss

mm


Hallo mm,
ich denke mal dass Du damit keine Probleme bekommst wenn Du einen Motor einlaufen lässt."Sicherheitshalber" würde ich da aber einen Prüfstand zum Einlaufen lassen aufbauen.Da kann von Flugbetrieb keine Rede sein....
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Da gibt es aber bestimmt auch abweichende Ansichten.

Wo ist denn der Unterschied? Ob ein Modell durch den Luftraum knattert oder der Motor auf dem Prüfstand randaliert, beides macht genau den Radau, der doch eigentlich mit der Maßnahme "eingeschränkte Betriebszeit" vermieden werden sollte. Sich dann auf den Teilaspekt "Flug....." rauszureden wird möglicherweise auf Ärger und Unverständnis hinauslaufen. Ist ja auch etwas sehr spitzfindig argumentiert. Ob das dann allgemein zu mehr Akzeptanz für Modellflug führt, wage ich mal zu bezweifeln. Da sollte dann vielleicht nochmal drüber nachgedacht werden...wir müssen ja nicht auch noch an dem dünnen Ast sägen, auf dem wir alle sitzen!
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ja schon, aber immer noch knatter! Und genau das soll ja, wenn wir die Einschränkung mal dem Sinn nach auslegen, vermieden werden, oder?
 

dreischarpflug

User gesperrt
a schon, aber immer noch knatter! Und genau das soll ja, wenn wir die Einschränkung mal dem Sinn nach auslegen, vermieden werden, oder?

Dann darf von Montag bis Mittwoch auch keine Zweitaktroller mehr fahren, keine Motorsäge, kein Stromaggregat und kein Rasenmäher mehr laufen, denn die machen schließlich den gleichen Lärm! Irgendwie ein bischen realitätsfern, warum nur Modellmotörchen (mal wieder) nicht laufen dürfen?

Ich würde die Regel so interpretieren, daß nur kein Flugbetrieb, also keine Flüge durchgeführt werden können und kenne das auch von vielen Modellflugplätzen so. Da darf man beispielsweise in der Mittagspause sehr wohl Probeläufe durchführen. Die Einschränkung gilt meiner Meinung nach nur für Modelle in der Luft, bei denen die Schallausbreitung begünstigt wäre. Sonst wäre auch der BETRIEB eines Verbrennungsmotors verboten und nicht (wie in der Aufstiegserlaubnis steht) der FLUGBETRIEB.


Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
dreischarpflug schrieb:
Dann darf von Montag bis Mittwoch auch keine Zweitaktroller mehr fahren, keine Motorsäge, kein Stromaggregat und kein Rasenmäher mehr laufen, denn die machen schließlich den gleichen Lärm! Irgendwie ein bischen realitätsfern, warum nur Modellmotörchen (mal wieder) nicht laufen dürfen?


Mfg

Hallo, ja das sehe ich eigentlich auch so. Zb das Moped welches zum Seilrückholen beim Seglertraining benutzt wird. Ich bin schon dafür, dass wir nicht über gebühr unsere Umwelt verschmutzen. Sei es mit Lärm oder sonstwas. Wir haben zB im Umkreis von 1500m freies Gelände, allerdings 80dB/A in der Aufstiegserlaubnis aufgrund einer freiwilligen Selbstbeschränkung. Das möchte ich aber hier nicht diskutieren. Es geht mir nur darum, eure Meinung zum Betrieb von Verbrennermotoren zum testen oder einstellen an den Tagen an denen laut Flugbetriebsordnung kein Flugbetrieb für Modelle mit Verbrennungsmotor stattfinden darf.

Gruss

mm
 

Gast_9757

User gesperrt
Ich habe zu den Tageszeiten, wo die Nachbarn stundenlang den Rasenmäher laufen lassen usw., auch kein Unrechtsempfinden, im Wohngebiet vor der Garage einen Verbrenner mal schnell zum Test laufen zu lassen.

Insofern fände ich es pervers, wenn das auf einem Modellflugplatz, der ja meist weiter weg ist von bewohnten Gebieten, verboten wäre.

Das ist meine Interpretation mit gesundem Menschenverstand, was natürlich bekanntermassen mit der tatsächlichen Rechtslage nicht zwangsläufig übereinstimmen muss...
 
@all, danke für Eure Beiträge.

Gesunder Menschenverstand, das ist wohl das, wo es dess öfteren dran mangelt. Mir scheint es vor allem in einer Seglerlastigen Vorstandschaft.

Gruss

mm
 
Am Boden knattert es aber wesentlich weniger laut, und auch bei weitem nicht so weit..... au weia, für diesen Satz werden mich meine Deutschlehrer, so sie denn noch leben strafen ;-)

Die Vergleiche und Beispiele sind ja ganz nett, aber vollkommen subjektiv und wertlos... was nutzt einem die Argumentation "... der da darf aber auch". Wir sind ja nun nicht mehr im Kindergarten.

In der Flugbetriebsordung ist ganz klar der Flugbetrieb geregelt, mm hats ja geschrieben, wie und von wann bis wann was fliegen darf.

Testlauf ist kein Flugbetrieb, sind wir uns da einige ? Oder reden wir hier von Motoren, die einen Prüfstandtisch zum Abheben bringen ? ;-)

Kurzum, einzig wenn es noch eine kommunal übliche "Mittagsruhe" gäbe, sollte man vielleicht zwischen 12-15Uhr die Waffen besser ruhen lassen.

Das wäre die Betrachtungsweise von der einen Seite.

Stellt man sich die Frage von der anderen, sprich, wenn ich mir nichts reininterpretieren kann, wird es mir evtl. vorgeschrieben?
Ganz klares Ja, wenn das Ziel der Flugzeitbeschränkung war, die "Lärmverschmutzung" zu beschränken, so ist dies in der Zulassung explizit genannt, wie ein Vorredner bereits andeutete.

Gruss, Domi
 

Börny

User
...es geht definitiv um Lärmvermeidung. Das ist damit gemeint. Eckart hat das hier schon richtig erkannt, wie im übrigen die restlich 98 Mitglieder das auch so verstehen und sich nicht an der Formulierung "Flugbetrieb" stören.
Fakt ist, daß von Montag bis Mittwoch keine Verbrenner-Motoren auf unserem Gelände betrieben werden !
Jedes Mitglied, welches sich nicht daran hält, wird schriftlich abgemahnt. Daraus ergeben sich dann im Wiederholunsgfall entsprechende Konsequenzen.Ist aber auch schon Jahrzehnte vor meiner Zeit so gewesen, die ehemaligen Vorstände werden nichts anderes dazu sagen.

Laß doch Deine Motoren bei Dir im Garten oder auf dem Balkon laufen, wenn Du der Meinung bist, daß das mit dem Lärm so unproblematisch ist. Freue mich schon auf die Reaktion Deiner Nachbarn.

Und warum sollten die Grunstücksnachbarn eines Modellflugplatzes oder Nacherholungssuchenende sich anders verhalten als Deine Nachbarn zu Hause ?

Der Hauptunterschied ist der: Bei Dir zu Hause mußt Du Dich dann mit dem Ärger Deiner Nachbarn beschäftigen. Auf dem Modellflugplatz hingegen gefährdest Du vorsetzlich die Auftstiegeserlaubnis und es muß sich der geschäftsführende Vorsitz mit dem daraus resultierenden Ärger auseinandersetzen. Und der hat an solcher Art Beschäftigungstherapie absolut kein Interesse. Nicht nur das, er wird mit allen ihm zuverfügung stehenden Mitteln die Interessen des Vereins durchsetzen um somit die anderen 98 Mitglieder zu schützen und ihnen das weitere Fliegen auf vereinseigenem Gelände erhalten !


Börny
 

Gast_9757

User gesperrt
@Björny:

Das ist jetzt aber was anderes, als ursprünglich gefragt war:

Was Du beschreibst, ist die vereinsinterne Handhabung. Es ist dem Verein natürlich unbenommen und sicher oft auch sinnvoll, aus "politischen" Gründen das mit den Verbrennern noch strikter zu handhaben als rechtlich gefordert.

(Das kann man natürlich auch im Forum nicht beurteilen und bewerten, weil es zu sehr von örtlichen Gegebenheiten abhängt.)

Worum es meiner Interpretation nach aber ursprünglich ging, war aber rein der Wortlaut, der in der Genehmigung stand. Und da steht "Flugbetrieb". Das ist sicher rechtlich genau definiert (und hat DIREKT zunächst nichts mit Lärmvermeidung zu tun - INDIREKT natürlich schon).

Wenn an den besagten Tagen jemand mit dem Verbrenner-Buggy auf dem Flugplatz rumheizen würde, fiele er auch nicht unter diese Einschränkung (vielleicht aber unter andere). Es zählt das, was in der Vorschrift konkret steht, und nicht das, was wir juristischen Volllaien reininterpretieren ;).
 

Börny

User
....nochmal in aller Deutlichkeit: Es werden keine Modellverbrennungsmotoren auf unserem Gelände von Montag bis Mittwoch betrieben. Auch nicht in einem Buggy.

Ja, der Traktor auf dem Nachbarfeld darf trotzdem fahren, auch wenn sein Motor noch so Laut ist.

Kommt jemand mit unserer Satzung nicht klar, so ist es ihm selbstverständlich freigestellt, sich einen anderen Verein zu suchen, in welchem er seine Neigungen auf Grund anderer Regelungen besser ausleben kann.


Börny
 

dreischarpflug

User gesperrt
Worum es meiner Interpretation nach aber ursprünglich ging, war aber rein der Wortlaut, der in der Genehmigung stand. Und da steht "Flugbetrieb". Das ist sicher rechtlich genau definiert.....

Es zählt das, was in der Vorschrift konkret steht, und nicht das, was wir juristischen Volllaien reininterpretieren .
xyxthumbs.gif
xyxthumbs.gif
xyxthumbs.gif
 
Börny schrieb:
....nochmal in aller Deutlichkeit: Es werden keine Modellverbrennungsmotoren auf unserem Gelände von Montag bis Mittwoch betrieben. Auch nicht in einem Buggy.

Und deshalb solltet ihr, da ihr euch untereinander kennt das ebenso untereinander klären.

Wenn auf dem Schild steht von - bis Flugbetrieb, bezieht sich das auch nur auf diesen.
Wenn ihr in eurer Zulassung stehen habt von-bis Betrieb Verbrennungsmotore, steht dort etwas anderes, als auf dem Schild, dann solltet ihr das mal ändern.
Wenn es wie entsprechend genannt in eurer Satzung steht, ist das euer Problem untereinander.

Die Frage wurde allgemein gestellt, und ebenso geantwortet. Genaueres erfahrt ihr nur in euren eigenen Schriftstücken, denn dort, und spätestens in der Zulassung, steht es haarklein beschrieben. Gehet hin und tut dies, und die Erleuchtung wird euer sein.

Also scheint mir das Ganze ein zwischenmenschliches Problem zu sein, und dabei solltet ihr es auch belassen.
 

Gast_7088

User gesperrt
Also diese

Also diese

beschränkung würde ich erstmal versuchen zu kippen ...
Zeugt von gewissen Unverstand...
Also in den Vorstand wählen lassen und gene diesen Unfug intregieren... Und ein gute Flugordnung

Das Betreiben von Modellflugzeugen, die aus eigener Kraft starten können ist von Sunset bis SunDarwn von Montags bis Sonntags gestattet.
Beleucheten Flugzeugen ist auch ein Start bei Dunkelheit gestattet.
Flugobjeket die geschleudert werden oder mit Seilwerks den ungefährtdeteten Betrieb der Startbahnen stören sind nur in den Flugpausen zugelassen, oder nach der ausdrücklichen Erlaubnis des Flugleitungsbeauftragten
:D
Das wäre mal das richtige Ziel ... und nicht dieses Weichgespüle--

Zum Thema: zurück ich würde den Motor einlaufen lassen... vorher mal ein Altvorderen fragen.. naja und solange der prüfstand nicht abhebt fliegst du für mich nicht... Ihr schneidet sicher ja auch den Rasen unter der woche so what---

Just my 2 cents
 

Gast_7088

User gesperrt
Börny schrieb:
....nochmal in aller Deutlichkeit: Es werden keine Modellverbrennungsmotoren auf unserem Gelände von Montag bis Mittwoch betrieben. Auch nicht in einem Buggy.

Ja, der Traktor auf dem Nachbarfeld darf trotzdem fahren, auch wenn sein Motor noch so Laut ist.

Kommt jemand mit unserer Satzung nicht klar, so ist es ihm selbstverständlich freigestellt, sich einen anderen Verein zu suchen, in welchem er seine Neigungen auf Grund anderer Regelungen besser ausleben kann.


Börny

Schäwbische Toleranz ? oder was ist das für ein seltsames arrogantes Verhalten
In dem Fall würde ich den Verein Wechseln ....
 

Gast_9757

User gesperrt
Dominik Diefenbach schrieb:
Also scheint mir das Ganze ein zwischenmenschliches Problem zu sein, und dabei solltet ihr es auch belassen.

Ich finde ja übrigens, dass die neumodische Variante, diese zwischenmenschlichen Probleme hier im Rechtsbereich des Forums zu klären, einen gewissen Unterhaltungswert hat ;) !

(Café Klatsch ist out!)
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten