Am Boden knattert es aber wesentlich weniger laut, und auch bei weitem nicht so weit..... au weia, für diesen Satz werden mich meine Deutschlehrer, so sie denn noch leben strafen ;-)
Die Vergleiche und Beispiele sind ja ganz nett, aber vollkommen subjektiv und wertlos... was nutzt einem die Argumentation "... der da darf aber auch". Wir sind ja nun nicht mehr im Kindergarten.
In der Flugbetriebsordung ist ganz klar der Flugbetrieb geregelt, mm hats ja geschrieben, wie und von wann bis wann was fliegen darf.
Testlauf ist kein Flugbetrieb, sind wir uns da einige ? Oder reden wir hier von Motoren, die einen Prüfstandtisch zum Abheben bringen ? ;-)
Kurzum, einzig wenn es noch eine kommunal übliche "Mittagsruhe" gäbe, sollte man vielleicht zwischen 12-15Uhr die Waffen besser ruhen lassen.
Das wäre die Betrachtungsweise von der einen Seite.
Stellt man sich die Frage von der anderen, sprich, wenn ich mir nichts reininterpretieren kann, wird es mir evtl. vorgeschrieben?
Ganz klares Ja, wenn das Ziel der Flugzeitbeschränkung war, die "Lärmverschmutzung" zu beschränken, so ist dies in der Zulassung explizit genannt, wie ein Vorredner bereits andeutete.
Gruss, Domi