Durchfahrt verboten, land- und forstwirtschaftl. Verkehr frei.

Darf ich einen solchen gesperrten Weg benutzen um auf die zwecks Modellflug gepachteten Parzellen zu kommen?

Das Gelände liegt mitten in landwirtschaftlich genutzten Gebiet.

Gruß
Oliver
 
Da nach Auskunft der Gemeinde Modellflieger nicht zum landwirtschaftlichen Verkehr zählen und damit nicht die Wege benutzen dürften, haben wir dieses Zusatzschild bei der Gemeinde veranlasst:

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?t=55964

Offenbar sehen das andere nicht so eng, aber wir hatten Probleme mit Jugendlichen, die unseren Platz in der Nacht als Rallyestrecke missbraucht haben. Jetzt fährt die Polizei und die Gemeinde regelmäßig Streife und stellt die Nicht-Modellflieger zur Rede.

:) Dieter
 

Gast_9757

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Nicht automatisch. Im Pachtvertrag sollte m.E. das mit dem Wegerecht eindeutig geklärt sein, damit man auf der sicheren Seite ist.
 

Termnak

User
Hallo

Oder lese dir in der DMFV Zeitschrift doch mal auf Seite 78 den Artikel durch.
Die letzten Meter zum Modellfluggelände.......
DMFV Zeitschrift Ausgabe Oktober/November 2006.
Viel Spaß weiterhin beim fliegen.:)


Gruß Jürgen
 
Ralexx schrieb:
Nicht automatisch. Im Pachtvertrag sollte m.E. das mit dem Wegerecht eindeutig geklärt sein, damit man auf der sicheren Seite ist.
Der Pachtvertrag könnte nur privates Wegerecht regeln, z.B. über ein Privatgrundstück oder einen Privatweg. Wenn - wie es mir scheint - es sich um einen öffentlich gewidmeten, eben nutzungsbeschränkten Weg handelt, ist es Essig mit dem Pachtvertrag.
Ganz nebenbei: Klärt beim Parken bitte auch ab, ob dies so in der freien Landschaft erlaubt ist. Es gibt da was im Naturschutzrecht, da schlagen die hier bei uns am Badesee immer erfolgreich zu. Der eigentliche Badesee ist ja nicht das Prob, aber dahinter ist Auwaldgebiet, und da isses zwar schöner, schattig etc, aber " teurer".
 

Nico

User
Hi zusammen !

Bei uns im Vertrag ist ebenfalls vermerkt das wir den landwirtschaftl. Weg als Zufahrt zu unserem Platz benutzt dürfen.

Mfg Nico
 
Sehe ich das falsch?
Ein privat geschlossener Vertrag kann doch wohl nicht ein Verbot nach der Straßenverkehrsordnung aus den Angeln heben:confused:
Bei dem Zusatzschild "Anliegerverkehr frei" wäre das etwas anderes. Denn für die Zufahrt zum Modellflugplatz hättet ihr ja ein "Anliegen".
 

Gast_9757

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Es kommt drauf an, wie schon gesagt, ob der Weg ein Privatweg oder ein öffentlicher Weg ist. Auch Privatwege werden gerne mal mit dem Schild "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gesperrt.

Das mit dem Wegerecht ist aber wieder mal so eine komplizierte Sache zwischen Privateigentümern, Staat, Wegebaugenossenschaften und was es nicht sonst so alles für Möglichkeiten gibt, eventuell noch mit individuell im Grundbuch oder vertraglich festgelegten Auflagen.

Denke mal, dass man einfach ohne genaue Kenntnisse keine pauschalen Aussagen treffen kann. Auf alle Fälle müßte aber der Verpächter zumindest wissen, wer der richtige Ansprechpartner für die Wegenutzung ist.
 
Ralexx schrieb:
Das mit dem Wegerecht ist aber wieder mal so eine komplizierte Sache zwischen Privateigentümern, Staat, Wegebaugenossenschaften und was es nicht sonst so alles für Möglichkeiten gibt, eventuell noch mit individuell im Grundbuch oder vertraglich festgelegten Auflagen.
Sooo schwierig ist es wieder nicht.
Für Widmungen nach dem Straßen- und Wegerecht ( ein Gesetz, kein Vertrag) ist die Gemeinde zuständig, die auch darüber Auskunft geben muß.
Alles nicht gewidmete ist Privatgrundstück ( auch wenn es im Eigentum der Gemeinde, des Landes oder von irgendjemand ist ) und damit zuerstmal auch privatrechtlich zu regeln, also über Gestattungsverträge, Dienstbarkeiten, Pachtzusagen etc. etc.
So nebulös, wie es Ralexx mit " wieder mal" umschreibt ist es eben nicht.
Schilder besagen nur, daß ein Schild dasteht. Private Schilder, die zwar so aussehen wie offizielle, es aber mangels hoheitlicher ( naja, so heißt es eben, wenn es von einer zuständigen Behörde aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Gesetzes angeordnet wurde) Anordnung da steht, verfolgen zumindest nicht die Aufsichtsbehörden bzw. die Polizei, wohl aber ggf. der Eigentümer. Das könnte dann schon in Richtung unbefugtes Betreten/Befahren laufen. Also würde ich solche Schilder nicht einfach negieren, sondern echt hinterfragen. Ein Bußgeld oder ein Strafzettel der Polizei ist nämlich viel billiger als eine Anzeige wegen Landfriedensbruch ( was dann aber schon ein großes Fuhrwerk wäre, nach mehrmaliger Verwarnung und Aufforderung aber nicht ausgeschlossen sein dürfte).
 

Gast_9757

User gesperrt
Voll GFK schrieb:
So nebulös, wie es Ralexx mit " wieder mal" umschreibt ist es eben nicht.

Hm. Ich finde aber, dass Du meine Aussage mit den diversen aufgeführten privat- und öffentrechtlichen Grundlagen durchaus eher bestätigst :D .

Und daher würde ich halt sagen, das einfachste ist es, den Verpächter zu fragen, weil der muss ja wissen, wie er zu seinem Grundstück kommt. Klar kann man selber recherchieren - aber durch einen Anruf beim Verpächter kann man sich das wahrscheinlich sparen ;) .

Alex
 
Hallo Leute,
Wenn ich zu meiner Wiese zum Modellfliegen will, können die Amtsschimmel Schilder bis zum Abwinken hinstellen. Na da möcht ich mal nen Strafzettel kriegen, so schnell kann der Dorfsheriff nicht laufen....
Ok, die Wiese gehört mir, aber auch wenn ich die gepachtet hätte, muß ich ja irgendwie da hin kommen, oder ???

Fliegergruß Vollgas
 
Tja Vollgas,
wenn mir die Wiese vor Deiner Wiese gehören würde, dann wäre es mir vielleicht sehr egal, wie Du da hinkommst. Außer, wir und alle Deine Freunde würden uns sehr gut verstehen.
Wege- bzw. Erschließungsfragen können sehr viel bewirken. Unter anderem eben die von mir ausgeführten Probleme.
Öffentlich-rechtlich ist es recht einfach bei der zuständigen Behörde/Gemeinde zu erfragen.
Wenn da jemand lieber den Verpächter fragt, auch gut. Aber vielleicht nicht immer ganz richtig und erschöpfend. Aber vielleicht ist das Gespräch mit Behördenbediensteten für manche nicht so einfach. Obwohl Behördenbedienstete manchmal sogar Modellflieger oder gar Menschen sind. Ich kenne ein paar davon.:p
 
Hallo Voll GFK,
hast ja recht,
aber in meinem Fall liegt mein Grundstück ( wird noch Wiese ist noch Acker ) direkt an 2 Feldwegen. Ich kann also direkt in meinen Acker fahren und parken.
Jetzt gebe ich meinem Fliegerfreund die Erlaubnis diesen Acker auch zu nutzen, (wir wollen ja zusammen Fliegen gehen ) dann ist doch die Sache mit dem Wegerecht auch geklärt, oder ich gebe ihm gleich einen Pachtvertrag.
Wen interessiert da irgendein Schild das die Durchfahrt nicht erlaubt ?
Der Bauer der den Acker bislang gepachtet hatte, mußte doch auch den Feldweg benutzen.

Gruß Vollgas
 

Gast_9757

User gesperrt
Vollgas schrieb:
Wen interessiert da irgendein Schild das die Durchfahrt nicht erlaubt ?

Klar wird es in (mindestens) 90% der Fälle einfach so sein, dass keiner was sagt, wenn man zur gepachteten Wiese fährt. Aber von vorneherein erlaubt ist es halt nicht unbedingt, und warum dann nicht vorsichtshalber mal ein, zwei Telefonate führen, um das zu klären?
 
Hai Relax,
da werd ich doch mal auf dem Rathaus vorbeigehen und das abklären. Nur daß auch mein Kollege keinen Ärger bekommt.
Auch weil in der Nähe ein Hochsitz steht, und die Leute mit Hoppelhäschentotmachflinte führen Sich ja manchmal auf......:eek:

Gruß Vollgas
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich kann aus einem aktuellen Genehmigungsverfahren berichten:
Zu unserem Platz führen gemeindliche, schön asphaltierte Wege. Am Anfang der Wege stehen die bekannten "Durchfahrt Verboten - Landw. Verkehr frei - Schilder".
Für den luftrechtlich vorgeschriebenen Fangzaun mussten wir eine Baugenehmigung beantragen. Die Kreisverwaltung hat den Antrag nach Absprache noch baurechtlich erweitert auf die Landepiste (Rasen). Das wissen auch nur wenige, dass man für eine Rasenpiste (eigentlich) eine Baugenehmigung benötigt.
Diese beiden Baugenehmigungen gab es nur, nachdem wir mit der Gemeinde einen schriftlichen Vertrag über die Wegbenutzung abgeschlossen haben.
Wenn die Gemeinde will, steht denen ein Benutzungsentgelt zu!
Das ist als Rubrik ausdrücklich in dem Vordruck enthalten.

Bevor ich mich schlau gemacht hatte, war ich der Meinung, diese Weg seien im Rahmen der Widmung rechtlich-öffentlich bzw. tatsächlich-öffentlich.
Das war falsch. Es sind im Regelfall Privatwege (der Gemeinde).
 
Durchfahrt verboten, Landwftl. Verkehr frei

Durchfahrt verboten, Landwftl. Verkehr frei

Wo kann ich denn Infos herbekommen, was die Genehmigung und den Betrieb eines Modellflugplatzes betreffen? Habe hier schon was gefunden: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

Der Platz ist nur durch einen Feldweg zu erreichen, der neben den Landwirten nun auch eine Menge Nordic-Walker benutzen. Ich fürchte nun, dass die N-Walker sich irgendwann mal bei der Stadtverwaltung beschweren werden. Man wird schon schief angesehen, wenn man wenn man ihnen mit dem Auto entgegen kommt.

Wir sind nur ein kleiner Verein, fliegen meist nur elektrisch. Bisher sind wir ohne Fangzaun etc. ausgekommmen. Maximal sind 7 oder 8 Piloten da.

Wenn ich da jetzt noch anfange, wegen des Weges schlafende Hunde zu wecken, könnte vielleicht der Modellflug verboten werden??

Gruß
Oliver
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Oliver, bist du eventuell Vorstand/verantwortlich?
Schau´mal oben den Button RCNVV. Da bekommst du die Infos. Vorstände für Vorstände ;)

Ansonsten: Elektrisch bis 4999 gr geht luftrechtlich erlaubnisfrei, Fangzaun über 2 Meter im Regelfall Baugenehmigung, Einverständnis des Grundstückeigentümers für den Modellflug erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Modellflugplatzes sind jetzt bundeseinheitlich geregelt als Empfehlung, da könntest du dich schon mal schlau machen. Sie heißen NfL
Bei RCNVV haben wir eine Datenbank, da sind die enthalten.
Ansonsten müsstest du diese Regelungen als Link auch auf den Seiten von DMFV und DAeC finden.
Halt mal suchen.
Und wie gesagt; Problematik, schlafende Hunde wecken.....
 
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