Ralexx schrieb:
Das mit dem Wegerecht ist aber wieder mal so eine komplizierte Sache zwischen Privateigentümern, Staat, Wegebaugenossenschaften und was es nicht sonst so alles für Möglichkeiten gibt, eventuell noch mit individuell im Grundbuch oder vertraglich festgelegten Auflagen.
Sooo schwierig ist es wieder nicht.
Für Widmungen nach dem Straßen- und Wegerecht ( ein Gesetz, kein Vertrag) ist die Gemeinde zuständig, die auch darüber Auskunft geben muß.
Alles nicht gewidmete ist Privatgrundstück ( auch wenn es im Eigentum der Gemeinde, des Landes oder von irgendjemand ist ) und damit zuerstmal auch privatrechtlich zu regeln, also über Gestattungsverträge, Dienstbarkeiten, Pachtzusagen etc. etc.
So nebulös, wie es Ralexx mit " wieder mal" umschreibt ist es eben nicht.
Schilder besagen nur, daß ein Schild dasteht. Private Schilder, die zwar so aussehen wie offizielle, es aber mangels hoheitlicher ( naja, so heißt es eben, wenn es von einer zuständigen Behörde aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Gesetzes angeordnet wurde) Anordnung da steht, verfolgen zumindest nicht die Aufsichtsbehörden bzw. die Polizei, wohl aber ggf. der Eigentümer. Das könnte dann schon in Richtung unbefugtes Betreten/Befahren laufen. Also würde ich solche Schilder nicht einfach negieren, sondern echt hinterfragen. Ein Bußgeld oder ein Strafzettel der Polizei ist nämlich viel billiger als eine Anzeige wegen Landfriedensbruch ( was dann aber schon ein großes Fuhrwerk wäre, nach mehrmaliger Verwarnung und Aufforderung aber nicht ausgeschlossen sein dürfte).