DAeC-Gutachter bei den Landesluftfahrtbehörden

Die Sportfachgruppe Modellflug des DAeC hat eine Liste der frisch ausgebildeten Gutachter an die Luftfahrtbehörden der Länder weitergeleitet. Nach NfL 59/06 „Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß §16 LuftVO“ müssen Gutachter eine Ausbildung absolviert haben und eine Bestätigung vorlegen können (2.1.3).

Auf www.modellflug-im-daec.de finden interessierte bzw. betroffene Vereine die Gutachterliste und eine Aufstellung der Landesluftfahrtbehörden.

Im Frühjahr 2007 wird die Sportfachgruppe Modellflug eine weitere 2-tägige Ausbildung zum Gutachter anbieten.
 
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