Änderung LuftVO §16

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 03.11.2006 einer Änderung der LuftVO zugestimmt. Damit verbunden ist u.A. auch eine Änderung von § 16 LuftVO, der den Modellflug betrifft. Die Änderung steht auch in Zusammenhang mit den neuen "Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen" (sieh NfL I 59/06).

Details www.modellflug-im-daec.de bei den News

Für Vereine bzw. Gruppen, die Modellflug auf Flugplätzen oder Segelfluggeländen betreiben, ist die Klärung wichtig, ob diese Gelände für die Betriebsart Modellflug eine Genehmigung haben. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der Flugplatzbetreiber einen entsprechenden Antrag an die zuständige Luftfahrtbehörde stellen.

Sollte dafür ein Gutachten notwendig sein, empfiehlt die Sportfachgruppe im DAeC ihre entsprechend NfL 59/06 aktualisierte Gutachterliste.
 
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