Pressemitteilung aus dem BMVI

Pressemitteilung von Norbert Barthle
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordneter des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd


MdB Norbert Barthle trifft sich mit dem Deutschen Aero Club:
Die Interessen der Modellflieger nehmen wir ernst.


Die Bundesregierung beschäftigt sich derzeit mit Überlegungen, wie die Probleme mit unbenannten Fluggeräten, insbesondere privaten Drohnen, in den Griff zu bekommen sind. Immer mehr dieser „fliegende Spielzeuge“ sind mit Kameras bestückt und in der Lage, die Privatsphäre z.B. von Nachbarn zu verletzen. Der erste Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium hat jedoch die Modellflieger auf den Plan gerufen, die fürchten, unter den möglichen neuen Bedingungen ihren Sport nicht mehr ausüben zu können.
Auch der Verkehrsstaatssekretär und Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle (CDU) hat zahlreiche Briefe aus seinem Wahlkreis erhalten. Viele Modellflieger haben darin ihre Sorge über zu strenge Regelungen zum Ausdruck gebracht. In seiner Reaktion hatte Barthle stets betont, dass es auf keinen Fall beabsichtigt sei, den Modellfliegern das Leben schwer zu machen. Zudem seien die Überlegungen noch in einem sehr frühen Stadium; die Verbände hätten ausreichend Gelegenheit, ihre Vorbehalte und Ideen einzubringen.
Diesen Worten hat Barthle jetzt Taten folgen lassen: In der vergangenen Woche hatte er mit dem Geschäftsführer des Deutschen Modellflieger-Verbands gesprochen, in dieser Woche traf sich der Staatssekretär mit einer Delegation des Deutschen Aero Clubs (DAeC), angeführt von Vizepräsident Gunter Schmidt. Mit dabei waren auch Vertreter des Deutschen Hängegleiterverbands (DHV), darunter der Backnanger Björn Klaassen. Vor allem die angedachte Flughöhenbegrenzung auf 100 Meter sorge für Unruhe in der Fliegerszene, so der Vertreter des DAeC. Unter diesen Bedingungen sei echter Modellflug unmöglich, das Hobby von weit über 100.000 organsierten Luftsportlern stünde vor dem Aus. „Ich kenne das Modellfliegen aus eigener Anschauung und weiß, dass eine 100-Meter-Grenze gerade für die größeren Modelle das Ende bedeuten würde; hier ist das Bundesverkehrsministerium sensibilisiert,“ so Barthle gegenüber den Gesprächspartnern.
Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums beträfen vor allem die sogenannten Multikopter, landläufig auch Drohnen genannt. Hier sei für den gewerblichen Bereich eine Liberalisierung geplant, um zum Beispiel Drohnen zur Warenlieferung oder zur Wartung einzusetzen. Der private Bereich müsse aber in jedem Fall strenger reglementiert werden: „Wer mit seiner Drohne die Nachbarin beim Sonnenbaden filmt oder sich als Journalist exklusive Luftbilder von einem schweren Verkehrsunfall verschafft, muss ein deutliches Stoppsignal erhalten,“ stellte Barthle klar. Welcher Weg hier der zielführende sei, werde noch diskutiert. Offen zeigte sich Barthle der Idee der Luftsportler gegenüber, eine Art ‚Befähigungsnachweis‘ einzuführen. „Wer sich im Straßenverkehr bewegt, hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten; die kennt fast jeder. Für Drohnen gilt, vergleichbar, die LuftverkehrsOrdnung, die vielen Hobby-Piloten mit Drohnen aus dem Internet oder dem Discounter unbekannt ist; das kann so nicht bleiben.“
Abschließend zeigten sich die Vertreter des DAeC und DHV sehr dankbar, dass sie bereits zu einem so frühen Zeitpunkt Ihre Sorgen hätten benennen können und auf so offene Ohren gestoßen seien.
Barthle wiederum dankte für die sehr konstruktive Kritik, die sich nicht auf Nein sagen beschränkt, sondern interessante Anstöße geliefert habe.
 
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