Hallo
Also hab mir den Fall mal durchgelesen.Das was ich dazu schreiben kann,aber nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kann ob es stimmt ist dies.
Mir wurde mal gesagt,das man den Modellflug anmelden muß (Tower),wenn man sich in der Kontrollzone befindet.Als Grund wurde mir erzählt das in dieser Zone Manntragende Flugzeuge im Notfall tiefer als die vorgeschriebene Mindesthöhe fliegen dürfen.Die Höhe wo man als Modellpilot fliegen darf bekommt man dann auch von der zuständigen Person im Tower gesagt.In unseren Fall waren dies 150m in der Kontrollzone.Also würde ich mir die Frage stellen,warum dann außerhalb der Warteschleife so tief geflogen werden darf?
Zitat:Wenn das Modellfluggelände nicht im AIP-Anflugkarte von EDVP
eingetragen ist, warum dürfen denn dort überhaupt Modellflieger
fliegen?
Weil sie evtl. die 1,5km Abstand zu einen Flugplatz eingehalten haben.
Gruß Jürgen