Abstand DECK - Großbaum, wirklich egal ?

ich steh´ grad auf dem Schlauch und hab auch nichts in den Vorschriften gefunden:

ist die Höhe in der man den Großbaum(-beschlag) am Mast anbringt wirklich nirgends vorgeschrieben ?

Also Abstand

Deck <-> Unterkante Großbaum

Gerhard
 

Gast_633

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doch es gibt einen vorschrift. nur findet man die nicht so einfach. es muss die untere mastvermeesungsmarke zwischen 60 und 100mm vom decksmesspunkt (sprich deck) entfernt sein. da die untere messmarke die unterkante des grosssegels kennzeichnet ist klar, dass der grossbaumbeschlag zwischen deck und der messmarke sein muss. mehr vorschrift gibt es dazu nicht.

andreas
 
Danke für die Antwort.


also bei meiner Woody mit dem flachen Deck darf die Unterkante des Großsegels nicht mehr als 100 bzw weniger als 60mm über dem Deck liegen ?

Gerhard
 
Gerhard schrieb:
Danke für die Antwort.


also bei meiner Woody mit dem flachen Deck darf die Unterkante des Großsegels nicht mehr als 100 bzw weniger als 60mm über dem Deck liegen ?

Gerhard

Wenn Du mit "... suche Axt zum Haare spalten ...." ran gehst ist Dein Gedanke nicht ganz richtig. Deshalb hatte Andreas den Bezug auf die Mastmeßmarke genommen, die ist geregelt.
OK untere Mastmeßmarke max. 99,9 mm (genauer kann ich am Boot doch nicht messen) über Deckniveau. Da das Vorlieck eine Länge zwischen 1590 bis max 1600 mm haben darf, ist klar, dass UK Groß im Extremfall schon 109 mm über Deck landen darf. Nicht aber OK Meßmarke.

Beachte, dass die von Dir gewählte Höhe etwa auch für die anderen Riggs gilt (+/- 5 mm) Also nicht Nr.1 H= 99 mm Nr. 2 H=75 mm und Nr. 3 H= 61 mm. Die Aufteilung könnte bei einigen Extremsituationen sinnvollsein, ist aber unzulässig.
Wie man das Problem praktisch kontrollieren kann, wenn ein Boot mit 3 Riggs und alle Werte am Minimum zur Erstvermessung vorgestellt wurde, aber zum Wettkamp mit anderen Höhenwerten erscheint, die alle Klassenkonform sind, weis ich nicht.
In Frage 2 des Bootsmeßbriefes wird nur gefragt, ob eine Decksniveau-Meßmarke angebracht ist. Es wird nicht gefragt, ob sie auf dem Vordeck, oder im Cockpit ist.
In Frage 12 zum Riggmeßbrief wird nur gefragt, überschreitet die untere Meßmarke die Höhe von 100 mm. Es wird kein später kontrollierbares Maß verlangt.
Ob und wie man das ausnutzen kann, weis ich nicht.
Dass ich als Vermesser eine Veränderung feststellen kann, würde ich mir nicht zutrauen, wenn ein mir unbekanntes Boot mit gültigem Meßbrief, aber mit verändertem Mast (im Bereich Masttasche) und / oder veränderter Decksniveau - Meßmarke mir vorgestellt würde.

Aber, so etwas hat ja kein IOM Segler vor. Gedanken, .....was wäre wenn? Die scheint es zu geben.


Ull
 
Gerhard schrieb:
Danke für die Antwort.


also bei meiner Woody mit dem flachen Deck darf die Unterkante des Großsegels nicht mehr als 100 bzw weniger als 60mm über dem Deck liegen ?

Gerhard

Brauchst nicht verwirrt sein. Tausche in dieser Frage UK Groß einfach gegen OK untere Mastmeßmarke und Fragezeichechen durch Punkt aus. So hast Du statt einer Frage die korrekte Antwort.

Alles andere war nur ein Hinweis darauf, man sollte die Decksniveau-Meßmarke und den Mast nicht nachträglich ändern, auch wenn kaum einer die Veränderung kontrollieren kann.

Ulli
 

Gast_633

User gesperrt
Beachte, dass die von Dir gewählte Höhe etwa auch für die anderen Riggs gilt (+/- 5 mm) Also nicht Nr.1 H= 99 mm Nr. 2 H=75 mm und Nr. 3 H= 61 mm. Die Aufteilung könnte bei einigen Extremsituationen sinnvollsein, ist aber unzulässig.



Ull

lieber uli, du hast es geschfft auch mich zu verwirren. wo steht bitte, dass bei allen riggs die untere mastveressungsmarke gleich hoch sein muss?ist mir neu.

zur klaerung noch. das decksniveau wird mit einem punkt an deck festgelegt wird, darf jeder selbst bestimmen. nur muss immer , bei allen riggs, davon aus gemessen werden. wer ein flaches deck hat macht es neben den mastfuß, wer ein skiff (also nach unten gelegtes deck hat oder eines dieser bantok rundungen(vertiefungen um den lümmelbeschlag mit niederholer) hat, der muss einfach entscheiden wo er den punkt setzt. in welcher höhe. am besten natuerlich ganz tief. darueber gibt es keine vorschrift.das ist einfach normale logik.

gruss andreas
ich hoffe es ist klar damit.
 
andreas s. schrieb:
lieber uli, du hast es geschfft auch mich zu verwirren. wo steht bitte, dass bei allen riggs die untere mastveressungsmarke gleich hoch sein muss?ist mir neu.

C. 7.4 (a) der Klassenregel IOM

hatte ich zumindest so verstanden und wurde bei meiner Vermessung kontrolliert.

Ulli
 

Gast_633

User gesperrt
ok ulli, du hast wohl recht. das soll das wohl heissen. habe ich ich noch nie gelesen, geschweige denn kontrolliert. manchmal treibt die klassenvorschrift schon ein krasses eigenleben.(verstehen muss man das nicht)
ok, also nochmal:
bei allen riggs muss die untere messmarke am mast immer in der einmal definierten höhe (zwischen 60 und 100mm) liegen (abweichung +/- 5mm)

ich denke da die meisten die gleichen lümmelbeschlaege für ihre riggs verwenden, werden sie auch auf die gleiche höhe kommen.
bitte keinen ausbruch von panik nun. und bitte keine diskussion ueber sinn und unsinn dieses punktes.

andreas
 
Gerhard schrieb:
bin ja richtig erschrocken, was eine kleine Frage eine IOM-Neulings hier gleich für Aufregung erzeugt.

Gerhard

Hallo Gerd,

nicht Du, sondern ich bin Schuld. Du bist nicht verantwortlich, wenn mir solche Ungereimtheiten Magenschmerzen bereiten.

Ich wollte Dich nicht verwirren, sondern nur ausführen, dass man bei IOM schon genau auf die Fragestellung und deren Antworten schauen muß.

Für mich sind solche Fragen immer wieder (gern angenommener) Zwang mich mit dem Regelwerk auseinander zu setzen. Einfaches nur Lesen führt bei mir zum Tunnelblick und zum Überlesen von Passagen, ohne dass sie von mir verinnerlicht wurden.
Deine Fragen helfen auch mir.


Auch Nichtneulinge äußern Fragen zum IOM Regelwerk.

Ulli
 
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