EBAY

spitty

User
hab zu wenig Zeit mich zu kümmern ( google suche )
habe bei modellbau berlinski eine Showtime mit sofort kaufen ersteigert, ist nicht lieferbar,möchte aber eigentlich auf erfüllung klagen , deckungszusage
meiner rechtsschutzversicherung habe ich.
finde es total aso.ial, etwas zu verkaufen was man nicht hat
danke für tips

andy
xxxxx
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
Hallo,

was soll die Erfüllungsklage denn bringen, wenn er das Teil nicht auf Lager hat. Er würde ja gerne, kann aber doch nicht. Ist ja nicht so, daß er dir den Flieger nicht verkaufen will.
Ich finde es ja auch nicht schön, aber einerseits solltest du ihm erst einmal eine Frist setzen die er auch unter normalen Umständen einhalten kann und danach kann man ja auch noch mahnen.

Nicht immer gleich durch die Decke gehen. Manchmal sind auch noch Artikel in der Lager EDV und gerade geht das letzte Modell über die Ladentheke oder die fest zugesagte Lieferung kommt nicht an.

Gruss

Stefan
 
Ich hab zwar auch keine Zeit, mich um deine Angelegenheiten zu kümmern, aber wenn du wenigstens den Angebotstext gelesen hättest, hättest du dir die Zeit fürs Jammern schon wieder sparen können :D

Lieferzeiten

Wir versenden die gekaufte Ware wie folgt (Paketversand durch GLS):
1. Lagerware prompt nach Zahlungseingang
2. per Nachnahme nur innerhalb Deutschland möglich ! (+6,20 Euro Nachnahme)
3. Nicht vorrätige Artikel werden sofort nach Eigenbelieferung zum Versand gebracht.
- ca. 10 Werktage Lieferzeit -

Achtung!
Sollte ein Artikel dennoch nicht kurzfristig lieferbar sein, werden wir Sie
informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten.
 
Erstmal Guten Tag,

Erstmal Guten Tag,

grundsätzlich freuen wir uns ja über jeden, der die Zeit findet, im Forum mitzumachen. Aber gerade Zeit hast ja nicht so übel viel, und lange gewartet ja auch noch nicht.
Kannst mal berichten, was der Händler gesagt hat, wann er liefern würde/könnte. Auf Lieferung klagen kannst noch gar nicht, erstmal musst ihn in Verzug setzen. Und seine Lieferbedingungen anzweifeln. Und den ganzen Rechtsschutzversicherungskram beiseite lassen. Wenn man redet kann man sich diese Euros auch sparen, wer meinst denn zahlt den Rechtsanwalt ? Du selbst, denn in dem Maß, wo Streitereinen ausgefochten werden geht die Prämie in die Höhe. Aber nicht die der Nichtversicherten, sondern Eure.
Vielleicht ist ein wenig weniger Hitze, ein Cooldown hier angebracht. Das Soforthabenmag gehört in den Laden wo man ansehen und anlangen.... und mitnehmen kann.
Warten auf die Lieferung ist doch wohl durch den Preisvorteil gerechtfertigt, oder ? Daß ein Ladenhandel wie hier nicht alles sofort auf Lager haben muß, ist doch klar, im Versand spart er an den Kosten zugunsten seiner Preise.
 

spitty

User
hätte etwas mehr verständnis und hilfe erwartet, okay, bin ein looser, bin schuld an zu teuren rechtsschutzversicherungen...
- bin nicht der typ der durch die decke geht!
- habe frist gesetzt!
- hätten eine im Laden gehabt, die wäre halt zwischendurch verkauft worden !
- wenn ich eine im laden habe und in ebay anbiete mit SOFORT KAUFEN verkaufe ich nicht andersweitig
- wollten mich zurückrufen, bis heute nicht
- gerade ich kaufe immer wenn irgendmöglich beim händler nebenan, damit ich NICHT irgendwann wegen ´nem gabelkopf via web bestellen muss!
- nur gibt´s die showtime so gut wie nicht mehr in ganz deutschland!!!
- ist gerade mal 19 ,- euros billiger als liste , lach mich tot

stefan , deine antwort war sehr nett

helmut , solltest du kinder haben, sollte die qualität deiner meinungsäußerungen etwas über ein "tz tz tz" hinausgehen..

jürgen , mod hin oder her, ich jammere nicht, hab mich halt sehr auf den flieger gefreut, habe solche praktiken noch
nicht erlebt und hätte bei einem shop in der größenordnung das einfach nicht erwartet.gut,das du immer das kleingedruckte liest.
( wahrscheinlich habe ich die forenregeln nicht gelesen, wahrscheinlich steht da was von kritikverbot....

uli , siehe oben , konntest ja nicht wissen was vorher gelaufen ist...

in liebe und frohe weihnachten

spitty
 

klausk

User gesperrt
Jaja, klagt nur alle immer recht schön, damit ihr mir meinen Arbeitsplatz sichert :).
Sorry, aber da will jemand ein Modellflugzeug für sein HOBBY kaufen, der Verkäufer sagt, er hätte eins da, dann stellt sich raus, dass er doch keins hat und schon will der Käufer klagen, weil er keine Lust hat, zu warten, bis der Verkäufer wieder was da hat und findet diesen Vorgang auch noch aso.ial - naja, mir solls Recht sein.
 

plinse

User
spitty schrieb:
...

jürgen , mod hin oder her, ich jammere nicht, hab mich halt sehr auf den flieger gefreut, habe solche praktiken noch
nicht erlebt und hätte bei einem shop in der größenordnung das einfach nicht erwartet.gut,das du immer das kleingedruckte liest.
( wahrscheinlich habe ich die forenregeln nicht gelesen, wahrscheinlich steht da was von kritikverbot....

...

Moin,

war zwar an Jürgen aber das Kleingedruckte sollte man gerade bei ebay immer lesen. Hat mich vor so manchem Gebot bewahrt, wo es hinterher Zoff gegeben hat, einfach, weil jemand meine Bedenken nicht hatte, die aus komischen Formulierungen heraus entstanden sind. Zoff, der hinterher kommt, fällt einem ja nur durch die späteren Bewertungen auf, wo ich bei ehemals beobachteten und manchmal wiedereingestellten Artikeln mal nachlese, was mir denn da nun wirklich entgangen ist ;) .

Das andere Kleingedruckte ist aber auch, dass der Anbieter die Verantwortung für sein Angebot übernimmt - bei ebay - und dazu gehört, dass er liefern muss! Wäre jetzt etwas mau, dann hätten nämlich beide das Kleingedruckte nicht gelesen. "Warte bis du alt und grau bist, hast ja das Recht zurück zu treten!" würde sogesehen gegen diese akzeptierten Bedingungen verstoßen.

Ein mal hätte ich auch gerne eine Rechtschutzversicherung gehabt - da hatte einer beim Angeboteinstellen gepennt und Sofortkauf für 1€ eingestellt, was definitiv kein 1€ Artikel war und ich war wohl als erster drüber gestolpert - andererseits kann ich mir das Teil locker leisten für die Jahre, wo ich die Versicherung gespart habe ;) .

Interessant wäre sicher schon, noch mal die genauen Bedingungen bei ebay nachzulesen, diese mit den AGBs bzw. dem, was der Verkäufer davon bei ebay eingestellt hat abzugleichen, die Widersprüche heraus zu stellen und zu schaun, was davon Bestand hat - aber hier geht es um ein Modellflugzeug sprich Spielzeug. Einen Rechtsstreit anzustrengen, für etwas, was nach einer Störung (im Kopf oder in der Funke auf ebenfalls Spielzeugniveau) im Dreck liegen kann - ich hätte nicht ausreichend lange Weile dazu. Hast du bereits dein Geld zurück gefordert und noch nicht erhalten? Wenn es da auch noch Probleme gäbe, würde ich auch bissiger werden. Solange aber das Geld zurückerstattet wird, entsteht ja sogesehen kein Schaden.
 

spitty

User
klaus, dann ist´s doch gut für dich:D

wenn ich nen 6 er im lotto hätte, würde ich ganz andere leute verklagen
( das ist halt die modernere form der zivilisierten auseinandersetzung) früher, und da gab´s wahrscheinlich weniger magengeschwüre und herzinfarkte, hätt´s gemütlich paar auf die fr.sse gegeben....
nun ja, ist mein hobby, nenn´ es spielzeug, problem : es wird laut generalimporteur keine lieferung mehr kommen, sprich, das teil ist ausverkauft und ich habe mir extra dafür schon nen saito gekauft...
und irgendwann, bei der täglichen abzockerei, hat mann ( ich ) die schnauze voll ( und keine lust auf das " falling down " syndrom, wer den film kennt, weiß was ich meine.)
es gibt menschen mit ganz anderen , existenziellen problemen, das erlebe ich
, auch durch meinen job , täglich.und wenn das nachbarskind leukämie hat ( gott sei dank seit kurzem vollends geheilt) relativiert sich natürlich alles.
nur hab ich das gefühl, daß kritik in diesem forum sofort auf wenig gegenliebe stößt. habe zum bsp. zu einem gefährlich mangelhaften höhenleitwerk eines
deutschen importeurs begründete und nachweisbare kritik geäußert, wurde rausgenommen.............
eike, danke , werde mal ebay agb´s lesen, danke für den einem forum würdigen, konstruktiven und freundlichen tipp

spitty
 

klausk

User gesperrt
@spitty: Ich will dich nicht davon abhalten (kann ich ja auch gar nicht), hierfür die Justiz zu bemühen und ich kann deinen Ärger auch nachvollziehen. Ich frag mich halt nur, warum es in der Gesellschaft immer mehr eines Anwalts oder der Gerichte bedarf, um sein tägliches Leben führen zu können. In meinem Bekanntenkreis gibt es Menschen, die sind mindestens 1 x im Monat beim Anwalt - und da blick ich nicht mehr durch. Die gehen sogar zum Anwalt, wenn ihnen der Nachbar beim Schneeschaufeln auch nur ein Kilo Schnee auf ihre Bürgersteigseite schieben (so letzten Winter passiert).

Ich weiß halt nicht, ob man sich nicht mal selbst an der Nase fassen soll: Da bietet einer ein Produkt an und dann kann er es nicht liefern - das passierte mir schon bei Neckermann, Conrad, Graupner, Simprop, MPX, Aldi........ und was weiß ich noch wo.

Wie du schon sagtest: Das Nachbarskind hatte Leukämie, da relativiert sich so manches wieder - aber eben gerade deswegen würde ich das Ganze auch relativ relaxt sehen.

Nix für ungut, nur meine Meinung. Klar, wenn du schon überwiesen hast, ist es ärgerlich - aber wo soll er die Ware hernehmen, wenn er sie nicht hat. Solange du dein Geld wieder zurückerstattet bekommst, war´s nix anderes als vertane Zeit. Andernfalls kannst du Gerichtsbeschlüsse haben, wie du willst - wenns das Teil nicht gibt, richten weder judikative noch exekutive Staatsgewalt was aus.

In dem Sinne - allen ein frohes und besinnliches Fest.
 
Ich bin auch kein Freund vom Klagen wegen allen Kleinigkeiten, das bringt nur Ärger, Laufereien und die Gerichte sind sowieso mit solchen "Gartenzwerg-Nachbar-Klagen" zugemüllt.:mad:

Außerdem solltest Du Dir auch mal überlegen, daß die Rechtsschutzversicherung Dich auch rausschmeißen kann, wenn Du sie zu oft in Anspruch nimmst.
Wenn Du eine neue abschließen willst, kommt irgendwann die Fragen, ob Du schon vorher versichert warst und wer die Versicherung gekündigt hat, Versicherungsnehmer oder Versicherung und warum gekündigt wurde......... Dann brauchst Du vielleicht wirklich mal eine Rechtsschutzversicherung und hast keine!!:eek:
 
wie wärs mit dem üblichen Prozedere ?

- Versuch der gütlichen Einigung
- 1. Terminfestlegung
- 2. Terminfestlegung
- 3. Mahnung

Alles natürlich immer schön per Einschreiben, und letzteres offentlich... natürlich salopp gesprochen, ist ja kein Rechtsberatungsforum hier.
Eins ist jedenfalls sicher, vorher interessiert sich niemand in schwarzem Gewand dafür.

In den AGBs sind ja die Verfahrensweisen bei nicht vorrätigen Artikeln deutlich beschrieben, darüber hinaus gelten auch noch einige gesetzliche Fristen.

Natürlich gibts auch die Option seiten des Händlers, dass er nicht verkaufen kann, weil keine Ware eintreffen wird, in dem Falle gibts halt das Geld zurück, man hat ne Menge Rennerei gehabt und das wars.
Wie man es dreht und wendet, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, ein Händler, der die bestellte Ware nciht geliefert bekommt, kann sie auch nicht ausliefern.
 
..........ich liebe soziale Agression:D .......... vor allem wenns früher mal auf die Fresse gab.............und wenn die Leukämie als nicht Betroffener eingebaut wird.............dann noch ein bißchen Schlamm obendrauf........:cry:

Es gibt Anwälte, die so ein Mandat ablehnen, bzw. Richter, die solche Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.
 
Schon richtig Jörg.... wenn mans aber nicht lassen kann, dann wenigstens richtig, und ncht nur dieses schnöde ich-hab-Rechtsschutz Geplänkel....
Denn der nutzt einem rein garnichts, sofern man nicht den richtigen Vorgang nutzt, mal davon abgesehen so unterhalb enies gewissen Mindestbetrages heben die Robenträger nichtmal die Augenbraue um sich überhaupt zu informieren um was es geht... ist halt so.
 

loucie

User
...für den rest der auf dumme gedanken kommt...


wenns ein "sofortkauf" über den shop war, muss er gar nichts liefern können.
lediglich auktionen sind davon betroffen das man das Liefern muss was versteigert wird.
 
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