Rechnungspreis entspricht nicht dem angefragten Angebot

Guten Abend,

ich benötige Euren Rat.
Ich habe drei Händler um ein Angebot für 20 Servos angemailt und auf eines der Angebote mit einer Bestellung in Bezug auf die von ihm genannten Preise genau die Anzahl Sevos geantwortet. Die Bestellung wurde bestätigt - Preise und Anzahl standen in jeder E-Mail drin.
Geliefert wurden nur 12 Servos - von der einen Sorte wurden nur 2 statt 10 und diese wesentlich teurer als zuvor angeboten geliefert.
Was sind meine Rechte - kann ich die Servos zu dem Preis einfordern?
Mit am meisten ärgert mich, dass ich die Bestätigung bekam und zudem nicht über eine Mengen/Preis-änderung informiert wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
... heisst der Händler sollte mir die Ware zu dem explizit angebotenen Preis liefern?


Viele Grüße
Patrick Straßburger
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann...

-hast du 20 Servos bestellt und es wurden nur 12 geliefert aber standen auch nur 12 auf der Rechnung.
-8 Servos davon sind nicht wie bestellt.
- Die Servos wurden zu einem höheren Preis als vereinbart verkauft.
(hat er was erwähnt von wegen Preisänderung vorbehalten oder so?)


Nach §434 BGB ist ein Sachmangel gegeben, da:
-falsche Ware
- zu geringe Menge

"Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. "

Nach §§ 433 (1) BGB und 434 (3) BGB ist der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die vereinbarte Ware sowie die vereinbarte Menge zu liefern. Wenn es sich dabei um ein Verschulden des Verkäufers handelt, hat dieser die Versandkosten für den Rückversand zu erstatten, da für dich nach § 280 (1) BGB ein Schaden entsteht.

Nach §433 (2) ist der Käufer dazu verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.



Also hast du ein Recht darauf, dass dir der Verkäufer die richtigen Servos und auch die richtige Anzahl an Servos schickt. Dabei muss er aber die anfallenden Versandkosten tragen.
Du musst auch nur den vereinbarten Preis zahlen.



Ich kann dafür nicht garantieren, aber das hab ich so im Wirtschaft/Rech Leistungskurs gelernt (auch wenn ich nicht gut bin -.-) und eine Freundin von mir, die gerade Jura im 5. Semester studiert ist auch der Ansicht, dass es so ist.



MfG
Korbi
 
Siehe dieser Absatz, zitiert aus obigem Link:

Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers ablehnen zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Käufer ist dann aber auch nicht verpflichtet die Ware zum höheren Preis zu kaufen, er kann das Angebot des Verkäufers, die Ware zum höheren Preis zu kaufen wiederum ablehnen.

Damit sollte alles klar sein, oder ?

Es ist eine invitatio ad offerendum, sprich, der Verkäufer fordert den Käufer zur Abgabe eines Angebotes auf, komisches Amtsdeutsch, ist aber so.
 
Ist Juristendeutsch, kein AMtsdeutsch.
Und so wie es aussieht hat er ja das schriftliche Angebot erhalten, und ( rechtzeitig?) darauf die Bestellung vorgenommen.
Der Händler muß gem. obengenannter BGB-Paragrafen liefern, und zwar zu dem Preis wie angeboten.
Anmahnen, in Lieferverzug setzen und klagen.
Oder den Händler auf sein Versehen aufmerksam machen ( naja, EMails könnten ja auch vom unbedarften Sohn beantwortet worden sein, der eigentliche Händler kannte den zugesagten Dumpingpreis gar nicht, und gerade dieser Servotyp ist 5 min vor dem Verpacken gegangen wie Sau...also erst mal Nachbestellung) und zu Klärung auffordern..
 
Danke für die Antworten

Danke für die Antworten

Hallo,

schon einmal danke für die Antworten - ich werde heute morgen mal dort anrufen und nachfragen - deswegen die Anfrage vorab.

@Korbinian:
- ich habe 20 Servos bestellt
- 10 wurden "richtig" geliefert, von den restlichen 10 (eine Sorte) wurden nur zwei und diese zu einem weitaus höheren Preis geliefert.
- In der Mail mit seinen Preisen steht nichts mit Preisänderung, auch hat er meine Telefonnummer und hätte sich melden können.
- Der Händler antwortete auf meine erste Anfrage mit Preisen zu den Servos, diese Mail habe ich per "antworten" als Bestellung genutzt - meine Bestellungsmail wurde mit "geht in Ordnung" beantwortet - ohne Hinweise auf eine Preisänderung.

Viele Grüße
Patrick
 
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