EAR Gesetz

Figaro

User
Hallo Rechtsspezialisten,

was hat es denn mit dem EAR-Gesetz auf sich wenn man als Kleinsthändler Regler Motoren usw. verkauft.
Einem Freund von mir wurde von einem Anwalt eine Abmahnung geschickt. Er hat alle seine Artikel bei Ebay vorsichtshalber mal rausgenommen.

Gruß und schöne Weihnachten

André
 

Figaro

User
Hallo Werner,

danke für den Link. Was bedeutet das jetzt aber für einen kleinen Einzelhändler?
Muss ich zbsp. wenn ich in meinem Laden viele Haarföne verkaufe mich da registrieren lassen??

Oder wenn ich zbsp. Regler und Motoren aus dem Osten einführe und diese weiter verkaufe?

Das ganze scheint mir sehr undurchsichtig zu sein.

Kann mir ein RC Händler hier aus dem Forum etwas dazu berichten??


Danke Andre
 
Hallo Andre,

näheres kann ich Dir leider auch nicht sagen. Ich habe den Beitrag nur eingestellt, damit andere Leser wissen, um was es hier geht.

Aber ich denke, dass die Handwerkskammer an Deinem Ort oder die Industrie- und Handelskammer Dir sicher eine fundierte Auskunft geben können.

Grüße von
Werner
 

PW

User gesperrt
Hallo,

da ist doch wohl mehr ein Jurist gefragt als ein Händlerkollege.

Zig Internetauftritte von Händlern sind juristisch gesehen angreifbar und abmahnungswürdig, weil sich nicht an gesetzliche Vorschriften gehalten wird.

Wer Abmahnungen wegen eventueller Fehler bei seinem Auftritt vermeiden will, sollte sich vor seinem Internetauftritt bzw. einen generellen Geschäftsauftritt - anwaltlicher Hilfe bedienen.

Leider machen das aber nicht viele Firmen (gerade die "kleinen Krauter" nicht), weil man sich hier Geld sparen will.

Abmahnungen sind dann aber deutlichst teurer, als sich vorher gescheiten juristischen Rat zu holen.

Selbiges gilt für viele AGB´S von Händlern, die rechtlich nicht haltbar sind und Abmahnungen zur Folge haben können.

Lieber vorher hier juristisch prüfen lassen; dass ist billiger als eine spätere Abmahnung !



Gruss

PW
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hier gibt es keine Rechtsspezialisten - nur Laien ;)

Dennoch wäre anzumerken, dass es sowas wie einen "Kleinsthändler" vor dem Gesetz nicht gibt.

Mehrere Gerichte haben die Kriterien für gewerblichen Handel so niedrig angesetzt, dass jeder, der pro Jahr mehr als eine handvoll Artikel verkauft, als Gewerbetreibender anzusehen ist. Und als solcher unterliegt er allen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, über die er sich tunlichst selber zu informieren hat.

Im Grundsatz gebe ich PW recht; wer Handel mit Endkunden treibt, wird über kurz oder lang sowieso einen Anwalt brauchen. Wer richtig über das Internet handeln will, sollte sich dafür aber an einen Fachanwalt wenden (der Anwalt um die Ecke ist erfahrungsgemäß damit überfordert) oder sich selbst einschlägig informieren.

Davon, amateurhaft "nebenbei" über das Internet zu handeln, kann ich nur abraten. Das hat einige Jahre ganz nett funktioniert, aber die Zeiten, als das noch sowas wie ein rechtsfreier Raum war, sind längst vorbei.

Grüße, Ulrich
 
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