Naturschutzgebiete: In welchem Bundesland darf man dort fliegen?

Hallo zusammen,
ich plane gerade ein paar Reisen mit meinem Wohnwagen für nächstes Jahr. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung ist, ob ich an dem Ort fliegen darf. Dazu sind ja bekanntlich 2 Dinge nötig, eine Erlaubnis den Luftraum zu nutzen und eine Erlaubnis in dem Gelände zu fliegen. Luftraum ist keine Problem, ich habe die ICAO Karten der DFS gecheckt.

Die Frage ist nun, ob man in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparks fliegen darf. Das ist nach meiner bisherigen intensiven Recherche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Leider habe ich aber nicht finden können, in welchem Bundesland es wie geregelt ist. Daher ist meine Frage, wo ich diese Information bekommen kann? Kann mir jemand Quellen nennen für

die Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern)
und die Rhön? (Bayern, Hessen, Thüringen)

Ich bin für nützliche Hinweise sehr Dankbar. Quellen für andere Bundesländer wären für Andere hier sicherlich auch hilfreich.

Gruß
Arne
 

otaku42

User
Die sind wohl nur für die Wasserkuppe zuständig, ...
Richtig, aber die Info ist veraltet. Die Genehmigungen gibt's direkt (und nur) beim Flugleiter, der normal zwischen 09:30 und 10:00 Uhr am freigegebenen Hang eintrifft. Welcher das ist, hängt von den Wetterbedingungen ab und wird morgens an einer Karte im Schaukasten am Parkplatz gegenüber der ehemaligen Rhöngeiststube ausgehängt.
 
Du hast es ja schin richtig geschrieben, Voraussetzung ist dass man dort fliegen darf = die Erlaubnis des Grundstückseigentümers bekommt. NSG,LSG etc. sind zusätzlich noch nach den einschlägigen Gesetzen besonders belegte Flächen; aus der Ferne schwer zu beurteilen, wer dafür Zuständigkeit reklamiert ( und vor allem vorab ansprechbar und auskunftsfreudig ist). Sehr oft sind es Gemeinden, aber auch Landratsämter oder auch die Fachabteilungen der Bezirksregierungen. Wie das vor Ort delegiert ist ersieht man manchmal an den Unterschriften der Beschilderungen, an Tafeln ( Ipf ) oder man wird mehr oder weniger bestimmt darauf aufmerksam gemacht.
Vielleicht wäre es in der heutigen Situation ratsam, sich bei den örtlichen Vereinen kundig zu machen und eben nicht wild zu fliegen und ggf. den örtlichen Modellflugbegeisterten in ihren Bemühungen in die Suppe zu husten. Wildflieger können da in Zeiten der Sensibilisierung gewaltig stören. Und gerade die von Dir erwähnten Sondergebiete eignen sich perfekt für derartige Probleme.
 

maddyn

User
HI


in landschaftsschutz gebiete darfst in bayern befliegen, da is ja fast jedes eck als als solches gekennzeichnet

naturschutz gebiet, is ländersache, rüf doch mal beim zuständigen landratsamt an und frag da nach
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich bin sehr erstaunt, dass es zum Thema Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete keine Informationen seitens der Ämter im Netz gibt. Ich hatte auch damit gerechnet, dass viele Leute hier im Forum die Regelungen in ihrem Bundesland kennen, weil sie schon öfter wild geflogen sind.

Wie auch immer, ich werde vor der Reise bei den ortsansässigen Vereinen mal fragen und eine Mail an das Landratsamt schreiben. Die Antwort poste ich dann hier. Ich bin ja bestimmt nicht der einzige, der mal im Urlaub auf irgendeiner vor der Tür Wiese fliegen will. Ich möchte dann auch nur mal eine Stunde vor die Tür gehen und einen DLG oder Segler rauswerfen und pünktlich zum Mittagessen wieder bei der Familie sein. Und in der Woche ist auf den meisten Vereinsplätzen sowieso keiner auf dem Platz. Alleine darf ich ja als Gast nicht fliegen.

Vielen Dank und viele Grüße
Arne
 
Hallo zusammen,

innerhalb des "BIosphärenreservat Rhön" ist Modellflug nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung haben einige Leute die $-Zeichen in den Augen.
Auch den einheimischen Modellflugvereinen tut man mit Wildfliegen in diesem sensiblen Gebiet keinen Gefallen!

mfg
Paul
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Moin

In der Regel ist es in Naturschutz und Landschaftsschutzgebieten und Nationalparks, nicht erlaubt Modellflug zu betreiben, ausser das Modellfluggelände oder der Hang wurde schon vor der Erklärung zum Natur und Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark als Fluggelände genutzt.

Ist aber von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Ich kann es dir als Natur und Landschaftsführer anraten bei den Entsprechenden Ämtern, Auskunft einzuholen.

Speziel in der Mecklenburgischen Seenplatte sind viele seltene Vogelarten Heimisch, bzw haben dort ihre Brutgebiete, da ist es meines wissens nicht gestattet.
In Baden-Württemberg, Schwarzwald, Schwäbische Alb definitiv auch nicht, obwohl es da auch einige ausnamen gibt.(Bestandsschutz)

Wie schon weiter vorne von meinen vorschreibern angedeutet, tust du den Kollegen in den entsprechenden Räumen keinen Gefallen wenn du Wild fliegen gehst. Da machst du dir ganz schnell viel "Freunde".

Also, zuerst Aukunft einholen. Eventuell auch bei den Forstämtern oder in den Naturschutzzentren der einzelnen Gebiete.
 
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