Rücklagen im Verein?

Mich würde interessieren, ob ein Verein (kein e.V. !) für nicht vorhersehbare größere Ausgaben über den Zeitraum eines Jahres hinaus Rücklagen bilden darf? Kann es sein, das hier das Finanzamt zuschlagen könnte? :rolleyes:

Andre
 

dreischarpflug

User gesperrt
Hallo,

---------------------------

Für eingetragene Vereine gilt:

Rücklagen

Grundsätzlich gilt für alle Gelder, die in einen Verein fließen, der Zwang, die Mittel zeitnah zu verwenden. Ist dies nicht Gewähr leistet, wird die Gemeinnützigkeit gefährdet und steuerliche Konsequenzen drohen. Die Bedingungen für die Bildung von Rücklagen gemeinnütziger Vereine sind recht eng ausgelegt (vgl. § 58 Nr.6 und 7 AO).

Drei Formen der Rücklagenbildung sind möglich:
1.
Die Bildung von Rücklagen für so genannte periodisch wiederkehrende Ausgaben, also z.B. Mieten, allgemeine Verwaltungskosten und Gehälter in Höhe des Mittelbedarfs für einen angemessenen Zeitraum ist zulässig (Anwendungserlass zur AO zu 58 Nr.6), da dies erforderlich ist, um die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen. Unproblematisch sind hier Rücklagen in der Höhe von drei Monatsausgaben. Nach einer Broschüre des bayerischen Finanzministeriums sind sogar Rücklagen in der Höhe von 12 Monatsausgaben zulässig. Auch Spenden dürfen den Rücklagen zugeführt werden.
2.
Ansonsten sind nur zweckgebundene Rücklagen erlaubt. Bei zweckgebundenen Rücklagen sollte am besten ein schriftliches Protokoll über den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung bezüglich des Zwecks, der Rücklagenhöhe und der voraussichtlichen Dauer der Rücklagenbildung angefertigt werden. Ein entsprechender Vermerk sollte bei den Jahresabschlüssen gemacht werden.
3.
Und es gibt die Möglichkeit der Bildung von freien Rücklagen aus den Erträgen der Vermögensverwaltung, und zwar bis zur Höhe eines Drittel der Vermögenserträge. Beispiel: Die Festgeldzinsen belaufen sich in einem Jahr auf 900 €, d.h. ein Betrag von 300 € (ein Drittel) kann einer freien Rücklage zugeführt werden Zusätzlich können bis zu 10% der zeitnah zu verwendenden Mittel (Überschüsse eines Jahres) als freie Rücklagen eingestellt werden.

Auch bei der Beurteilung von Rücklagen haben Finanzämter Beurteilungsspielräume, sodass es vom Einzelfall abhängt, ob bei einer unkorrekten Rücklagenbildung steuerrechtliche Konsequenzen drohen.
----------------


Die Grenzen sind also recht eng gesteckt.

Mfg
 
Hallo dreischarpflug,
ja das habe ich schon gelesen, aber was gilt denn für nicht eingetragene Vereine. Können die machen, was sie wollen?

Andre
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ohne nachzulesen:

Der nicht eingetragene Verein ist Ausdruck der Vereinigungsfreiheit des GG. Also im Prinzip nichts anderes als ein Zusammenschluß von mehreren Privatpersonen, um ein bestimmtes Ziel besser erreichen zu können. Vereinsgesetz und andere Regelungen finden keine Anwendungen. Also auch nicht die Schranken, die für andere eingetragene Vereine gelten. Die haben ja auch dementsprechend Privilegien.
Wenn die Einkommen erwirtschaften, dürften die wie jeder Otto Normaldeutsche der Steuerpflicht unterliegen.
 
Hallo,
Wenn ich das alles richtig verstehe, sind unsere Modellsportvereine nicht gemeinnützig, da sie jahr nur einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Desweiteren dürfen Verein die nicht eingetragen sind, Rücklagen bilden, müssen aber unter einer Grenze bleiben, um nicht versteuern zu müssen.

Ist das richtig so? :confused:

Habe den Link verfolgt und etwas von 60.000 DM alias jetzt bestimmt 30.000 € Freigrenze gelesen.

Wo ist jetzt die Lücke? :confused: :confused:

Andre
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Nein, Andre, du wirfst die Sachen noch durcheinander.
Der Hans Rupp weiß es zwar besser als ich, ich fange aber mal an.

Eingetragene Vereine oder Nicht eingetragene Vereine sind schlicht Rechtsformen, also Konstrukte, wie man sich mit mehreren Personen organisieren kann. Einfach ausgedrückt, die Rechtsform des Eingetragenen Vereines (e.V.) ist eine bessere. Siehe Beitrag von Hans Rupp oben. Damit hängen auch Pflichten dran, unter anderem definiert im Vereinsgesetz.
Man muss zum Beispiel eine Satzung haben, Mitgliederversammlungen abhalten und und....

Gemeinnützigkeit heißt u.a., dass man als Verein Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Die Gemeinnützikeit prüft vorher das Finanzamt, hauptsächlich anhand der Satzung. Dazu gehören gewisse Ziele, die in der Satzung definiert sein müssen. Bei Modellflug ist so ein Ziel z.B. Förderung der Jugendarbeit.

Es gibt eingetragene Vereine, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind. Das heißt schlicht, sie haben sich der entsprechenden Prüfung nicht unterzogen oder die Ziele des Vereines sind nicht gemeinnützig.
Ein Beispiel für so was, natürlich abstrus:
10 Erwachsene aus einem Dorf gründen einen Verein. Sie lassen sich beim AG eintragen (= e.V.) Ziel des Vereins:
Einrichtung/Betreibung eines Modellflugplatzes für diese 10 Personen
Das alleine würde nicht genügen, um eine Anerkennung als gemeinnützig zu erhalten.

Das ist auch falsch verstanden:
Wenn ich das alles richtig verstehe, sind unsere Modellsportvereine nicht gemeinnützig, da sie jahr nur einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Sie sind grundsätzlich offen, weil jeder, der sich entschließt, als Neuling Modellflug zu betreiben, dem Verein beitreten kann.
 
Moin,
das mit der Gemeinnützigkeit habe ich verstanden.

Aber ich möchte mal den Grund anführen, warum mich plötzlich diese Fragen beschäftigen.

Unser Verein, ein kleiner Verein (nicht eingetragen) besteht aus gerade mal 20 Mitgliedern. Und in so einem kleinen Verein sind Ausgaben wie ein neuer Rasenmäher Sprengstoff für die Vereinskasse. :eek: Auch sind ab und zu die Schäden von Vandalen zu beseitigen. :mad: Will sagen, es kommt immer zu Ausgaben die in einem Vereinsjahr vorgesehen sind, aber in einem anderem ebend nicht benötigt werden.

So ist der Gedanke der Rücklagen bei mir entstanden. Achja noch etwas: Unsere Mitglieder im Verein (einschliesslich meiner Person) halten absolut nichts von Umlagen, Sonderbeiträgen, oder anderem, was diesen Sinn entspricht!

Man könnte doch jetzt sagen, dass der Rasenmäher zum Beispiel eine wiederkehrende Ausgabe ist? Somit dürften wir, wenn protokollarisch festgehalten für diesen Rücklagen bilden? Richtig?
Wahl und ziellos Geld horten, will ja sowieso keiner! ;) :D :)

Und jetzt bin ich da wo ich nicht weiter weiß. Deshalb:

Wo ist die Grenze (finanziell) bei einem nicht eingetragen nicht gemeinnützigen Verein? Wann steht das Finanzamt vor der Tür?

Andre
 

owi

User
Hallo

Durch Rücklagen entsteht doch kein Gewinn. Warum sollte sich das Finanzamt dafür interessieren?

MfG
Micha
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Andre, ich sehe da überhaupt kein Problem für euch.
Ich war selbst jahrelang Vorstand und wir standen genau vor diesem Rasenmäherproblem. Auch wir wollten keine Umlagen. Das hat auch nichts mit e.V. oder gemeinnützig zu tun.
Da so ein Neukauf geplant werden kann und muss, ist doch klar.
Wir haben das damals durchkalkuliert, unsere Fixkosten berechnet und dann den Jahresbeitrag (nach Darlegung und Abstimmung in der JHV) ziegerichtet erhöht.
Das überschüssige Geld wurde auf einem Sparbuch angelegt, auf den Namen des Vereins. Das Geldinstitut zieht dann eh´bei der jährlichen Zinsberechnung die Steuer ab, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt ist. Ich vermute, dass weiß ich aber nicht genau, dass ihr einen solchen Freistellungsantrag eh´nicht stellen könnt.
Rücklagen für Vereinszwecke sind nicht verboten. Also legt eure Kohle auf ein Sparbuch, zahlt eure Zinsststeuer und kein Finanzamt interessiert sich dafür.

Du hast die Werbebanner für RCNVV im Forum noch nicht gesehen :rolleyes:
Da werden solche Fragen schnell geklärt.
 
Vielen Dank

Vielen Dank

Hallo Dieter,
deine Antwort kam noch rechtzeitig. ;) Wir haben heute Mitgliederbersammlung und es ziehen Wolken auf. Jetzt kann ich eventuell erhitzte Gemüter beruhigen! Danke. :)


Andre
 

Pitts2

User
Vereinsbesteuerung

Vereinsbesteuerung

Hallo Andree,
wir standen auch vor dem Problem der Besteuerung.
Da keiner von uns sich im Steuerrecht auskennt haben wir für die grobe Info einen Steuerberater aufgesucht.
Wir sind ein Verein e.V. aber nicht gemeinnützig.
Wir haben Einnahmen aus einer Heidelbeerplantage die einen größeren Betrag überschreiten.
Der Steuerberater hat uns 1 Stunde beraten und hierfür keinen Euro in Rechnung gestellt.
Er empfahl uns das Buch "Steuerrecht für Vereine" von Herbert Schleder.
ISBN 3-482-42977-4-7. Auflage 2005

Verlag Neue Wirtschafts Briefe, Herne/Berlin. Kostet ca. 45,00€ aber dieses Buch beschreibt die Sachen so, das auch ein Normalverbraucher so einiges versteht. Wir können es gut gebrauchen.

Gruß
Jürgen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten