neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

rubberduck

User gesperrt
Scheint nur Drohnen zu betreffen

Und was soll das sein ? ... eine Drohne ... ?

Bis heute gibt es weder von den Luftfahrtbehörden oder dem BMVI eine eindeutige Definition.

In der Überschrift steht meist Drohne und im Text findet man dann "unbemannte Flugsysteme".
 
Steht doch klar im Text was eine Drohne ist oder was damit gemeint ist.

. Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg

Viel schöner ist aber der Abschnitt! Also als gewerblicher Hersteller von Modellflugzeugen betrifft mich das persönlich dann nicht aber meine Kunden

. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.
 
Schau mal bei Ebay. Da gibt es einige Anbieter. Das Schildchen muss aber aus Metall sein in der Regel Aluminium und kosten ca. 4 €. Aus Kunststoff sind sie billiger jedoch nicht für uns geeignet.
 
Viel schlimmer: Wir müssen jetzt eine unzerstörbare Namens- und Adressplakette an Klein- und Hallenflieger hängen falls die über 250 Gramm wiegen... Das gilt ja auch auf Modellflugplätzen...

Die kann ja nur aus Blech sein. Wer prägt denn sowas in 3 Punkt Schriftgröße oder gibt's da auch Vorschriften für die Schrifthöhe?

Wie wenn das jemand kontrollieren würde. Und dann wer ? Die Polizei ?:rolleyes: Die sind ja eh schon unterbesetzt . Und was ist die Strafe wenn keine Kennzeichnung vorhanden ? Bei Kleinbeträgen kann man das dann auch locker aus der Portokasse zahlen. Und ausserdem kontrollieren diedas dann ja nur auf den Modellflugplätzen - als Wildflieger wissen die ja gar nicht wo man fliegt :D
 
Wie wenn das jemand kontrollieren würde. Und dann wer ? Die Polizei ?:rolleyes: Die sind ja eh schon unterbesetzt . Und was ist die Strafe wenn keine Kennzeichnung vorhanden ? Bei Kleinbeträgen kann man das dann auch locker aus der Portokasse zahlen. Und ausserdem kontrollieren diedas dann ja nur auf den Modellflugplätzen - als Wildflieger wissen die ja gar nicht wo man fliegt :D

... Das wird dann ermittelt wenn was passiert ist. Man kann auch 130m hoch fliegen, aber wenn man dann im 100m Luftraum der Paketdrohnen, eine vom Himmel schießt, wird man dann wahrscheinlich erst dann für bestraft. Da die Drohnen ja per GPS genau auf 100m Höhe programmiert sind. Kann mir auch nicht vorstellen, das jetzt Politessen mit kleinen Entfernungsmesser - Laserpistolen ausgerüstet werden, um durch die Büsche zu laufen, um harmlose Wildflieger "abzuschießen" bzw. die Höhe zu ermitteln.:D
Wahrscheinlich trägt sie dann noch eine Feinwaage, zum Gewicht wiegen, nach der Landung mit sich rum . :D
Meinen 600er Verbrenner Heli haben mal zwei Zivilpolisten genau untersucht, waren aber auch eher neugierig. Sie meinte nur ich solle damit nicht den Wald anzünden, wegen der Waldbrandgefahr. Ich habe denen noch meine Modellflugversicherungskarte gezeigt und dann waren sie auch zufrieden. Wie das ab heute dann genau aussieht, würde mich auch interessieren. :)
 

Julez

User
Auch der uns wohlgesinnte Nabu Mitarbeiter hat ein Fernglas, mit dem kann er per Peilung die Flughöhe und Entfernung messen.
Handelt es sich hierbei um ein geeichtes Gerät, welches für den diskutierten Verwendungszweck konstruiert und zugelassen wurde? Wie will der gute Mann nachweisen, dass die Messung korrekt war, und er nicht z.B. einen Vogel vermessen hat, um euch eins auszuwischen?
 

Maggi

User
Und darum dürfen unsere Polizisten die Geschwindigkeit nicht schätzen 😉
Ihr seit nicht zufällig in Österreich???
 
Handelt es sich hierbei um ein geeichtes Gerät, welches für den diskutierten Verwendungszweck konstruiert und zugelassen wurde? Wie will der gute Mann nachweisen, dass die Messung korrekt war...

Du hast nicht bei der Artillerie gedient und ausserdem in Trigonometrie gepennt...;)
 
Ab jetzt sollte man sich nur noch Stealth Tarnkappenbomber bauen, womit man mit dem Fernglas, nur schwer die Höhe ermitteln kann. :D
Aber wie peilt er denn das mit dem Fernglas genau an. Ist da eine Laserwinkelanzeige drin, so ähnlich wie beim Sexstanten?
Bei der Artillerie wird ja auch mit einem Entfernungsmesser, auch erstmal der Abstand zum Ziel ermittelt, um bei den Mörsern oder so, die Zieleinrichtung zu kalibrieren.
 

BIGJIM

User
Thema: neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

Thema: neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

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Beitrag 8 # - Wir müssen jetzt eine unzerstörbare Namens- und Adressplakette an Klein- und Hallenflieger hängen falls die über 250 Gramm wiegen... Das gilt ja auch auf Modellflugplätzen... /#

Ich kenne es aus meinen Zeiten der Jugend um 1955 bis ca. 1970
da war es eine Selbstverständlichkeit sein Flugmodell mit seiner Adresse zu kennzeichnen.
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Beitrag 10 # - Kennt jemand noch andere Quellen wo man sich Adressplaketten günstig drucken lassen kann? /#
Selbst auf dem Drucker schreiben und dann in Laminierfolien einschweißen,
dies sollte auch als Selbstverpflichtung ausreichen.
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MfG BIGJIM
 
Ich habe hier so eine kleine Graviermaschine, damit könnte man den Namen auf ein Alublech schreiben.
Werde ich mal raussuchen, wie das funktioniert.
Gut das man nichts wegschmeißt. :D
 
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