fehlende Aufstiegserlaubnis / hat der Vorstand versagt?

Hallo zusammen,

auf einem meiner bevorzugten Modellflugplätze wurde vor mehreren Wochen ein Schreiben der Bezirksregierung aufgehängt, in der uns das fliegen mit Modellen über 5kg und/oder Verbrennungsmotoren untersagt wurde.
Unser Vorstand hat diese Genehmigung vor Jahren beantragt, (wurde mir so von anderen Mitgliedern versichert)aber nie erhalten.

Da wir nun keine Möglichkeit mehr haben, zu fliegen, habe ich mich entsprechend aufgeregt. Unter Anderem habe ich nach ein paar Wochen bei der Bezirksregierung nachgefragt, warum wir keine Genehmigung erhalten und mir wurde daraufhin geantwortet; " weil sie nie beantragt wurde"
Ich habe daraufhin unseren Vorsitzenden gebeten, mir zu erläutern, warum wir nun keine Aufstiegsgenehmigung haben und warum er immer behauptet hat, wir wären bis 20 kg zugelassen.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und das regt mich noch am meisten auf.

Nun stehen bei uns Neuwahlen des Vorstandes an und ich würde gerne wissen:

Würdet Ihr so einen Vorstand wieder wählen?
Wie begründet man, dass man eine erneute Kandidatur dieses Vorsitzenden ablehnt? (ist dies ein vereinsschädigendes Verhalten)

Mir geht der Hut hoch, wenn ich daran denke, dass wir jahrelang gegen geltendes Recht verstossen haben und zudem ohne Versicherungsschutz geflogen sind!

Wie ist Euere Meinung dazu?
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ralf,
ich verstehe Deinen Ärger, muss aber auch sagen:
Ich habe die Aufstiegserlaubnis von meinem Verein gelesen, bevor ich Mitglied wurde. Auf eine AE vom Hörensagen würde ich mich nicht verlassen...

Was ich konkret an Deiner Stelle machen würde:
1. Versuch schriftlich zu bekommen, dass die AE nie beantragt wurde. Vielleicht wurde ja auch nur durch einen Irrtum versäumt, eine befristete AE verlängern zu lassen.
2. Versuch herauszufinden, ob der Vorstand irgendwann mal (von einer Mitgliederversammlung) beauftragt wurde, eine AE zu beantragen (alte Protokolle).
Wenn das möglich ist, hast Du etwas in der Hand, das belegt, dass der Vorstand seine Aufgaben nicht erfüllt hat. (Hat er mE im Prinzip aber schon deshalb nicht, da er zugelassen hat, dass ordnungswidrig geflogen wurde, und durch drohende Bußgelder die Existenz des Vereins gefährdet hat)
3. Ich würde gegen eine Entlastung des Vorstandes stimmen. Sollte noch ein Bußgeld kommen, das sich auf Fliegen ohne AE vor dem Datum des Schreibens der Bezirksregierung bezieht, müsste durch Juristen geprüft werden, ob das der Vorstand aus eigener Tasche zu zahlen hat. Der Vorstand muss ja von der fehlenden AE gewusst haben.
4. Beschluss der Mitgliederversammlung treffen, dass eine AE beantragt werden muss (als verbindlichen Auftrag an den Vorstand). Damit wäre dann egal, ob der alte Vorstand wiedergewählt wird.

Gruß, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ralf

Was sagen denn die anderen Vorstandsmitglieder zu der Situation?
 
Hallo Thomas,

Danke für Deine ausführliche Meinung.

Ich kann Dir nur Recht geben: Ich rate jedem, der in einen Verein eintritt, sich die Genehmigung zeigen zu lassen! Man ist sogar dazu verpflichtet. Das habe ich in dem Gespräch mit dem Herrn der Bezirksregierung erfahren ( müssen)

Claus: uneinigkeit, da der Vorstand in der Zwischenzeit umbesetzt wurde, nur der 1. ist immer noch im Amt.

Im Verein herrscht teilweise sogar Gleichgültigkeit über die gesamte Situation, teilweise auch Unwissenheit, auf was man sich einlässt, wenn trotzdem geflogen wird.
Es gibt sogar Stimmen, die sagen" so schlimm ist das ja nun auch nicht, außerdem findet sich ja keiner, der das Amt machen will"

Ich denke inzwischen darüber nach, wenn sonst absolut keiner will, stelle ich mich zur Wahl.(Obwolhl ich da überhaupt keinen Bock drauf habe) ( Ich möchte den Verein nicht verlassen, da er einen supergeilen Platz hat.)
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo Ralf,

Man ist sogar dazu verpflichtet. Das habe ich in dem Gespräch mit dem Herrn der Bezirksregierung erfahren ( müssen)

Stimmt absolut, daher wird bei uns im Verein, zu dessen Vorstand ich mich zählen darf/muss, jedem Neumitglied die Abschrift der AE zusammen mit den üblichen Unterlagen zugesandt - schon aus dem Grunde, um Sätzen wie "das habe ich nicht gewußt" zu begegnen. Weiterhin wird bei umfassenden Änderungen (wir haben seit letztem Jahr eine unbefristete AE mit längeren "Öffnungszeiten") selbige neben der alten Version in der Fliegerhütte ausgehängt.

Was die Neuwahl angeht: Wiederwahl nein, Entlasten auch nein, erst sollen sie die Sache ins Reine bringen!
 

plinse

User
Moin,

Ingo hat es auf den Punkt gebracht. Vor allem, wenn du bereit bist, dich zur Wahl zu stellen, kannst du es auch eskalieren lassen. Ich kann die Mitglieder vollkommen verstehen, die es eher gleichgültig sehen - mir würden 5kg und keine Verbrenner nur sehr geringfügig in die Suppe spucken und deshalb würde ich mich nicht zur Wahl stellen wollen - also logische Konsequenz. Maulen darf immer nur derjenige, der bereit ist, es besser zu machen. Das bist du, also kannst du auch gegen eine Wiederwahl stimmen (gesunder Menschenverstand).

Entlasten auf keinen Fall - denn sonst übernimmt der Verein ja den Mißstand als akzeptiert.

Dadurch, dass der Vorstand trotz scheinbar fehlender Aufstiegserlaubnis einen Flugbetrieb uneingeschränkt zugelassen hat, hast du in meinen Augen ausreichend Gründe, eine Entlastung abzulehnen.
 
Was sagen denn die dazu, die bisher Flugleiter gemacht hatten? Die haben auch ein kleines Problem aufgehalst bekommen. Damit, daß sie es jetzt wissen sollten.
Keine Entlastung, ist klar, ob das Auswirkungen hat ist unklar. Aber daß er und andere Mitglieder keine Einsicht zeigen, das ist irgendwie sehr bedenklich. So ähnlich wie Zusehen beim betrunken schwarzfahren und es noch geil finden.
Aber, warum solls im Verein anders sein, solche Gemüter gibt es hier im Forum ja auch ein paar. So Rechtselberstricker. Aber lieber bin ich Warmduscher auf gesetzlicher Grundlage.
Gibt es keine Flugordnung ? Da müsste doch auch drinstehen, daß man sich an die AE auch noch halten muß. Dann seine Mitglieder auf Nachfrage anzulügen und zu Rechtsbrechern zu machen bzw. werden zu lassen, das ist irgendwie so ähnlich wie Anstiftung.
 
Ich Danke Euch zu Eueren bisher mitgeteilten Meinungen.

Ja, ich bin ein Kämpfer und nehme nicht alles als Gottgegeben hin und was mich echt sauer macht, ist, wenn sich jemand für schlauer hält als alle anderen zusammen.

Mal sehen, was die Versammlung so bringt. ( Auf den Vorstandsposten habe ich echt keinen Bock, ist nur viel Arbeit, die einem eh keiner Dankt und wenn was schiefgeht, muss man auch noch den Kopf ( für Andere) hinhalten.
Aber wir werden sehen, manchmal muss man auch Dinge tun, die einem nicht gefallen.....
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

aus der Ferne halte ich mich mit der Be- und Verurteilung mal raus. Obwohl es schon echt eindeutig aussieht.

Nur eines will ich klarstellen:
Eine Entlastung des Vorstands hilft diesemim Aussenverhältnis kein Stück, er ist und bleibt persönlich verantwortlic. Mit einer Entlastung nimmt sich "nur" der Verein die Möglichkeit, selbst Forderungen gegen den Vorstand geltend zu machen, insbesondere da der Mißstand im Zeitpunkt der Entlastung ja bekannt ist.

Eine Entlastung kommt deshalb bis zum Abschluss der Sache meines Erachtens nicht in Frage. Die Unzuverlässigkeit in der Vergangenheit kann eventuell bei Beantragung einer AE ganz nett hinderlich werden. Wenn wie bisher weitergeflogen wird erst recht. Und genauso würde ich das in Deiner Stelle auch so sagen. Persönliche Anschuldigungen für das Gewesene kann man sich dabei sparen. Was man davon hält, ergibt sich ja aus dem eigenen Standpunkt.

Der Vorstand kann froh sein, wenn das für ihn glimpflich ausgeht.

Für die Zukunft kann es nur den geraden Weg geben und der neue Vorstand tut gut daran, das bei seiner Wahl als Bedingung zu machen und harte Konsequenzen bis hin zum Ausschluß anzukündigen, wenn das Verbot nicht beachtet wird. Aber da habe ich bei Dir, Ralf keine Sorge.

Hans
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Du solltest erst einmal in eure Satzung schauen, was die über Wahl/Abwahl/Außerordentliche Mitgliederversammlung sagt. ;)
Nur auf dem Boden kannst du handeln.
Dann lese ich, dass die JHV wohl ansteht. Die Frage ist, wann die geplant ist.
Wenn du (man) das noch nicht weiß, kommt ihr in Zeitverzug mit der Genehmigung. Das Frühjahr kommt ja schon.
Dann stellt sich die Frage der Außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Auch dazu wird eure Satzung vermutlich was hergeben. Da sind bei der Einladung auch Regularien zu beachten. In einer guten Satzung steht so was drin.
Bei all dem verständlichen Ärger, du solltest das sauber durchziehen.
 
Hallo Ralph,

ich würde vor der Mitgliederversammlung über den Verband abklären, welche Folgen die einzelnen Schritte auslösen (entlasten, nicht entlasten, abwählen des Vorstands).

Grüße von
Werner
 
Naja ..

Naja ..

Ach, Männer. So'n Vorstand hat's nicht leicht.
Ich meine ja, er hat das Privileg, auch mal versagen zu können.

;) Und da wird sich wohl nüscht dran ändern. Egal, wer dran ist ...
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Ralf Kohnen schrieb:
Im Verein herrscht teilweise sogar Gleichgültigkeit über die gesamte Situation, teilweise auch Unwissenheit, auf was man sich einlässt, wenn trotzdem geflogen wird.
Hallo Ralf,

ich denke, daß es das schlimmste wäre, wenn trotzdem geflogen würde. Auch bei Euch dürfte es Modellfluggegner geben. Wenn erst mal ein Verfahren anhängig ist, weil trotz Verbotes geflogen wurde, dann könnt' ihr mit einigen zusätzlichen Hürden beim Genehmigungsverfahren rechnen.
Ihr solltet so schnell wie möglich eine Genehmigung erwirken und darauch achten, daß Ihr bis zum Abschluß des Verfahrens nicht negativ auffallt.

Servus
Hans
 
Hallo zusammen,

ich möchte Euch an dem Ergebnis unserer JHV teilhaben lassen.

Ich habe den Antrag gestellt, dass der 1. nicht wiedergewählt werden darf/soll.
Dieser Antrag ist abgelehnt worden, nachdem der Vorstand darlegen konnte, dass er sich über Jahre!!! hinweg bemüht hat, eine AE zu bekommen. Diese AE ist immer wieder bei der Bezirksregierung angemahnt worden und gem. Aussage des Sachbearbeiters hiess es immer: Der Vorgang ist in Bearbeitung.
Von unserem Vorstand ist dies als Zustimmung gewertet worden.

Nun haben wir folgende Situation: alle Mitglieder bis auf einen (wer war das wohl) hat der Entlastung des Vorstandes zugestimmt.
Der Vorstand wurde wiedergewählt und hat das fliegen nunmehr strikt untersagt (< 5kg und/oder Verbrenner)nachdem die Sachlage von allen Anwesenden verstanden wurde.
Der Vorstand kümmert sich eingehend darum, dass wir eine AE erhalten.

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Situation durch Unwissenheit entstanden ist, der Vorstand ( und die Mitglieder) jetzt aber sensiblisiert sind und in der Zukunft etwas umsichtiger agieren.

Alles wird gut; irgendwann !
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Schön, dass du eine Rückmeldung gibst.
Jahrelange Bearbeitung eines Vorganges, unglaublich.
Gestatte mir eine Bemerkung:
Das kann ich mir von Seiten der Behörde so nicht vorstellen. Da ist irgendwas gelaufen, von mir aus ein Telefonat, dass euer Vorstand nicht verstanden hat und das zu einem Ruhen des Antrages geführt hat.
Na trotzdem, schwaches Bild.
Erstaunlich, dass der Vorstand noch so viel Rückhalt genießt. Ich schließe aus deinem Antrag anläßlich der JHV, dass es keine Alternativen zum alten Vorstand gab.
 
W. Holzwarth schrieb:
Ach, Männer. So'n Vorstand hat's nicht leicht.
Ich meine ja, er hat das Privileg, auch mal versagen zu können.

;) Und da wird sich wohl nüscht dran ändern. Egal, wer dran ist ...
Privileg = Sonderrecht. Ja, das hat wohl jeder, der Verantwortung trägt. Firmenchef, Busfahrer, Arzt ?
Schlimm ist, daß er mit seinem etwas eigensinnigen Kurs andere in der Scheinsicherheit lässt, sie täten etwas rechtmässiges. Aber, nachher würde man sagen, jeder Pilot und jeder Flugleiter hätte sich eben vorher darüber selbst informieren müssen, ob die notwendige AE nun da ist ( und was drinsteht) oder eben nicht. Dafür hat ein e.V. ja nun auch mehrere handelnde. Daß er dies nicht einsieht, und der Verein sich mit " die blöde Behörde braucht halt so lange" abspeisen lässt, lässt sehr tief blicken.
Nur gut, daß jetzt bei diesem Verein wohl Klarheit besteht, was momentan zu tun ( und zu lassen ) ist. Und, wie Dieter richtig bemerkt, irgendetwas läuft schief mit der beantragten AE, nur, da muss man eben nachgehen und nicht Augen zu und weiter wie bisher.
Leidtragender ist dann nämlich der eine, den es erwischt.
Aber dann hat der Vorstand sicher auch das zugestandene Privileg, die Hände in den Schoß zu legen und dem Unglücksraben seine Strafe zu bezahlen...
 

PW

User gesperrt
Hallo Ralf,

finde ich toll Euren Vorstand:

- wertet die Aussage der Behörde "Vorgang ist in Bearbeitung" als Zustimmung
für eine AE
(also wenn ich einen Bauantrag bei der Behörde in "Bearbeitung" habe, habe
ich noch keine Baugenehmigung; frage ich wirklich, von welchem Geist
Eurer Vorstand ist)

- wann hat denn Eurer Vorstand den Antrag bei der Behörde gestellt ??? Da
muss es ja ein Schreiben von Eurem Vorstand an die Behörde geben ?

- dann wäre noch interessant, seit wie vielen Monaten/oder Jahren sich der Vorgang bei der Behörde sich in Bearbeitung befindet und zu erfahren, warum es so lange dauert (liegt es an fehlenden Unterlagen Eures Vorstandes oder an anderen beteiligten Behörden ?)

Also wenn Euer Vorstand alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht hat (und somit korrekt gearbeitet hätte), dann würde ich spätestens nach 6 Monaten eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Behörde stellen ! Dieses ist nämlich die Klageart im Verwaltungsrecht, die dafür sorgt, dass Behörden tätig werden.

Ich frage mich nur, was ihr für einen Vorstand habt !!!

Lächerlich:

"Vorgang ist in Bearbeitung" als Zustimming = Erteilung einer AE zu werten.

Sorry: Aber wie "blöd muss man da sein" !!

Und die Konsequenzen im Falles eine Unfalles (Modelle über 5 kg etc.) ??

Und wenn Eure übrigen Mitglieder dann noch den Vorstand Rückendeckung/Entlastug etc. geben, dann frage ich mich "nach dem Verstand" so mancher Eurer Mitglieder.


Gruss

PW
 
Hallo Ralf,
lass dich von deinem Vorstand ermächtigen, das er dir gestattet, diese Sache in Abstimmung mit Ihm in die Hand zu nehmen. Dann weist du, es geht weiter, so ist das wieder auf Monate für keinen mehr kontrollierbar.

Und geh einfach her, und erkundige dich beim zuständigen Luftamt was der genaue Sachstand ist.

Dann sieht man weiter.

Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

sorry, aber das werde ich garantiert nicht tun!

Ich denke, es dürfte klar sein, warum...

@ Peter: da kann ich Dir nur Recht geben. Aber immerhin haben sie kapiert, dass sie nicht mehr fliegen dürfen. Und alleine dafür hat sich mein Einsatz gelohnt.
 
Hallo Ralf,
ich verstehs gut, aber das funzt auf längere Sicht nur dann, wenn du nicht aufs Fliegen auf diesem Platz angewiesen bist. Wenn ja, dann ist eine pragmatische Sichtweise als produktiver als die emotionale.

Ok, ich drück die Daumen, das es besser wird, egal auf welchem Weg...:D

Viele Grüße

Eberhard
 
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