Ich bräuchte eure Hilfe, Informiert den Bundesrat

Eigentlich der falsche Titel, wir müssen uns selbst helfen. Tut mir den Gefallen und zerredet nicht wieder alles, so lange ihr nicht selbst einen Vorschlag dazu habt, die Kuh vom Eis zu bekommen. ;)

Ich denke, es ist legitim den Mitgliedern des Bundesrates zu sagen, dass da was an ihnen vorbeigelaufen ist.

Es wäre nett, wenn ihr mir dabei helfen könntet. Die "Freiwilligen" könnten die Bundesratsmitglieder ihres Bundeslandes anschreiben (ca. 5-6 Mitglieder). Allein ist das nicht zu machen.

http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_...tglieder/laender/laender-node.html?__nnn=true

Einige Ausschüsse sowie den Bundesratspräsidenten habe ich bereits angeschrieben.

Die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung hier: http://www.jo2.de/fly/LuftVO-69-Begruendung-S8.pdf

So könnte der Brief aussehen (das ist nur ein Vorschlag, jeder kann nach seinem Geschmack formulieren):


Modellfliegen, Bundesrat wurde bei der Änderung der Luftverkehrsordnung getäuscht


Sehr geehrter Herr Dr. Ringstorff,


am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.

Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, Lenkdrachen, Kinderdrachen, bis hin zum harmlosen, ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist, unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.

Es wurde seitens des BMVBS und einiger Luftfahrtbehörden immer wieder behauptet, dies sei keine Änderung der Rechtslage.

Es ist aber vielmehr so, dass seitens einiger Landesluftfahrtbehörden die irrige Annahme bestand, für das Modellfliegen auf Flugplätzen sei ein Antrag erforderlich. Dem ist nicht so. Dies wird klar, wenn man sich die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) anschaut.

"Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung."

Zusammengefasst, für die Wiese ist der Antrag erforderlich, auf Flugplätzen tritt an die Stelle des Antrags die Zustimmung des Flugleiters oder der Luftaufsichtsstelle vor Ort! Das macht Sinn.

Vor dieser Änderung war Modellflug für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung erlaubt. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich. Es reichte die Zustimmung von der zuständigen Person vor Ort!

Das was im November überflüssiger Weise beschlossen wurde ist eindeutig eine Änderung der Rechtslage, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Ob dieser Beschluss vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Täuschung haltbar ist kann zumindest angezweifelt werden. Die nachfolgenden Begründungen in der Änderungsverordnung (Drucksache des Bundes 668/06), sowie der Unterrichtung sind für aktive Luftsportler ein Schlag ins Gesicht:

"Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf.“
"Die jetzt vorliegende Fassung enthält Beschlüsse die .... aus rechtsförmlichen Gründen notwendig oder sinnvoll erscheinen."
„Durch die Neuregelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere nicht für mittelständige Unternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“

Nun soll ein Antrag das Modellfliegen auf dem Flugplatz wieder ermöglichen. Aufgrund der nun, durch die Änderung der bewährten Regelung, herbeigeführten Situation ist aber ein Antrag für Modellflug auf Segelflugplätzen eigentlich nicht mehr möglich. Diese Erweiterung ist nämlich in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) § 54 gar nicht vorgesehen, weil es bisher nicht erforderlich war. Genauso wenig wie eine Erweiterung auf Kinderdrachen, dies ist nun auch verboten, sogar außerhalb der Betriebszeiten.

Es gibt Luftfahrtbehörden, die diesbezügliche Anträge bearbeiten. Allerdings wie einen Antrag auf ein neues Modellfluggelände, mit unkalkulierbaren Kosten:
Für den Antrag selbst bis zu 250 €, ein Gutachten für ca. 400 €, Naturschutzausgleichszahlungen 430 € allein für nur 1000 qm (wir haben 50.000 qm) und evtl. noch ein Naturschutzgutachten XXXX €.

Und noch ein kleines Versehen passierte bei der Überarbeitung der LuftVO, genaugenommen wurde der Modellflug überall verboten. LuftVO §15 (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen (LuftVG Flugmodelle sind Luftfahrzeuge) außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Ganz klarer Fall, das Aus für die Feld und Wiesenflieger, auch für Kinder die Modellflugspielzeug benutzen möchten. Das ist natürlich genau so ein Unfug, wie die Unfallmeldungen die ich nach § 5 LuftVO bei einem Modellflugzeugabsturz abgeben müsste.

Diese Änderung der LuftVO war nicht erforderlich, bitte setzen Sie sich dafür ein das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

M. E. müsste auch dringend eine Trennung von Modellflugspielzeug und Flugmodellen festgelegt werden. Regelungen zum Umgang Modellflugspielzeug haben im Luftrecht nichts verloren. Zur Zeit ist alles, auch das 10 Gramm Spielzeug, als Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG klassifiziert.

Es ist schwer vorstellbar, dass heutzutage (Ehrenamtskampagne, Stärkung der Familie, Förderung der Bürgerfreundlichkeit, Entbürokratisierung...) der Gesetzgeber Sportvereinen, durch überzogene Forderungen, unnötige Kosten und Hindernisse bei der Jugendarbeit auferlegt. Modellflug wird in den Luftsportvereinen vor allem von Kindern und Jugendlichen ausgeübt, dies ist eine historisch gewachsene Struktur. Ich denke nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dies zu vernichten.

Weitere Informationen: http://www.jo2.de/petitions-info.htm
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Grundsätzlich Ja, Jo.
Mein Vorschlag ist, dass du hier reinsetzt, wen du bereits angeschrieben hast.
Ich halte es für guten Stil, wenn man dann den Vertreter seines Bundeslandes, den man ggfls. anschreiben will, über den sonstigen Verteiler informiert.
Ansonsten hat das den Anschein, als ob man "seinem" Vertreter im Bundesrat nicht glaubt und zur Sicherheit noch sonstige Vertreter beteiligt. Kommt nicht gut.
Ausserdem, sollte das ernsthaft geprüft werden, wissen diese Vertreter auch, wer sich sonst noch mit der Angelegenheit befasst.
 
Kein Problem Dieter:

Bundesratspräsident

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Harald Ringstorff

den Ehemaligen
Peter Harry Carstensen | CDU

Vorsitzenden des Sportausschuss im Bundestag
Dr. Peter Danckert, MdB

Vorsitzenden des Sportausschuss im Bundestag
Peter Rauen, CDU/CSU MdB

Vorsitzende des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese, MdB

Vorsitzenden des Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dr. Klaus W. Lippold, CDU/CSU MdB

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
vorzimmer.peta@bundestag.de

Hessische Mitglieder im Bundesrat

Minister des Innern und für Sport des Landes Hessen
Volker Bouffier

Ministerpräsident des Landes Hessen
Roland Koch

Wäre schön, wenn die restlichen Hessen jemand übernimmt.

Ich denke, die Bundesratsmitglieder wissen weder im Detail noch im großen Ganzen worüber Sie abgestimmt haben. Sie wurden falsch informiert, die Empfehlung des Verkehrsausschusses war fehlerhaft. Es ist legitim darüber zu informieren. Und es wäre gut, wenn die nicht nur von mir Post bekämen.

Seitens DAeC, Schweigen im Walde, der DMFV zuckt schon.

Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott sich darum kümmert. Martin Luther King

Gruß
Jo

PS und off topic, sowas freut mich und spornt zum Weitermachen an:
"ich muß nochmal sagen, ich finde es total klasse das du dich so für diese sache einsetzt! vielen dank in unser aller interesse! würde mich freuen dich am 26.1. in EDXX zu sehen, zwecks ordentlich freibier!!!"
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich schreibe dann für den Bereich Bundesrat/Rheinland-Pfalz, um hier mal den Anfang zu machen ;)
Den Sportausschußvorsitzenden aus RPL hast du ja schon abgedeckt.
Allerdings werde ich den Ministerpräsidenten anschreiben und das dann landesintern nicht weiter steuern. Der gibt das eh´ab zur Prüfung.
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Hallo Jo, hallo Dieter,
ich würde B-W übernehmen,

Ministerpräsident Günther Oettinger

Wirtschaftsminister Ernst Pfister - unter besonderem Hinweis auf B-W als Standort weltweit führender Hersteller, deren Existenz durch wegbrechen des Marktes bedroht wird ;-)

Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll

Minister für Kultus, Jugend und Sport Helmut Rau

Ausserdem werde ich noch in den Brief einbauen, dass es allein rund 60.000 organisierte Modellflieger in Deutschland gibt, zusätzlich ein mehrfaches an "Wildfliegern" (nicht organisierten). Politiker rechnen in Wählerstimmen...

Gruß, Thomas

PS: Vielleicht könnte man ja mal bei Graupner nachfragen, ob die sich nicht auch an ihren Abgeordneten wenden wollen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
So, Schreiben an Ministerpräsident Kurt Beck ist fertig und geht morgen raus.
Es wäre ganz gut, wenn die Einzelnen hier posten, was sie an Resonanz bekommen. Ich gehe davon aus, dass zumindest eine Eingangsbestätigung kommen wird verbunden mit der Mitteilung, dass der Vorgang geprüft wird.
Entgegen meiner ersten Absicht habe ich die sonstigen Adressaten nicht in meinem Schreiben erwähnt. Es hätte den Rahmen gesprengt.
Hingewiesen wurde aber auf die Online-Petition. Diese ist ja seit dem 18. geschlossen.
Meine Meinung als User in diesem Bereich:
Wo ist der Rest der Republik? Es hätte meiner Meinung nach mehr Nachhaltigkeit, wenn viele schreiben.
Wenn Jo das alleine macht und Gott und die Welt anschreiben muss, stärkt das nicht seine (=unsere) Initiative. Die maßgeblichen Herren reden ja auch miteinander
(.....ach so , hast du von dem auch ein Schreiben bekommen?)
Wir profitieren alle von diesem Forum, also sollten wir auch mal was
beisteuern.
Ich flog in der Vergangenheit mehrfach bei einem Tag der Offenen Tür auf einem Segelflugplatz mit Schleppbetrieb. Wie immer, waren die Modellflieger ein Topp-Programmpunkt. Konnte man anhand der Zuschauerresonanz bemerken.
Das ist derzeit hinfällig.....
 
Meine Meinung als User in diesem Bereich:
Wo ist der Rest der Republik? Es hätte meiner Meinung nach mehr Nachhaltigkeit, wenn viele schreiben.

Das frage ich mich auch, vielleicht doch kein öffentliches Interesse?

Von den Verbänden haben wir auch keine Unterstützung zu erwarten. Wo sind eigentlich die Großmodeller >25kg, denen auf einen Schlag fast alle Flugmöglichkeiten genommen wurden?

Gruß
Jo
 
Hallo Jo,
hier ist doch mindestens einer...
Ich komm da aber auch ins Grübeln, wenn sich tatsächlich mal einige mit > 25 Kg treffen wollen, der Verwaltungsakt davor wird interessant.
Da die Piloten selbst nicht als Antragsteller auftreten dürfen, musst du auch noch einen Platzbetreiber finden, der den Affenzirkus für die mit macht. Du weist doch, Anhörung ist obligatorisch... In Herrieden, hat das nur für mich und meinen Flieger über 6 Monate gedauert.

Drei mal darfst raten, wie wahrscheinlich das sein wird, das den Platzbetreiber findest der das mit macht....

Dabei koscht das kein deut mehr, das richtig und generell zu beantragen. Halt immer nach dem Motto, was man hat hat man.

Ich denk mal, spätestens wenn die Flugsaison 07 richtig begonnen hat, wird sich die Interessenlage der Betroffenen ändern. Dann geht das Gezeter hier garantiert richtig los. Und nicht nur bei den Piloten, auch bei den Flugplatzbetreibern, die eine AE für Modellflug bis zB 100 kg für ihre Veranstaltungen brauchen

Gruß
Eberhard
 

Juergen Pieper

User gesperrt
cumulonimbus schrieb:
...
Sehr geehrter Herr Dr. Ringstorff,

...
Und noch ein kleines Versehen passierte bei der Überarbeitung der LuftVO, genaugenommen wurde der Modellflug überall verboten. LuftVO §15 (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen (LuftVG Flugmodelle sind Luftfahrzeuge) außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Ganz klarer Fall, das Aus für die Feld und Wiesenflieger, auch für Kinder die Modellflugspielzeug benutzen möchten. Das ist natürlich genau so ein Unfug, wie die Unfallmeldungen die ich nach § 5 LuftVO bei einem Modellflugzeugabsturz abgeben müsste.

Hast Du das eigentlich wirklich auch geschrieben?
 
Ja. Wenn man zur Klarstellug der VO Regelung ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1985 ("Flugplatzzwang" keine Flugplätze im Sinne des Luftverkehrsgesetzes) zitieren muss, ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis der erstellenden Behörde. Zumal kein Grund zur Änderung bestand.

Von den Unfallmeldungen sind explizit nur die Luftsportgeräte ausgenommen, warum an dieser Stelle nicht auch die Flugmodelle?

Aber wie ich eingangs schon sagte: "Tut mir den Gefallen und zerredet nicht wieder alles, so lange ihr nicht selbst einen Vorschlag dazu habt, die Kuh vom Eis zu bekommen."

Ich würde nämlich gern wieder Modellfliegen und ein paar andere auch. Warum hast du plötzlich Interesse an dem Thema, du hattest doch keine Motivation die Petition mitzuzeichen?

Gruß
Jo
 

Yeti

User
cumulonimbus schrieb:
Aber wie ich eingangs schon sagte: "Tut mir den Gefallen und zerredet nicht wieder alles, so lange ihr nicht selbst einen Vorschlag dazu habt, die Kuh vom Eis zu bekommen."
Du schiebst die Kuh doch gerade selbst auf das Eis, indem du die Leute kirre machst mit Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren.
Von den Unfallmeldungen sind explizit nur die Luftsportgeräte ausgenommen, warum an dieser Stelle nicht auch die Flugmodelle?
Wem wäre denn damit geholfen? Hast du schonmal den Absturz eines Modells gemeldet? Wurdest du schon mal zur Rechenschaft gezogen, weil du es nicht getan hast? Ich gehe mal davon aus, dass du beide Fragen mit "nein" beantworten wirst. Also was verfolgst du für ein Ziel, wenn du gegenüber Politikern behauptest, es wäre anders? Wem ist damit geholfen? Wird irgendwas dadurch einfacher, wenn die Meldepflicht für Unfälle mit Flugmodellen explizit ausgenommen wäre? Willst du diese Meldepflicht für alle Modellflug-Unfälle ausklammern? Oder nur für Modelle bis 25kg? Nur für Unfälle mit Sachschäden? Oder auch bei Personenschäden?

Ich erkenne in deinen Aktionen überhaupt kein Konzept sondern nur blinden Aktionismus. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen, also denk doch bitte mal vorher darüber nach, was du überhaupt tust!
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Ob der Verweis auf das Urteil ein Armutszeugnis ist, sei mal dahingestellt. Ich empfinde es jedenfalls als Armutszeugnis, wenn Du in Deinem Brief schreibst, dass der Modellflug streng genommen nun überall aufstiegsgenehmigungspflichtig und somit grundsätzlich ersteinmal verboten sei.
Dem ist nämlich nicht so. Ich denke, dass Du Dich dadurch auch für den anderen Teil Deines Schreibens als juristischer Laie outest und hoffe nicht, dass Du dem Modellflug dadurch einen Bärendienst erwiesen hast, denn:

§ 15 Abs. 1 LuftVO: Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis ....

§ 16 Abs. 1 LuftVO: Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 kg Gesamtmasse.

d) --- auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle ...


Schlussfolgerungen:

1. § 15 Abs. 1 LuftVO greift für Flugmodelle nicht, weil § 16 LuftVO insoweit lex specialis ist und eine abschließende Regelung für Flugmodelle enthält.

2. § 15 Abs. 1 LuftVO spricht von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze.
Modellfluggelände sind aber keine Flugplätze (BVerwG, Urt. v. 1985; siehe auch § 16 Abs. 1 Nr. 1 d) LuftVO - da ist "Dein Urteil"

3. Damit ist Modellflug bis 5 kg luftverkehrsrechtlich überall zulässig (Ausnahmen: Verbrennungsmotormodelle Abstand 1,5 km zu Wohngebieten, Flugmodelle aller Art Abstand 1,5km von Flugplätzen, kontrollierter Luftraum).
 
Ich wollte nur aufzeigen, dass das Luftrecht für Modelle an einige Stellen überzogen ist. Legitimieren sich deines Erachtens sinnlose §§ dadurch, dass sich eh keiner dran hält? Könnte man so verstehen.

Über den Weg kann man diskutieren, hinnehmen und ignorieren oder darauf hinweisen und ignorieren oder hinnehmen und sich dran halten. Wir bestimmen die Vorgehensweise selbst. Jeder auf seine Weise. Ich denke ich habe ein Recht auf verständliche und nachvollziebare Verordnungen.

Ich habe auch nur geschrieben dass es Unfug ist und beachte bitte das Wort genaugenommen.

Gruß
Jo
 

Juergen Pieper

User gesperrt
cumulonimbus schrieb:
...
Legitimieren sich deines Erachtens sinnlose §§ dadurch, dass sich eh keiner dran hält? Könnte man so verstehen.

...
Gruß
Jo

Ich habe nirgends gesagt, dass sich keiner dran hält. Und erst recht nicht, dass sich dadurch irgendetwas legitimieren würde.
Ich habe Dir aufgezeigt, dass der Modellflug unter 5 kg nach wie vor genehmigungsfrei ist (mit den entsprechenden Einschränkungen).

Es geht mir hier um Deinen Brief, der m.E. inhaltliche Fehler aufweist.
 

Yeti

User
Es fängt schon mit dem ersten Absatz an:

am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.

Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, Lenkdrachen, Kinderdrachen, bis hin zum harmlosen, ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist, unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.

Es ist eben nicht verboten, sondern "nur" genehmigungspflichtig. Dir geht es ja auch eigentlich darum, dass diese Pflicht, für Modellflug auf Flugplätzen eine gesonderte Genehmigung einzuholen, abgeschafft werden soll. Aber warum schreibst du das dann nicht? Jeder Jurist lacht sich über deinen Brief tot und daher schadet es deinem Anliegen mehr als er nutzt. Darüber sollte sich auch jeder klar sein, der deine Vorlage unreflektiert übernimmt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

So löblich das Ansinnen und der persönliche Einsatz einiger hier mit der Petition war, so kompliziert wird es jetzt.

Nach meiner ganz privaten Meinung, wird mit dem vorgeschlagenen Schreiben an die Bunderatsmitglieder ganz deutlich unterstellt, dass sie sich nicht umfassend vor ihren Entscheidungen informieren. Sondern sich auf die Meinungen der Ausschüsse stützen.

Zwischen den Zeilen erkennt man unschwer die Emotionen des Verfassers. Ob das der Sache dienlich ist, wenn von "Vorspiegelung falscher Tatsachen" und "offensichtlicher Täuschung" geschrieben wird?

Zum Beispiel bedeutet "Offensichtlich" für Jeden (egal welchen Bildungsgrad er hat) erkennbar. Eine deftigere Definition erspare ich uns hier.

Ein stärkere Orientierung an Sachlichkeit und ein nicht von Aktionismus geprägtes Schreiben, wäre der Sache dienlicher.

Bei solch schwierigen Themen, die nur eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung betrifft, muss man auf Dialog setzen. Seitenlange Monologe sind da wenig hilfreich. Der alte Grundsatz "wer fragt der führt", ist leider nicht umgesetzt worden. So fehlt völlig die Frage, nach einer Erläuterung der Hintergründe für die Gesetzesänderung.

Aber genug der hoffentlich als konstruktiv verstandenen Kritik. Was zählt ist der Einsatz und der ist lobenswert.
 
Jetzt weiß ich also wie es nicht gemacht werden soll. ;-) Allerdings hatte ich eingangs bemerkt, dass ihr das Schreiben nicht gleich zerreißen möchtet.

Wo sind die konstruktiven Vorschläge was zu tun ist????
Oder geht es vielleicht gar nicht darum??

Ich erhebe gar nicht den Anspruch Rechtsanwalt oder gar Diplomat (unschwer zu erkennen) zu sein. Natürlich bin ich ein juristischer Laie, aber darf ich deshalb keine Briefe schreiben und die Dinge schildern wie Sie m. E. sind?

Ist es euer Ernst, dass ich, wenn ich mit meinem Kind den kleinen Uhu fliegen lasse erst alle NfLs, §§, Gerichtsurteile kennen muss, die so verstreut sind, dass auch die Experten erst mal gründlich recherchieren müssen?

Hier gibt es die unmöglichsten Diskussionen, gilt § 16 in der Halle oder im Wohnzimmer, unter 30m noch LFZ oder Flugmodell, wer ist LFZFührer usw. usw. Jeder findet irgendwo einen §§ oft widerspricht sich das und die Verwirrung wird größer.

Und wehe es kommt einer der vorschlägt mal über eine Entschlackung zu diskutieren.

Hier Diskutieren eine handvoll Leute, kann es sein, dass der Rest schon resigniert hat, weil die von den Vorschriften erschlagen wurden? Hört euch mal in den Vereinsheimen um, viele sind schon überfordert, wenn sie erklären müssen, welche Bedingungen für die Scheinverlängerung gelten.

Danke Claus, für den konstruktiven Beitrag, die Fragen nach dem warum hatte ich bereits dem BMVBS gestellt (November) aber keine Antwort erhalten. (Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien § 43 (GGO)).

Die Verbände hatten weder Interesse mir bei Formulierungen (Petition) zu helfen, noch dieses Angelegenheit zu verfolgen. Das kann ich akzeptieren, man muss sich nicht wegen ein paar Hanseln bei der Politik unbeliebt machen. Dann versuche ich es selbst.

Jetzt über den Brief herzufallen ist sinnlos, der ist schon weg. Schreibt selber einen oder schreibt der Jo ist ein Spinner ich finde das Luftrecht geil.

Natürlich kann der Schuss nach hinten losgehen, aber bei der letzten Änderung ist der Schuss durch Stillhalten nach hinten losgegangen.

Vor 10 Jahren hätte man Menschen für verrückt erklärt, die sich hinstellen und erklären es wird mal Flugbeschränkungsgebiete zur Terrorabwehr für Modellflieger geben, wenn der Papst kommt oder das ne Spritze beim Zahnarzt fluguntauglich machen wird.

Ich sehe mich in massiver Weise zunehmend sinnloser Überreglementierung (Antrag für den kleinen Uhu oder Kinderdrachen) ausgesetzt, die immer unerträglicher wird. Andere finden das bestehende Recht gut und gehen darin auf. Da wird man kaum einen Konsens finden.


Gruß
Jo
 
Zuletzt bearbeitet:

Steffen

User
cumulonimbus schrieb:
Hört euch mal in den Vereinsheimen um, viele sind schon überfordert, wenn sie erklären müssen, welche Bedingungen für die Scheinverlängerung gelten.
Dabei ist das einfacher als früher, nur eben noch ungewohnte Sache...
 
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