Für die Vorstände, die sich derzeit in einem Genehmigungsverfahren nach den NfL befinden:
Ich habe für unseren Verein mit tatkräftiger Unterstützung des Verbandsjustiziars DMFV ein Genehmigungsverfahren nach den neuen NfL durchziehen müssen. Es war ein komplettes Verfahren, d.h., das Luftamt hatte zunächst im Genehmigungsverfahren noch ergänzende Informationen/Erhebungen gefordert. Nachdem die AE dann erteilt worden war, hatten wir mit Widersprüchen zu kämpfen, die letztendlich durch das Luftamt zurück gewiesen wurden.
Dann wurde von Seiten der Widerspruchsführer geklagt, das Verwaltungsgericht Trier hat dann entscheiden müssen und die Klagen zurückgewiesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Es befindet sich demnächst in der Bibliothek RCNVV.
Klagegegenstand waren im Wesentlichen die üblichen Verdächtigen Lärm, Einwirkung auf weidende Tiere und angeblich nicht gesicherte Zuwegung.
Das Gericht hat keinen Anlaß gesehen, die NfL, insbesondere die Tabellen der NfL, basierend auf den Erhebungen des Büros Sorge, in Frage zu stellen.
Insofern ist es schon richtungsweisend.
Das gesamte Genehmigungsverfahren, beginnend bei den durch den Verein beizubringenden Dokumenten, Antrag, pp. begann im August 2005 und endete, durch Widerspruchsverfahren und Urteil verlängert, im Januar 2007.
Ich habe für unseren Verein mit tatkräftiger Unterstützung des Verbandsjustiziars DMFV ein Genehmigungsverfahren nach den neuen NfL durchziehen müssen. Es war ein komplettes Verfahren, d.h., das Luftamt hatte zunächst im Genehmigungsverfahren noch ergänzende Informationen/Erhebungen gefordert. Nachdem die AE dann erteilt worden war, hatten wir mit Widersprüchen zu kämpfen, die letztendlich durch das Luftamt zurück gewiesen wurden.
Dann wurde von Seiten der Widerspruchsführer geklagt, das Verwaltungsgericht Trier hat dann entscheiden müssen und die Klagen zurückgewiesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Es befindet sich demnächst in der Bibliothek RCNVV.
Klagegegenstand waren im Wesentlichen die üblichen Verdächtigen Lärm, Einwirkung auf weidende Tiere und angeblich nicht gesicherte Zuwegung.
Das Gericht hat keinen Anlaß gesehen, die NfL, insbesondere die Tabellen der NfL, basierend auf den Erhebungen des Büros Sorge, in Frage zu stellen.
Insofern ist es schon richtungsweisend.
Das gesamte Genehmigungsverfahren, beginnend bei den durch den Verein beizubringenden Dokumenten, Antrag, pp. begann im August 2005 und endete, durch Widerspruchsverfahren und Urteil verlängert, im Januar 2007.