Gerichtsurteil HK auf Modellflugzeuge

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Beat

User
Hi Eric,

der Anstand gebührt nicht, Fragen mit Gegenfragen zu stellen..... deshalb möchte ich das Credo von der IG Warbird-Germany hier reinstellen:

Natürlich sind uns die mitunter dunklen historischen Hinterlassenschaften bekannt, die unter anderem untrennbar mit der deutschen Luftfahrt im III. Reich verbunden sind und vermutlich werden wir deshalb auch Kritik erhalten. Sofern dies sachlich geschieht, werden wir ganz sicher damit umgehen können. Wir haben auch selbst solche Diskussionen angeregt und geführt, wenn es zum Beispiel um Abzeichen auf den Maschinen ging. Aber unsere heutigen Generationen müssen lernen mit dem Thema vernünftig umzugehen. Wir möchten aufklären und Begeisterung für eine faszinierende Technik wecken, wer aber hier pauschalisiert und unsere Begeisterung mit politischem Fehlverhalten der Vergangenheit in einen Sack steckt, begeht einen groben Fehler. Auch wenn wir diese Flugzeuge bauen, so achten wir in jedem Fall die geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung und distanzieren uns in aller Schärfe von sträflichem und verachtenswertem rechten Gedankengut und verabscheuen jede Art von Rechtsradikalismus, Ausbeutung, Unterdrückung und Diskriminierung von Minderheiten.
 
Danke für den Hinweis Beat.

An Alle.
Alles Offtopic, sinnloses, verbalentgleistet wird von mir entfernt.
Postet sachlich und überlegt.
Danke HWE.
 
was interressiert mich das credo von der ig warbird?

Schon beim Namem bekomme ich schlechte Vibrationen

"Kriegsvogel"

zumals es doch sicherlich nicht nötig ist, um die "faszienierende Technik" darzustellen, auch noch die Malkünste der NS-Propagandisten hervorzuheben

Das Thema ist eh ausgelutscht, das Urteil war von vornerein klar.

Haltet Euch einfach an die bestehende Gesetze, die Modellbaulobby ist eh nicht stark genug um so etwas zu kippen, und das ist gut so.

[ 26. April 2004, 23:13: Beitrag editiert von: Eric ]
 

Jan

Moderator
Ich fasse aus Sicht des Juristen kurz zusammen:

Der Richter hatte bei diesem Strafverfahren die Aufgabe, Gesetze anzuwenden. Es geht zunächst um § 86a Strafgesetzbuch (StGB).

StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
...
Diese Vorschrift bezieht sich auf § 86 Abs. I Satz 4 StGB.

StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer...
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Der Scale-Modellbauer wird also nicht bestraft, wenn sein Hakenkreuzaufmalen (nach Auffassung des Richters)

...der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
...dient oder wenn die Schuld als gering angesehen wird.

Ob ein Scale-Flugmodell in eine dieser Kategorien fällt, ist von vorne herein kritisch. Wenn der Richter - beispielsweise auf Grund von Ergebnissen einer Hausdurchsuchung - zum Schluss kommt, dass das nicht der Fall ist, ist das Hakenkreuz strafbar und das...

...wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im vorliegenden Fall ging der Richter ganz offensichtlich nicht davon aus, dass das HK

...der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
diente.

Folglich kam es zu einer - allerdings nicht besonders schwerwiegenden - Bestrafung. Der verurteilte Modellflieger ist NICHT VORBESTRAFT.

Für jeden Modellbauer ist das Fazit zu ziehen: Wenn er Ärger (und Kosten) vermeiden will, vermeidet er das HK. Ob das Urteil unser Land jetzt generalpräventiv, spezialpräventiv oder im Hinblick auf rechtsradikale Umtriebe weiter bringt, ist völlig egal. Es gibt auch Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stellen, an denen sie verkehrspolitisch keinen Sinn machen. Dabei will ich ganz bestimmt nicht zum Ausdruck bringen, dass ich das Urteil des Gerichts im vorliegenden Fall für falsch hielte. Das ist doch völlig egal. Entscheidend ist: Hier gilt eine von allen einzuhaltende Spielregel und die ist - so ähnlich wie eine verkehrspolitisch wenig sinnvolle Geschwindigkeitsbeschränkung - einzuhalten. Sonst wird es teuer...

So wie es Raser gibt, gibt es auch Modellflieger, die riskieren, erwischt und bestraft zu werden. Sie verdienen weder Bewunderung noch Mitleid. Der Raser hatte seinen Spaß, der Scale-Modellbauer, der sein HK malt, anscheinend auch (sonst würde er es doch wohl nicht malen? Oder er hat noch andere Gründe, und dann verdient er sowieso kein Mitleid, sondern einen auf's Dach)

Noch eine Info: Im vorliegenden Fall wurde auf die EINZIEHUNG des Flugmodells (das heißt: Vernichtung) von Seiten des Gerichts verzichtet. Das ist NICHT SELBSTVERSTÄNDLICH. Das kann auch anders ausgehen, etwa, wenn bei der Hausdurchsuchung noch andere Dinge gefunden werden, die darauf hindeuten, dass nicht nur ein vorbildähnliches Modellflugzeug gebaut, sondern auch ein politisches Fanal gesetzt werden sollte.

Nach meinen Informationen gibt es auch als Scale-Wettbewerbsteilnehmer keine Gründe, ein HK aufzupinseln. Es gibt keinen Punktabzug - auch nicht im europäischen Ausland - wenn man darauf verzichtet.
 

Jan

Moderator
Vielleicht noch eine Ergänzung:

Der ursprüngliche Strafbefehl lautet auf 20 Tagessätze zu 50 EUR (mithin insgesamt 1.000 EUR).

Dieser wurde ermäßigt auf 20 Tagessätze zu 25 EUR (mithin insgesamt 500 EUR).

Die Ermäßigung geschah nicht, um einer vermeintlich geringeren Schuld gerecht zu werden, sondern da das Einkommen des Modellbauers geringer war, als zunächst angenommen. Staatsanwaltschaft und Gericht waren ursprünglich von einem höheren Nettoeinkommen des Angeklagten ausgegangen. Diese Annahme wurde im Verlaufe des Gerichtsverfahrens korrigiert.
 
Herzlichen Dank an HWE und Beat, das ewige gejammer wird ja langweilig, jedesmal heißt es die "Nazis" und etc. pp.....Hallo aufwachen das ist nun über 50 Jahre her. Will das gar kein Ende nehmen oder was :confused: :eek: :confused:

Irgendwann sollten wir Modellflieger doch vernüftig und Sachlich diskutieren können und @ Eric, deine pers. Meinung gegen diese Sache akzeptiere ich, aber mit deinen Äußerungen wie zB.

"was interressiert mich das credo von der ig warbird?

Schon beim Namem bekomme ich schlechte Vibrationen :confused:

"Kriegsvogel" :mad:

zumals es doch sicherlich nicht nötig ist, um die "faszienierende Technik" darzustellen, auch noch die Malkünste der NS-Propagandisten hervorzuheben"

kann man auch etwas höflicher und netter ausdrücken. ;)
In meiner Familie sind auch 3 im Krieg gefallen und ich kann und muß damit leben, aber ich muß nicht so laut stark herumgröhlen wie du. :p

P.s
Das ist meine pers. Meinung darüber. Nix für ungut.
 

Beat

User
Hallo Jan

Vielen Dank noch für die ausführliche Darstellung und Auslegung des Urteils.

Es ist schon so, wie ich es vermutet habe, dass durch Gesetzesparagraphen einem die Hände gebunden sind und wer sich nicht daran hält, der wird gebüsst. Logo. Hingegen frage ich mich schon, ist dies noch Zeitgemäss?? Kann man diese Auslegung - speziell für Modellbau - nicht ein wenig lockern? Ich frage mich desweitern, wie stellt sich der DMFV dazu?
 
@ Stefan

Wenn du ein bisschen im Netz surfst und bestimmte Suchwörter eingibst, wirst du auf etliche NS- Sites stossen, fast Alle diese Seiten haben im Impressum stehen daß Sie sich von dem angebotenen Material distanzieren und das der Inhalt lediglich der "Forschung" bzw.der "Geschichte" dient. Also hat, ohne der IG Warbird irgendetwas unterstellen zu wollen, so eine Aussage null Wert.
 

Daniel Just

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

was soll hier nun der Ruf nach dem DMFV? Wie würde der Verband in der Öffentlichkeit wohl dastehen, spräche er sich für die Verwendung verfassungswidriger Symbolik aus? Haben wir als Modellflieger *tatsächlich* keine anderen Probleme als dieses dämliche Zeichen?

Bitte, DMFV, setzt *meinen* Beitrag nicht für einen derartigen Schwachsinn ein. Dankeschön.

Grüße,

Daniel, kopfschüttelnd
 
Hallo.

Also ich find das mit dem HK komisch. Also ICH persönlich würd kein so Zeichen draufmalen, einfach weil das Teil auch für mich einfach Symbol von NS Zeit mit all ihrer perversität is.
Da wär mir dann ne 109 oder sonstwas für zu schade....Is halt ne sensibele Thematik, und da dran wird sich noch lange nix ändern...
Andererseits find ich es echt komisch, wie viele hier so unbedingt so'n blödes Teil draufhaben wollen...Also ich find die Optik leidet nun wirklich nich wenn das Teil fehlt!
Und Authentizität ? JA, aber nich um den Preis, mit so nem Zeichen das Flugzeug zu entwerten....
Also ich baue was, um die Positiven sachen an nem Flugzeug zur Schau zu stellen, wenn ich mir so nen HK draufkleb, dann passt das irgendwie nich zum rest....

Auch wenns bitter is, das Urteil war schon ok...Is halt blöd wenns einen dann trifft, und man später erst schlauer wird (hoffentlich).

Und es gab echt schon viele so Fälle, die sich auch rumgesprochen haben...von daher halt Pech...

also is meine Meinung dazu, nix für ungut...

Christian
 

plinse

User
Moin,

tja, nun schrien alle nach Rechtssicherheit, jetzt gibt es ein urteil und die Leute haben ihre positionen wie zuvor beibehalten.

Es ging dabei ja wohl nur um die Bewertung des Fliegers.

Anwalt von Herrn Buttler: Freispruch wegen "Kunswerkscharakter" des Modells und "Berichterstattung über historisches Zeitgeschehen" und somit Sozialrelevanz des Modells.
Kunstwerkcharakter ist sicherlich in gewissen Grenzen gegeben, das handwerkliche Geschick wollte der Richter ja auch nicht anzweifeln, aber dann ist ein gut gebauter F3B Segler (ein Sportgerät) auch ein Kunstwerk. Wie ich finde zu Recht wurden die weiteren Ansprüche, die der Angeklagte (sein Anwalt) an das Modell gestellt hat, nicht anerkannt. Ich frage mich wirklich, was an einem solchen Modell "sozialrelevant" sein soll und als einziges fällt mir ein, dass es der Wirtshaft gut tut, wenn jemand ein Turbinenmodell baut. Das bedarf aber keiner verbotener Enbleme.

Ich persönlich hoffe der Verband setzt sich nicht in das Zwielicht. Wenn es hierzulande keine Abzüge für ein nicht vorhandenes HK bei Scalewettbewerben gibt, sollte damit die Position des Verbandes auch klar zu erkennen sein. Ausländische Verbände / Wettbewerbe interessieren hier nicht, gegebenenfalls gibt es Klebefolie.

Das Urteil musste eigentlich in diese Richtung ausfallen, denn ab welchem Modell kann man den Anspruch auf das zitierte erheben? Der eine kann besser bauen, darf die Lackierung dann einen Pinselstrich haben oder muss man sie spritzen oder darf man das überhaupt - wie war es beim Original - man wundert sich ja, wie zusammengenietet und verbeult manche Flieger im Original sind, ...
Und um genau solche Details nicht entscheiden zu müssen, weil man sie nicht entscheiden kann, musste das eigentlich so laufen, wie es gelaufen ist. Sonst würde eine ACT-ME 163 ja ausreichen, um das HK zu rechtfertigen und ein oft per Gummiband zusammengehaltener Styrohaufen für unter 20€, der so tut als sähe er scale aus...

Hoffentlich hält der Herr durch die Instanzen durch und hoffentlich bleibt das Urteil bestehen, denn dann haben wir endlich Rechtssicherheit, die bisher immer gefordert wurde. Ansonsten haben wir weniger Rechtssicherheit als vorher, denn die Beurteilung eines Modells ist auch die Beurteilung vom handwerklichen Vermögen des Erbauers. Warum soll der eine etwas dürfen, nur weil er besser bauen kann als ein anderer und gegebenenfalls den Anspruch somit glaubwürdiger machen kann, obwohl beide prinzipiell fast das gleiche Modell gebaut haben. Wir wollen doch nicht, dass die wirklichen Scalewettbewerbe ab jetzt vor Gericht stattfinden und das die Siegesprämie / der Ersatz des Siegespokales ist, dass der Staat die "Nenngebühr" trägt oder ;) ?

[ 27. April 2004, 10:41: Beitrag editiert von: plinse ]
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht äussern, aber jetzt kann ich mich nicht mehr zurückhalten!
Ich kenne den Eric nicht. Und mit manchen seiner Postings hatte ich „leichte“ Verständnisschwierigkeiten. Auch ist die Wortwahl sicher diskussionswürdig.

Dennoch, Eric, sprichst Du mir aus der Seele, insbesondere mit einem Posting aus dem Vorläufer-Thread! Da gings drum, daß ein ehemals persönlich Betroffener sich wieder mit seiner Vergangenheit konfrontiert sieht.

Und wenn sich der DMFV für solche „Probleme“ einsetzt, werde ich vermutlich austreten. Dazu ist mir das Geld zu schade!

Servus
Hans
 
Hallo,

seid ihr eigentlich blind?

lest mal hier weiter unten den Beitrag einer Person namens Black Devil, speziell den Gruss, den er unten anhaengt. So lange so etwas moeglich ist, ohne dass jemand interveniert, ist das Problem brandaktuell. Er steht zu seiner Haltung, bei anderen kann man sie nur unterschwellig herauslesen.
Macht die Augen auf, genau diese Problematik lauert ueberall.
Auch der Verurteilte scheint kein Einsehen zu kennen, er will das nach oben durchfechten. Und dafuer will er Spenden sammeln. Wer da einzahlt, dem kann man auch nicht mehr helfen.
Jeder, der unter diesen Bedingungen sagt, die Thematik sei nicht mehr aktuell und man solle das endlich zu den geschichtlichen Akten legen, ist meiner Ansicht nach absichtlich oder unabsichtlich blind.
 
Oder so(?):
Warum denn unbedingt eine Me mit HK als Scale- und Wettbewerbsmodell, es hat doch sicher auch welche ohne gegeben. Schließlich flogen ME 109 ja auch sonstwo, und die faszinierende Technik ist identisch.
Wem das nicht reicht, erweckt möglicherweise eben doch den Eindruck, es sei neben der Technik noch etwas anderes, das ihn speziell an dieser "besonderen" Optik fasziniert.
An meinen Seglern aus dieser Zeit fehlt das HK, es wäre mir einfach peinlich, und ich kann auf diese Weise meine private Meinung zu dem Thema kommunizieren.
Holm und Rippe!
 
ich weiss garnicht warum man sich aufregt :confused: "es ist verboten und fertig ab" macht es einer drauf und wird angezeigt, gibt es eine gerichtsverhandlung und eine strafe! wo liegt das problem?

was mich aber etwas irritiert sind aussagen wie, das ist doch schon lange her usw. man sollte soetwas nie vergessen und solche abzeichen wie ein HK, wird auch in 1000jahren noch einen schlechten beigeschmack haben! wenn ich jedenfalls ein HK sehe wird mir übel. danke, ich möchte nicht auf einer wiese 20 oder 100 meter über mir von solchen modellfliegern mit HK abzeichen belästigt werden!

das urteil war ok, ich hoffe man lernt daraus!
 

plinse

User
Moin,

@ waliser: Du, das hat nichts mit blind zu tun, es festigt nur meine Meinung zu dem Thema. Ich lese sowas und denke mir meinen Teil.

Flieger aus etwa der Zeit des zweiten Weltkrieges werden in grossem Stile auch in Reno geflogen. Die Technik ist noch aufgemotzt und die Waffen sind raus, sowas sieht dann so und ähnlich aus:

http://www.rc-network.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=3;t=001569

Ist doch auch ein klasse Flieger oder:

voodoo.jpg


Man kann also auch derartige Flieger bauen - sehr artverwandt - aber absolut zivil. Man muss es nur wollen. Desweiteren gibt es auch reichlich militärische Flieger anderer Länder, die man absolut scale bauen kann, weil sie keine verbotenen Enbleme "benötigen". Gegen militärische Modelle an sich habe ich auch nichts einzuwenden.

Desweiteren die Faszination für die Technik: Welche Technik wird denn bitte an den Fliegern nachgebaut? Ich habe in den Modellen noch keinen funktionsfähigen vielzylindrigen Reihenmotor gesehen, der eine solche Faszination ausüben könnte, die wenigsten haben entsprechende Sternmotoren verbaut, was ist mit einer synchronisierten "Erbsenpistole", die durch den Propeller durch schiesst, ...

Die verbaute Technik in den meisten Modellen unterscheidet sich kaum von der in vielen F3A-X-Kisten. Wie ich zu dem Argument stehe, kann man sich nach dem Statement denke ich all zu leicht denken.

Es gibt unzählige Wege am HK vorbei - man muss es nur wollen.
 
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