Dringen Hilfe im Bereich Gaststättenrecht -> Personalräume benötigt!!!

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Gast_34738

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Hallo Ihr alle, ich benötige dringend fundierte, rechtliche Hilfe im Bereich Gaststätte -> Personalräume -> Personal WC -> etc.! Folgender Fall: meine Freundin und ich haben seit kurzem eine "Kneipe" angemietet. Offiziell "1 Gastraum zum Betreiben einer Gaststätte mit Personalraum"! Die Verpächterin erklärte, daß der hintere, etwas abgelegenere Bereich (Eckbank mit Tisch und nicht von allen anderen Sitzmöglichkeiten zu unterscheiden!) des Gastraumes, offiziell der Personal- und Aufenthaltsraum sei, aber schon immer auch als Gästesitzplätze angeboten wurde! Nun haben wir jedoch erfahren, daß ein Personalraum ein "abschliessbares, vom Gastraum getrenntes Zimmer sein muß, in dem sich das Personal aufhalten, umziehen, ... kann"!!!
Kann mir jemand genaue Vorschriften und Fundstellen (Gesetzestexte) nennen, die mich aufklären, wie Personalräume in Gaststätten gestaltet und räumlich aussehen müssen? Ich befürchte nämlich, wenn die Bauaufsichtsbehörde eintrudelt bzw. die Lebensmittelkontrolle (wg. nichtvorhandenen Personaltoiletten) vorbeischaut, daß wir erhebliche Problemem bekommen könnten!
Die Gaststätte (400 Jahre altes Gebäude unter Denkmalschutz stehend) wurde das erste Mal vor 25 Jahren betrieben, so wie wir mittlerweile mitbekommen haben jedoch mit sämtlichen zugedrückten Augen des Ordnungsamtes!
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, vieleicht gibt es ja unter Euch Rechtsanwälte oder entsprechende Beamte mit fundiertem Wissen!!!???
Da es wirklich dringend ist bin ich auch tel. unter 0160/94787619 erreichbar!

Vielen Dank!!!
 
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