Weidezelt als Hüttenersatz

Hallo zusammen,

wir musten leider unsere Hütte abreißen da die gepachtete Fläche verkauft wurde. Eine Baugenehmigung für eine Hütte auf unserem neuen Gelände bekommen wir nicht und die ist auch nur gepachtet. Ganz ohne einen Schutz vor Sonne und Regen kommt nicht Frage. Da wir ein kleiner Verein sind haben wir nur beschränkte Mittel. Es geht also nur um einen möglichst mobilen Unterstand um geschützt vor dem Wetter zu sein und ein paar Sachen wie Stühle, Grill, Tisch usw. unterzustellen. Da kam ich auf die Idee sich so was (Weidezelt) anzuschaffen.

Das werden wir aufstellen dürfen, da sehe ich kein Problem mit den Behörden. Solche Teile stehen hier auch in Wohngebieten. Was haltet Ihr davon?

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Als Alternative gibt es auch mobile Weidehütten aus Holz.
Die Dinger haben als Alibi eine Deichsel und ansteckbare Räder.
Dadurch gelten sie als Anhänger und benötigen keine Baugenehmigung (da ja mobil)
Die Reiter bei uns im Dorf benutzen die Dinger, da es für feste Hütten auf Weiden auch keine Baugenehmigung gibt (z.B die http://www.rudl-gmbh.de).
 

DirkL

User
Hallo Unbekannter,

das mit der Hütte ist natürlich bescheiden :( im Prinzip ist die Geschichte mit dem Weidezelt "nur" ein besseres Partyzelt. Habt ihr mal an einen Bauwagen gedacht? Schau mal was dir Google dazu bietet, da gibt es die tollsten Wägen ;)


Gruß
Dirk
 

Gast_1648

User gesperrt
gibt´s bei

gibt´s bei

... gibt´s gerade bei Hornbach im Angebot ... habe welche bestellt und bin zufrieden mit der Qualität.
 

wno158

User
Hallo Markus,
ich bin beim Zelt auch etwas skeptisch - es wird ja doch eine gewisse Zeit "ohne Aufsicht" stehen müssen. Ihr werdet es also ordentlich abspannen müssen.

Diese Weidehütten kannte ich nicht - interessant. Eine mögliche Alternative wäre vielleicht ein älterer Wohnwagen, den ihr teilweise ausräumt; ggf. auch mit Vorzelt (wenn ihr dürft). Da ist die Sitzgelegenheit beim kurzen Schauer gleich inklusive.

Gruß Walter
 
Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Das kann in jedem Bundesland anders sein. In der Regel ist es aber ein dummes Märchen, Anhänger oder was ohne Fundament sei genehmigungsfrei bzw. gar zulässig.
Sofern ortsfest betrieben ( gilt wie bei Parkenden Autos aber immer noch ortsfest, wenn auch ein paar Meter bewegt) ist es i.d.R. im sog. Aussenbereich unzulässig. Weil das Bundesgesetz Baugesetzbuch nämlich diesen Aussenbereich von Bauten freihalten möchte.
Wer gerne auf die Schnauze fallen will der glaubt an den Osterhasen und die Genehmigungsfreiheit. Heisst oft heute zwar Verfahrensfreiheit, aber Märchen sterben ja nie aus.
 
Hallo zusammen,

ihr habt ja einige Vorschläge gemacht. Wir haben maximal 1000 € zu Verfügung. Das schränkt das ganze schon erheblich ein. Dafür bekommt man keinen halbwegs vernünftigen Bauwagen. Ein bezahlbarer Wohnwagen ist uns von der Größe zu klein. Es sollten sich schon 8 Leute mit Stühlen darin aufhalten können plus ein wenig Lagerfläche. Baue ich an den Wohnwagen noch ein Vorzelt wird das ganze zu teuer und nicht weniger windempfindlich. So ein Zelt muß natürlich vernünftig befestigt werden, das ist klar. Das Teil was wir im Auge haben hat eine Plane mit 720 Gramm/m2, das ist schon recht stabil. Optimal ist es nicht. Im Sommer ziemlich warm (man kann aber beide Seiten öffnen so das der Wind durch bläst) und bei viel Wind sehe ich das Problem das wenn eine Seite nur offen sich das ganze ausbläst wie ein Fallschirm und weg fliegt. Es muss also immer auf den Wind geachtet werden und in Abwesenheit komplett verschlossen werden. Beim aufstellen bzw. ausrichten versuchen wir einen Kompromiss zwischen Windrichtung und Sicht zum Flugfeld zu finden. Vielleicht werden wir wenn nötig noch einen Windfang vor dem Eingang machen um das ganze zu entschärfen. Erst im Winter haben wir unsere alte Hütte mit Fenstern versehen, einen Ofen installiert usw.. Da habe ich persönlich viel Arbeit rein gesteckt. Nun bin ich auch langsam etwas müde. Es ist eben wie in den meisten Vereinen. Einige wenige halten das Rad am laufen. So ein Zelt ist eben mal in 2 Stunden aufgebaut. Wenn ich warte bis eine "mobile" Hütte aus Holz von "uns:cry:" gebaut ist dann wird Weihnachten drüber.
Ich denke wir werden es mal versuchen. Die Mehrheit unserer Mitglieder ist dafür, wenn auch nicht alle (Und genau die haben nie Zeit weil ... ). Die machen sich eben das Leben auch nicht gern unnötig schwer.

Gruß Markus
 
Frachtcontainer ?

Frachtcontainer ?

Hallo Markus,

Vor einiger Zeit war ich bei einem befreundeten Verein. Die haben einen ausrangierten Frachtcontainer als "Behausung" am Platz stehen - Das Platzangebot darin ist üppig und man kann darin Werkbänke, Regale und sonstiges aufstellen.
Je nach Platzbedarf kann ein 20- oder 40-Fuß-Container verwendet werden. In der Bucht sind Container um ca. 1000,- Euros zu haben.

Ob ein Container rechtlich als "Gebäude" angeshen wird kann ich leider nicht beantworten.

Dies mal so als Idee.

Viele Grüße aus FFB
Hanns
 

Hans J

Vereinsmitglied
Zuletzt bearbeitet:
Zelte gelten als "fliegende Bauten" und sind grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Sie kleiner als 75 qm sind und nicht länger als 3 Monate an einem Ort stehen.
Es muß dann abgebaut und ein paar Zentimeter weiter wieder aufgebaut werden.
Bei Containern sieht das ähnlich aus. Es können temporär Container aufgesetzt werden zu einem bestimmten Zweck, wie z.B. Baumaßnahmen etc.
Allerdings dürfen diese nicht dauerhaft dort stehen. Bei dauerhaft aufgestellten Containern ist eine baurechtliche Genehmigung zu beantragen und ggfls. ist für das benötigte Fundament eine Statik erforderlich.

Bei einem kleinen Zelt für ein paar Mann würde ich da wie folgt vorgehen.
Bauamt anrufen und den Fall schildern, je nachdem wie die drauf sind, müßt Ihr alle 3 Monate eine Verlängerung beantragen. Es kann sein, dass die erkennen, dass das alles Blödsinn ist und euch eine Dauergenehmigung erteilen.
Ansonsten Zelt einfach um einen Meter verrücken und so tun, als wenn ihr es neu augebaut hättet.

Bei einem Wohnwagen oder Bauwagen würde ich auch auf jeden Fall mal dort nachfragen.
Es liegt viel im Ermessen des Sachbearbeiters. Aber das würde ich vorher abklären. Bei Vereinen ist man manchmal etwas großzügiger.
 
Hallo nochmal,

wir haben uns jetzt so ein Teil bestellt. Es ist natürlich nicht mit einem Wohnwagen, Bauwagen oder einer festen Hütte zu vergleichen. Es werden dort keine wertigen Sachen untergestellt. Ein total verotteter Grill (uns reichts), Brennholz und ein paar Plastik Stühle. Es soll uns ja in erster Linie vor dem Wetter schützen. Natürlich werden wir es sorgfältig befestigen (mit zusätzlichen Spanngurten komplett drüber). Die Verankerung erfolgt mit ein wenig Beton, so ist auch sicher gestellt das es nicht der nächste Fußgänger gleich mit nimmt. Es wird auch nicht verschlossen, somit kann jeder rein schauen ob es was zu holen gibt. Es ist und bleibt eine Notlösung, aber schnell auf- bzw. abgebaut und veräußert falls alle Stricke reißen. Hätten wir eine Pacht über 20 Jahre mit Baugenehmigung wäre es sicher kein Zelt geworden.

Gruß Markus
 
Wer es nicht weiss sollte keinen Unsinn verzapfen:
Fliegende Bauten ist eine ganz eigene Definition.
Kapiert es oder lasst es.
Wurde schon so oft diskutiert, es hilft nichts.
Alles, was ortsfest ( auch immer wieder ) betrieben wird ist eine bauliche Anlage, sofern betretbar, ein Gebäude.
Es ist folgendes egal:

Wohnwagen
zugelassen
keine Fundamente
Zelt
Auf Rädern
alle 4 Wochen paar Zentimeter weiterrücken
Container
unter 50 m² unter 75 m³ ( relevante Zahlen könnten in Bundesländern abweichen )

Schaut in Euer Baurecht rein und fragt gegebenenfalls jemanden VOR ORT der sich damit wirklich auskennt
 
Zelt - temporärer Bau

Zelt - temporärer Bau

Hallo,

hätte da vielleicht auch noch ein Argument.
Falls Ihr das Zelt aufstellt, müsst ihr euch bewusst sein, diese Zelte sind nicht für die volle Schneelast bemessen sind.
Der Hersteller sichert sich damit ab.
Hatte mal ein Problem, daß ein Bauherr ein Partyzelt als ständigen Bau (Überdachung einer Kühlzelle) betreiben wollte.
Das geht nicht. Es lässt sich auch nicht "Hinrechnen".
Im Sommer und in der Übergangszeit ist so ein Zelt vollkommen in Ordnung.

Trotzdem. Viel Erfolg. Falko
 
Hallo Uli,

Du meinst wahrscheinlich folgenden Passus:

Dient das Zelt einer ortsgebundenen Nutzung und wird damit als Ersatz für ein ortsgebundenes Bauwerk verwendet, ist es kein Fliegender Bau und bedarf einer Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde

Ein Bauer in meiner direkten Umgebung nutzt ein Zelt im Sommer, um temporär Sachen unterzustellen, danach wird es wieder abgebaut. Der hat bisher den Segen der Behörden.

Aber ich gebe dir Recht..es ist immer ratsam, sich mit den Herren vom Bauamt kurz zu schließen und sich abzusichern.
 
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