Long Range FPV mit Spotter möglich?

Hallo!

In der Neufassung der LuftVO steht:

"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät
ohne besondere optische Hilfsmittel nicht
mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig
erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite
des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten
Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts,
insbesondere einer Videobrille, wenn
dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern
erfolgt und

1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als
0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn

2. der Steuerer von einer anderen Person, die das
Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den
Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende
Gefahren hingewiesen werden kann."

Soweit ist das klar. Der Steuerer darf kein optisches Hilfsmittel wie z.B. Fernglas verwenden. Aber wie sieht das bei dem Luftraumbeobachter aus? Diese "andere Person" sollte doch z.B. einen Großfeldstecher auf Stativ verwenden dürfen. Somit wären dann legal FPV-Flüge in größerer Entfernung möglich.

Wie seht ihr das?

Gruß Rainer
 

ROL4ND

User
"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite (des
Steuerers), wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät
ohne besondere optische Hilfsmittel nicht
mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig
erkennen kann.
...

2. der Steuerer von einer anderen Person, die das
Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den
Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende
Gefahren hingewiesen werden kann."

Bin kein Jurist, aber warum sollte der Begriff "Sichtweite" für die andere Person anders definiert sein, als für den Steuerer?

Gruß Roland
 
Genau deshalb frage ich das.

Das optische Hilfsmittel bezieht sich im ersten Absatz direkt auf den Steuerer, da dieser ja vollends mit dem steuern beschäftigt ist. Der Beobachter hingegen ist ausschließlich mit der Beobachtung beschäftigt. Es wird in der Vorschrift im Folgenden ja nicht ausdrücklich ein optisches Hilfsmittel ausgeschlossen!?

Gruß Rainer
 

Wombat

User
Der Begriff der Sichtweite ist klar definiert für jede Art von Luftfahrtpersonal im Sinne der LuftVO! Da gibt es keine Ausnahmen für Spotter und sonst wen!
 
Der Begriff der Sichtweite ist klar definiert für jede Art von Luftfahrtpersonal im Sinne der LuftVO! Da gibt es keine Ausnahmen für Spotter und sonst wen!

Für den Steuerer gebe ich dir Recht. Aber wie sieht das beim Beobachter aus? Hast du da eine belastbare Textstelle in der LuftVO gefunden? Das würde helfen.

Der Beobachter hat ja die Aufgabe das Fluggerät ständig in Sichtweite zu haben und den Luftraum zu beobachten, sowie unmittelbar auf auftretende Gefahren hinweisen zu können. Das könnte der Beobachter mit einem Großfeldstecher sogar besser als mit bloßem Auge.
 
Nimm es doch einfach wie es da steht.
Eine andere Person muss in Sichtweite des Fliegers sein und hier ständig den Luftraum beobachten.
Diese beobachtende Person muss ständig Verbindung mit dir (dem Piloten) haben und dich auf Gefahren hinweisen.
Wenn dein Beobachter einen Feldstecher benutzt, kann er vielleicht deinen Flieger besser erkennen, aber nicht dem Luftraum rundrum.

Beispiel: Du willst etwas weiter weg fliegen, dann solltest du einen Beobachter auf dem nächsten Hügel haben, mit Funkverbindung.
Du must aber auf jeden Fall unter 30 m Höhe bleiben

Was für mich aber noch unklar ist.
Werden Punkt eins 1. und 2. mit UND verknüpft? oder mit ODER.

Wenn mit ODER, dann darf ich einen 249 Gramm Dobrint Speeder mit Brille bis zur Russischen Grenze fliegen, immer schön tief.

Wenn mit UND dann darf ich unter 30 m mit Brille nur bis 250g fliegen.

Sigi
 
NAchtrag

Um es deutlicher zu sagen. Mit schwererem Fluggerät muss ich über 30 m bleiben, wenn ich mit Brille fliege.
UND keinen Beubachter habe.

Bei grossem Gerät ergibt der Begriff Sichtweite dann aber auch deutlich grössere Entfernungen, in denen ich fliegen darf.
Bei grossen Seglern mit guter Lageerkennung sicherlich bis ca. 1000 m. Bei Coptern ist sicherlich bereits
bei ca. 50 - 100 Metern die Grenze der Lageerkennbarkeit gegeben.

Ob ich dann noch einen Beobachter brauche? Dem Gesetz nach nicht, ich muss nur in Sichtweite bleiben,
Also sehen muss ich den Flieger nicht, nur in Sichtweite bleiben, wobei der Begriff eindeutig eine Entfernung
beschreibt und nicht den Sichtkontakt fordert.
Ständig Sichtkontakt zum Flieger hat eh kein Pilot, jeder schaut mal Weg, orientiert sich auch nach hinten
und sondiert vor dem Landeanflug den Anflugraum und vor der Landung noch das Landefeld.

Meine persönliche Meinung ist, hier geht das Gesetzt am gesunden Menschenverstand vorbei, jeder Modellflieger
sollte "seinen" Beobachter haben, der für Ihn den Luftraum und das Umfeld beobachtet, egal ob mit oder ohne Brille.

Sigi
 
Nix für ungut ...

Nix für ungut ...

aber bei manchen Interpretationen eindeutiger Aussagen rollen sich bei mir die Fußnägel hoch. ;)

Kurz gefasst: FPV ist nur in Sichtweite erlaubt und bei Modellen über 250g ist ein Spotter erforderlich.
 
aber bei manchen Interpretationen eindeutiger Aussagen rollen sich bei mir die Fußnägel hoch. ;)

Kurz gefasst: FPV ist nur in Sichtweite erlaubt und bei Modellen über 250g ist ein Spotter erforderlich.


Hallo Jürgen

Kurze eindeutige Aussage von dir.
Damit ist auch gesagt, dass ich für Modelle bis 250 g keinen Spotter brauche weil fliegen mit FPV Brille gilt als fliegen in Sichtweite. Zumindest in Höhe < 30 m.

Für Modelle > 250 g brauche ich dann einen Beobachter, steht hier ebenfalls für Höhen < 30 m.

Und wo steht jetzt was für Höhen über 30 m gilt.
Für Modellflugzeuge gilt ansonsten fliegen in Sichtweite, also gar keine FPV mehr.

Sigi


Sigi
 

Rolf-k

User
Hallo Jürgen

Kurze eindeutige Aussage von dir.
Damit ist auch gesagt, dass ich für Modelle bis 250 g keinen Spotter brauche weil fliegen mit FPV Brille gilt als fliegen in Sichtweite. Zumindest in Höhe < 30 m.

Für Modelle > 250 g brauche ich dann einen Beobachter, steht hier ebenfalls für Höhen < 30 m.

Und wo steht jetzt was für Höhen über 30 m gilt.
Für Modellflugzeuge gilt ansonsten fliegen in Sichtweite, also gar keine FPV mehr.

Sigi


Sigi

Hallo

über 30m ist Lehrer-Schüler wieder das was man machen muss.
Und da geht’s nur soweit wie der Lehrer fähig ist das Modell zu fliegen.


Gruß Rolf
 
Hallo Jürgen

Kurze eindeutige Aussage von dir.
Damit ist auch gesagt, dass ich für Modelle bis 250 g keinen Spotter brauche weil fliegen mit FPV Brille gilt als fliegen in Sichtweite. Zumindest in Höhe < 30 m.
...

Falsch. Fliegen mit FPV gilt nicht als "Fliegen in Sichtweite". Die "Sonderregelung" für Modelle <250g basiert auf einer Risikoabschätzung. Sollte es trotzdem vermehrt zu Schadensfällen kommen, kann diese Regelung auch wieder verschärft werden. Zumindest sind so FPV Flüge mit leichten Modellen ohne Spotter legal möglich.
 
Falsch. Fliegen mit FPV gilt nicht als "Fliegen in Sichtweite". Die "Sonderregelung" für Modelle <250g basiert auf einer Risikoabschätzung. Sollte es trotzdem vermehrt zu Schadensfällen kommen, kann diese Regelung auch wieder verschärft werden. Zumindest sind so FPV Flüge mit leichten Modellen ohne Spotter legal möglich.

Aber doch nur in Höhen < 30 Meter. Über 30 m dann nur wie für alle anderen , wie auch immer. Bei 30 m ist schluss mit ohne Spotter.

Aber dann noch Zu Punkt 2 der Ursprungsfrage, FüR UNTER 30 m wenn das Flugmodell über 250 g wiegt.
Hier ist ein Beobaachter nötig, der das Modell und den Luftraum beobachtet und den Piloten warnen kann. Der muss also nicht im
Lehrer - Schüler betrieb hängen soindern nur den Piloten warnen können. Also nicht der klasische Spotter betzrieb.

Sigi

Jürgen, ich denke das ist jetzt nicht daneben interpretiert, sondern einfach das was da steht und auch so gemeint ist.
 
Falsch. Fliegen mit FPV gilt nicht als "Fliegen in Sichtweite". .

Klar, nur wenn unter 30 Meter und Punkt 1 UND/Oder Punkt 2 erfüllt ist, dann gilt es als fliegen in Sichtweite.

Mein Verständnissproblem beginnt damit, dass ich nicht sehe ob Entweder Punkt 1 oder Punkt 2 erfüllt sein müssen,
oder Punkt 1 und Punkt 2.

Warum steht das nicht einfach da, so einfach im Gesetz....?

Sigi
 
...
Aber dann noch Zu Punkt 2 der Ursprungsfrage, FüR UNTER 30 m wenn das Flugmodell über 250 g wiegt.
Hier ist ein Beobaachter nötig, der das Modell und den Luftraum beobachtet und den Piloten warnen kann. Der muss also nicht im Lehrer - Schüler betrieb hängen soindern nur den Piloten warnen können. Also nicht der klasische Spotter betzrieb.

Ich weiß zwar nicht, was Du unter "klassisch" verstehst, aber der Spotter ist einfach ein Beobachter, der den Luftraum im Auge behält und den Piloten vor potenziellen Gefahren warnen kann. Damit der Spotter seine Aufgabe erfüllen kann, muss er das Flugmodell natürlich sehen können - ohne besondere Hilfsmittel, denn sonst wäre sein Blickfeld genau so eingeschränkt wie das des FPV Piloten.
 

Rolf-k

User
Ich finde es schon interessant, wie eine einfache vorschrift, irgendwie zurecht
interpretiert wird, obwohl jeder versteht was gemeint ist.

Vor den neuen Regeln, waren einige der Meinung, da im Gesetz nicht steht, das
Modelle nicht außer Sichtweite geflogen werden dürfen, darf man FPV so weit wie
es die FPV Technik zulässt fliegen.

Ich denke wir können froh sein, das wir endlich Legal, ohne dem Lehrer -Schüler
zwang FPV fliegen dürfen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Was für mich aber noch unklar ist.
Werden Punkt eins 1. und 2. mit UND verknüpft? oder mit ODER.

1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als
0,25 Kilogramm beträgt,

oder

wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das
Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den
Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende
Gefahren hingewiesen werden kann.

Quelle:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 6. April 2017
Verordnung
zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
Vom 30. März 2017​
 
Hallo Frank

Endlich mal eine eindeutige Aussage zu meiner wesentlichen Frage.
Auch wenn das ODER in der Luft VO nicht zu finden ist, kann es nur genau so interpretiert werden.
Wollte man Ausdrücken, dass immer beide Punkte erfüllt sein müssen, hätte man es in einem Punkt zusammengefasst.


Sigi
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank

Endlich mal eine eindeutige Aussage zu meiner wesentlichen Frage.
Auch wenn das ODER in der Luft VO nicht zu finden ist, kann es nur genau so interpretiert werden.
Wollte man Ausdrücken, dass immer beide Punkte erfüllt sein müssen, hätte man es in einem Punkt zusammengefasst.


Sigi

Also das fette ODER stammt schon aus der LuftVo.
Die ganze Formulierung ist u.A. eine Schutzklausel für F3U, das dadurch ohne L/S Betrieb möglich wird.
Also unter 250 Gramm ohne Spotter (low risk) oder über 250 Gramm und dann eben mit Spotter. Bei F3U-Wettbewerben dürfte ein Spotter für alle Teilnehmer ausreichen.
Aber alles immer unter 30 Metern.

Wer Long-Range-FPV im Modellflug machen will, muss auf U-Space warten.
 

Paratwa

User
Die Gesetzeslage ist doch eindeutig....

Die Gesetzeslage ist doch eindeutig....

Long Range FPV ohne Spotter ist nur zulässig bei einem Abfluggewicht von unter 250g und einer maximalen Flughöhe von 30m....

Für alles andere benötigt man einen Spotter der ohne optische Hilfsmittel den Piloten warnen soll. Also muss er mit seinen jederzeit in der Lage sein, den Luftraum zu erfassen und die Lage des Fluggeräts eindeutig zu erkennen. Bei der sicheren Sichtweite des Spotters ist damit Schluss.

Alles andere stellt einen Gesetzesverstoß dar und wird entsprechend geahndet, da gibt es auch keinen Diskussionsspielraum. Es ist dabei überhaupt nicht relevant, ob es zu einem Unfall gekommen ist. Da es keine Ordnungswidrigkeit ist, darf derjenige, wohl auch sein mit einem mit Fernglas ausgerüsteter Spotter, alles weitere vor Gericht ausdiskutieren.



Gruß
Thomas
 
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