deHavilland
User
Hallo!
In der Neufassung der LuftVO steht:
"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät
ohne besondere optische Hilfsmittel nicht
mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig
erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite
des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten
Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts,
insbesondere einer Videobrille, wenn
dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern
erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als
0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das
Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den
Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende
Gefahren hingewiesen werden kann."
Soweit ist das klar. Der Steuerer darf kein optisches Hilfsmittel wie z.B. Fernglas verwenden. Aber wie sieht das bei dem Luftraumbeobachter aus? Diese "andere Person" sollte doch z.B. einen Großfeldstecher auf Stativ verwenden dürfen. Somit wären dann legal FPV-Flüge in größerer Entfernung möglich.
Wie seht ihr das?
Gruß Rainer
In der Neufassung der LuftVO steht:
"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät
ohne besondere optische Hilfsmittel nicht
mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig
erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite
des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten
Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts,
insbesondere einer Videobrille, wenn
dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern
erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als
0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das
Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den
Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende
Gefahren hingewiesen werden kann."
Soweit ist das klar. Der Steuerer darf kein optisches Hilfsmittel wie z.B. Fernglas verwenden. Aber wie sieht das bei dem Luftraumbeobachter aus? Diese "andere Person" sollte doch z.B. einen Großfeldstecher auf Stativ verwenden dürfen. Somit wären dann legal FPV-Flüge in größerer Entfernung möglich.
Wie seht ihr das?
Gruß Rainer