Hallo,
ich bitte schon vorab gleich mal um Nachsicht, dass schon wieder eine Frage zur Flughöhe, hier FPV, gestellt wird.
Leider habe ich aber in keinem der bestehenden Diskussionen zur folgenden Frage was gefunden.
https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/
Darin steht u.a.....
Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Hier, beim BMVI, ist von dem oben genannten Betrieb >30m mit LS nichts zu lesen.
Eine Anfrage beim DMFV blieb bisher leider ohne Antwort - vielleicht kann hier jemand aufklären.
Danke
Lothar
ich bitte schon vorab gleich mal um Nachsicht, dass schon wieder eine Frage zur Flughöhe, hier FPV, gestellt wird.
Leider habe ich aber in keinem der bestehenden Diskussionen zur folgenden Frage was gefunden.
https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/
Darin steht u.a.....
Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Hier, beim BMVI, ist von dem oben genannten Betrieb >30m mit LS nichts zu lesen.
Eine Anfrage beim DMFV blieb bisher leider ohne Antwort - vielleicht kann hier jemand aufklären.
Danke
Lothar