Das LBA informiert mit einem Flyer zum Thema:
Anhang anzeigen Flyer_Drohnen_LBA.pdf
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) fordert von den Steuerern unbemannter Fluggeräte, so genannter Drohnen und Modellflugzeugen, die eine Startmasse über 2 kg haben, dass diese Kenntnisse in:
– der Anwendung und Navigation dieser Fluggeräte– der einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und– der örtlichen Luftraumstrukturnachweisen.
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