Dann antworte ich mal öffentlich,da du auch öffentlich anfragst, Eberhard. Mehr Statement gibt es von mir in der Sache allerdings nicht.
1.
Eine Linie bei den Zulassungen ist in RCNVV drin und bleibt auch so. Das hat nichts mit der Person zu tun. Der Kreis ist zugegebenermaßen klein, aber es kommt was rüber. Außerdem kommt man in einem eingeschränkten Teilnehmerkreis leichter zu Ergebnissen, was jeder weiß, der mal in großen Teilnehmerrunden gesessen hat. Ich maße mir an, das beurteilen zu können, weil ich bereits 2002 als User an dem Projekt teilgenommen habe. Nicht zu verachten auch die Vertraulichkeit, die bei RCNVV größer ist als hier im allgemeinen Forum. Das hast du ja auch mit Jo bei eurer 16er-Initiative gemerkt.
2.
Toni, ob eine Einzelaufstiegserlaubnis, wie es sie in Teilen von Bayern gibt, dem Rest von Bayern und dem Rest der Republik hilft, wage ich zu bezweifeln. Ich selbst habe noch keine gesehen, freue mich natürlich für die Modellflieger, die in den Genuß einer solchen Erlaubnis gekommen sind. Aber ich werde in Rheinland-Pfalz eine solche Erlaubnis nicht bekommen, die Berliner und wer noch immer auch nicht. Insofern benötigt RCNVV sie auch nicht in der Bibliothek.
Sie taugt allenfalls in der Bibliothek als Infodokument, was in einem Teil eines Bundeslandes möglich ist. Aber die Bib. mit reinen Infodokumenten zu füllen, da habe ich auch kein Interesse.
Ein Austausch von Informationen in der Art "EinzelAE" ist jederzeit über email möglich. Das Urteil VG Trier zu den NfL habe ich ja Interessierten auch zur Verfügung gstellt, ich meine doch auch dir, Eberhard.
3.
Die Suppe "16 LuftVO" wird aus Sicht des Landes-Rheinland-Pfalz nicht so heiß gegegessen, wie sie gekocht wird. Mir wurde bereits am 15.02.07 von der Staatskanzlei eine Antwort übermittelt, die auf einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums basiert. Man hat also sehr schnell reagiert, das nenne ich übrigens Bürgerfreundlichkeit.
Ich habe mich dann der Staatskanzlei gegenüber als Moderator in diesem Forum zu erkennen gegeben und um Genehmigung gebeten, dieses Ergebnis hier als Sicht des Landes für die Rechtsmeinung
in und für Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen. Diese Genehmigung steht noch aus, ansonsten hätte ich mich schon gemeldet.
Ansonsten hat man mir
für Rheinland-Pfalz eine unaufwändige Lösung des Problems auf konkreten Einzelantrag schriftlich zugesichert.
Mir reicht das als Ergebnis.
Bundesweite Einheitlichkeit halte ich für wünschenswert, aber auch für nicht erreichbar.
In dem Zusammenhang weise ich daraufhin, dass die Tabellen der NfL in Teilen von Bayern derzeit nicht anerkannt werden. Das ist auch mal die Kehrseite.
Da hapert es schon innerhalb eines Bundelandes.