Segelflug/Hangflug über 5 kg

Hallo Leute,
wer kann mir in Kopie eine personenbezogene Aufstiegserlaubniss für Segelflug über 5 kg zur Verfügung stellen. Bayern Süd hat solche AEs gültig in deren Regierungsbezirk ausgestellt. Das Thema wurde hier auch schon mehrfach besprochen.

Brauche das ganz schnell als Beispiel wie das geht, für das BMVBS zur Info.

Bitte an E.Mauk@t-online.de

Danke für eure Hilfe

Gruß
Eberhard
06295/1573
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eberhard

Zu Deiner Information:
Das ist nicht für Segelflug, sondern für Modellflug bis 25 kg. Was gleichbedeutend damit ist, dass außerhalb eines Umkreises von 1,5 km von Ortschaften, Modellflug bis 25 kg ohne ein weiteres Zulassungsverfahren möglich ist. Die Grundstückseigentümerzustimmung, Beachtung von Landschafts- und Naturschutzbelangen, Meidung von milit. Anlagen, Flugplätzen etc. vorrausgesetzt. Diese Regelung ist seit vielen Jahren so und die Innovativste in dem Bereich. Vor allem hilft sie beiden Seiten.

Die genehmigende Behörde das LA Süd hat, bereits lange bevor jemand das Wort "Verwaltungsvereinfachung" kannte, dies vorbildlich umgesetzt.

Man muss aber auch ganz klar sagen, dass diese Regelung von den Nutznießern, also uns Modellfliegern, ein hohes Mass an Eigenverantwortung verlangt. Ich denke die meisten hier in Ober- Niederbayern und Schwaben sehen das als eine Art Vertrauensvorschuß seitens des LA Süd und verhalten sich entsprechend. Insbesondere in den Vereinen, wie diejenigen welche z.B. E-Modellfluggelände in der Nähe von Ortschaften betreiben. Also innerhalb des 1,5 km Umkreis. Um es klar zu sagen, mit dieser Regelung kann das LA Süd selbstverständlich auch eine Genehmigung verweigern bzw. widersagen.

Ob so eine Regelung dafür taugt als Vorbild für die gesamte Republik zu gelten, wage ich alleine deshalb schon zu bezweifeln, weil die genehmigenden Behörden den Nutzen einer solchen Regelung erkennen müssen. Die Mehrheit der LAs würde bei einer Befragung, vermutlich mangels Erfahrung negativ bescheiden. Eine Gesetzesinitiative in dieser Richtung könnte folglich auch zu einer anderen Konsequenz führen. Deshalb ist dieses Thema durchaus differenziert zu betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Claus,
Hast du den Beitrag von Herrn Felling in der Modell zum neuen § 16 gelesen. Dann kannst du garantiert nachvollziehen, warum ich eine derartige AE zur Info beim BMVBS brauche.

Da das BMVBS derzeit einen Schriftsatz an die Landesluftämter zur Verfahrensweise des § 16 verfasst, der noch in der Woche raus gehen wird, brauche ich das schnellstens, sonst wird das nicht weiter gegeben und ist auf unbestimmte Zeit als Problem aufgeschoben.

Ich überlasse es dann dir, dafür über Petition Anfragen und täglicher Kommunikation mit den Behörden den richtigen Lösungsweg zu suchen, solange du das aber nicht übernehmen willst, schlage ich vor, wir konzentrieren uns gemeinsam darauf, das BMVBS in der Suche nach praktikablen Lösungsmöglichkeiten zu unterstützen. Sonst dürften unsere Probleme auch noch in einigen Jahren ungelöst sein.

Wenn du solch eine AE haben solltest, vieleicht kannst du sie mir jetzt doch zusenden.
Vieleicht ist aber auch ein Anderer bereit mir zu helfen.

Gruß
Eberhard
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Eberhard,
ich habe eine aktuelle Erlaubnis vom 29. 1. 2007 der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern vorliegen.
Mein Scanner ist defekt, mein Fax streikt.
Wie bekomme ich das Dokument zu Dir?
Rufe mich Morgen mal im Büro an, da hätte ich ein fax.
0163 - 6746496
Ingo
 
Hallo Ingo,
ich melde mich, schnellstens.
Meine Fax-Nr ist 06295/929009 Aber das ist ein Computerfax, das als seine Macken hat.
Ich lass das aber mal an, und hoffe das Beste.

Das du eine im Jan nach neuem § 16 ausgestellte AE hast, ist super.

Ich hätte aber die dringende Bitte, ich suche auch eine ältere AE für Segelflug über 5 kg, die darf gerne auch einige Jahre alt sein. Uns interessieren da zB auch die Unterschiede in den Begründungen als Rechtsbasis.
Wer das hat und zur Verfügung stellen kann, bitte sendet mir das möglichst schnell per Mail an E.Mauk@t-online.de

Vielen Dank
Eberhard
 

rctoni

Vereinsmitglied
Hallo,

kann man die hier aufgeführten bzw. weitergegebenen Dokumente vielleicht in der Rubrik RCNVV-Dokumente zur Verfügung stellen? Dann können Vereinsvorstände sich das auch Mal anschauen.
 
Hallo,
würde ich gerne, aber selbst als Modellflugsachverständiger habe ich zum RCNVV keinen Zugang da ich als (nur) Jugendleiter keine Vorstandsaufgaben im Verein selbst wahrnehme.

Ansonsten ist das Thema § 16 und alles was damit in Verbindung steht, derzeit ein derartig heißes Eisen, das aktuelle und NICHT öffentliche Infos bei RCNVV als Info über Sachstand, Argumentation und den Zwischenergebnissen zum Erlaubnissverfahren unserer Petition und der Umfassenden Anfrage beim Bundesverkehrsministerium wirklich wichtig wäre. Da ist derart viel an Infos vorhanden und in Bewegung das es leider auch unmöglich ist über Dritte zu gehen.

Vieleicht lässt man sich ja bei der Forenleitung was einfallen, angefragt habe ich beim Moderator per PN bereits vor Wochen. Hiermit wiederhole ich diese Anfrage betreffs möglicher Teilnahme bei RCNVV nochmals. Zumindest über diese Zeit mit dem laufenden Verfahren halte ich das für Alle Beteiligten zum Informationsaustausch für sehr wünschenswert.

So wie es ist, taugen diese Themen derzeit nicht für die öffentliche Diskussion, wären aber zur gegenseitigen Orientierung imens wichtig.

Gruß
Eberhard
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Dann antworte ich mal öffentlich,da du auch öffentlich anfragst, Eberhard. Mehr Statement gibt es von mir in der Sache allerdings nicht.

1.
Eine Linie bei den Zulassungen ist in RCNVV drin und bleibt auch so. Das hat nichts mit der Person zu tun. Der Kreis ist zugegebenermaßen klein, aber es kommt was rüber. Außerdem kommt man in einem eingeschränkten Teilnehmerkreis leichter zu Ergebnissen, was jeder weiß, der mal in großen Teilnehmerrunden gesessen hat. Ich maße mir an, das beurteilen zu können, weil ich bereits 2002 als User an dem Projekt teilgenommen habe. Nicht zu verachten auch die Vertraulichkeit, die bei RCNVV größer ist als hier im allgemeinen Forum. Das hast du ja auch mit Jo bei eurer 16er-Initiative gemerkt. ;)

2.
Toni, ob eine Einzelaufstiegserlaubnis, wie es sie in Teilen von Bayern gibt, dem Rest von Bayern und dem Rest der Republik hilft, wage ich zu bezweifeln. Ich selbst habe noch keine gesehen, freue mich natürlich für die Modellflieger, die in den Genuß einer solchen Erlaubnis gekommen sind. Aber ich werde in Rheinland-Pfalz eine solche Erlaubnis nicht bekommen, die Berliner und wer noch immer auch nicht. Insofern benötigt RCNVV sie auch nicht in der Bibliothek.
Sie taugt allenfalls in der Bibliothek als Infodokument, was in einem Teil eines Bundeslandes möglich ist. Aber die Bib. mit reinen Infodokumenten zu füllen, da habe ich auch kein Interesse.
Ein Austausch von Informationen in der Art "EinzelAE" ist jederzeit über email möglich. Das Urteil VG Trier zu den NfL habe ich ja Interessierten auch zur Verfügung gstellt, ich meine doch auch dir, Eberhard.

3.
Die Suppe "16 LuftVO" wird aus Sicht des Landes-Rheinland-Pfalz nicht so heiß gegegessen, wie sie gekocht wird. Mir wurde bereits am 15.02.07 von der Staatskanzlei eine Antwort übermittelt, die auf einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums basiert. Man hat also sehr schnell reagiert, das nenne ich übrigens Bürgerfreundlichkeit.
Ich habe mich dann der Staatskanzlei gegenüber als Moderator in diesem Forum zu erkennen gegeben und um Genehmigung gebeten, dieses Ergebnis hier als Sicht des Landes für die Rechtsmeinung in und für Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen. Diese Genehmigung steht noch aus, ansonsten hätte ich mich schon gemeldet.
Ansonsten hat man mir für Rheinland-Pfalz eine unaufwändige Lösung des Problems auf konkreten Einzelantrag schriftlich zugesichert.
Mir reicht das als Ergebnis.
Bundesweite Einheitlichkeit halte ich für wünschenswert, aber auch für nicht erreichbar.
In dem Zusammenhang weise ich daraufhin, dass die Tabellen der NfL in Teilen von Bayern derzeit nicht anerkannt werden. Das ist auch mal die Kehrseite.
Da hapert es schon innerhalb eines Bundelandes.
 
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