9. VO zur LuftVZO

Die LuftVZO soll an das Gesetz zur Anpassung luftrechtlicher Vorschriften und an die Verordnung (EG) 785/2004 angepasst werden!

Mit dieser Veränderung der LuftVZO wird der Ausnahmezustand § 102 (3): Ausnahme aus der Versicherungspflicht gegenüber Drittschäden (Halterhaftpflicht) für Flugmodelle ohne Verbrennungsantrieb unter 5 Kg ersatzlos gestrichen.

Der Änderungsvorschlag wirkt sich so aus: Alle Luftfahrzeuge bis 500 Kg sind ausnahmslos versicherungspflichtig bis zu einer Summe von 750.000 Rechnungseinheiten (entsprechend dem Wert des Euro) aktuell ca. 920.000 €.

Der Vorstand der DAeC Sportfachgruppe Modellflug begrüßt die vorgesehene Neuregelung als entscheidenden Beitrag zur Sicherheit im Modellflugsport besonders für die Modellflieger, die sich häufig zu Unrecht in der Privathaftpflicht ausreichend versichert wähnten.

Innerhalb der dem DAeC eingeräumten Frist zur Stellungnahme hat die Sportfachgruppe Modellflug daher keinen Änderungswunsch erhoben.

[ 08. Juni 2005, 09:02: Beitrag editiert von: Helmut Steinigeweg ]
 
Hallo,

eine kurze Frage zur Grammatik:

Meinst Du

"Die LuftVZO soll an das Gesetz zur Anpassung luftrechtlicher Vorschriften und an die Verordnung (EG) 785/2004 angepasst!

Mit dieser Veränderung der LuftVZO wird der Ausnahmezustand § 102 (3): Ausnahme aus der Versicherungspflicht gegenüber Drittschäden (Halterhaftpflicht) für Flugmodelle ohne Verbrennungsantrieb unter 5 Kg ersatzlos gestrichen.

Der Änderungsvorschlag wirkt sich so aus:"

oder meinst Du:

"Die LuftVZO soll möglicherweise an das Gesetz zur Anpassung luftrechtlicher Vorschriften und an die Verordnung (EG) 785/2004 angepasst werden!

Mit dieser Veränderung der LuftVZO würde der Ausnahmezustand § 102 (3): Ausnahme aus der Versicherungspflicht gegenüber Drittschäden (Halterhaftpflicht) für Flugmodelle ohne Verbrennungsantrieb unter 5 Kg ersatzlos gestrichen.

Der Änderungsvorschlag würde sich so auswirken:"

Anders herum gefragt: Berichtest Du über eine tatsächliche Gesetzesänderung oder handelt es sich hier um einen unkontrollierten Austritt heisser Luft aus einer Amtsstube? Schließlich bräuchte man dann für jedes Spielzueg und alles was ein Stück fliegt, z.B. einen Knödel Altpapier, der gerade in die Tonne geworfen wird, eine Versicherung. Das erscheint mir doch sehr theoretisch.

Gernot
 

klausk

User gesperrt
.....damit wäre man im Gegenzug die Problematik mit den Supermarkt-Fliegern im 35er Band los, oder?.....
Klaus
 
Hallo zusammen,

es handelt sich um einen Entwurf des BMVBW, die Verordnung soll am 8. Juli 2005 im Bundesrat behandelt werden, so dass sie noch vor der Sommerpause in Kraft tritt.

Da die meisten Verbraucher über die Auswirkungen für Flugmodelle als Spielzeug nicht informiert sein werden, hat der DAeC dei Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. und den Verband der deutschen Spielwarenindustrie auf die gepante Veränderung hingewiesen.

In diesem Sinne

Helmut Steinigeweg
 
Hallo,

vielen Dank für die Klarstellung. Harren wir also der Dinge, die da kommen. Da ich als Einzelmitglied im Luftsportverband Bayern versichert bin, brauche ich meine Gewohnheiten beim Wegwerfen von Müll oder Zuwerfen von einem Schlüsselbund, einem Ball usw. nicht zu ändern.

Gernot
 
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