Hallo Leute,
seit ich gestern den neuen "Kenntnisnachweis" beim DMFV erworben habe und dabei einige der seit dem Frühjahr geltenden Regeln tiefer durchdenken durfte, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob wir Modellflieger hier nicht quasi alleinig die Suppe dieses ganzen "Drohnen-Verordnungs-Wahnsinns" auslöffeln dürfen - während dieser in der Sache selbst - sprich Vermittlung von Basis-Wissen für Neulinge - überhaupt Nichts bringt.
§21 a (4) LuftVO lautet auszugsweise:
Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
.... nachweisen. ....
§21 b (1) Absatz 8 besagt: max. Flughöhe von Koptern 100m
Klar, als Modellflieger liegt man ganz schnell über 2kg - und fliegt über 100m - um also "auf der Wiese beim Bauern nebenan" oder mal am Hang zu fliegen geht am Kenntnisnachweis kein Weg vorbei.
Nun habe ich von Koptern herzlich wenig Ahnung, schlicht weil´s mich nicht interessiert.
Dennoch - ohne ein Feindbild aufbauen zu wollen - habe ich mir gestern Abend die Frage gestellt, in wie weit ein "normaler Kopterpilot", der sich so ein Ding im Internet, bei Media-Markt, Saturn oder im Baumarkt kauft und dann mehr oder weniger ahnungslos in Betrieb nimmt, ebenfalls von diesem Kenntnisnachweis betroffen ist... ?
- und dann habe ich schlecht geschlafen !!
Wenn ich das nicht vollkommen falsch verstehe:
- selbst Halb-Profigeräte in der 1000€ plus-Kategorie - wie ein DJi Phantom - wiegen deutlich unter 2kg ...
- Kopter dürften sowieso nicht ohne Genehmigung über 100m hoch fliegen
Also ist in der Konsequenz nur ein minimaler Anteil der potentiellen Kopterpiloten von der Notwendigkeit betroffen, diesen Kenntnisnachweis nach §21 LuftVO zu erlangen (und dafür 26,75€ zu bezahlen).
Nur genau diese Kopterpiloten sind in der Regel Neulinge in der Materie, werden beim Kauf meist nicht vernünftig aufgeklärt und haben somit auch kaum eine Chance sich korrekt zu verhalten - oder es eben lernen zu müssen ...
Ich finde es ausgesprochen schade, dass es weder der Gesetzgeber noch die Verbände geschafft haben diese aktualisierte LuftVO im Sinne der "Grundinformation an die breite Masse" für Neulinge auszulegen - gerade gegenüber dem rasant wachsenden und sicher sehr interessanten und reizvollen Kopter-Hobby und Sport.
Leider sind somit Tür und Tor zur Missachtung geöffnet - denn trotz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" gilt meines Erachtens:
- wenn jemand einen Blödsinn macht, aber vorgibt "keine Ahnung zu haben" ist das Fahrlässigkeit.
- mit "Kenntnisnachweis" ist es mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz.
Bin mal gespannt auf Eure Meinungen und Kommentare.
Gruß, Jörg
seit ich gestern den neuen "Kenntnisnachweis" beim DMFV erworben habe und dabei einige der seit dem Frühjahr geltenden Regeln tiefer durchdenken durfte, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob wir Modellflieger hier nicht quasi alleinig die Suppe dieses ganzen "Drohnen-Verordnungs-Wahnsinns" auslöffeln dürfen - während dieser in der Sache selbst - sprich Vermittlung von Basis-Wissen für Neulinge - überhaupt Nichts bringt.
§21 a (4) LuftVO lautet auszugsweise:
Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
.... nachweisen. ....
§21 b (1) Absatz 8 besagt: max. Flughöhe von Koptern 100m
Klar, als Modellflieger liegt man ganz schnell über 2kg - und fliegt über 100m - um also "auf der Wiese beim Bauern nebenan" oder mal am Hang zu fliegen geht am Kenntnisnachweis kein Weg vorbei.
Nun habe ich von Koptern herzlich wenig Ahnung, schlicht weil´s mich nicht interessiert.
Dennoch - ohne ein Feindbild aufbauen zu wollen - habe ich mir gestern Abend die Frage gestellt, in wie weit ein "normaler Kopterpilot", der sich so ein Ding im Internet, bei Media-Markt, Saturn oder im Baumarkt kauft und dann mehr oder weniger ahnungslos in Betrieb nimmt, ebenfalls von diesem Kenntnisnachweis betroffen ist... ?
- und dann habe ich schlecht geschlafen !!
Wenn ich das nicht vollkommen falsch verstehe:
- selbst Halb-Profigeräte in der 1000€ plus-Kategorie - wie ein DJi Phantom - wiegen deutlich unter 2kg ...
- Kopter dürften sowieso nicht ohne Genehmigung über 100m hoch fliegen
Also ist in der Konsequenz nur ein minimaler Anteil der potentiellen Kopterpiloten von der Notwendigkeit betroffen, diesen Kenntnisnachweis nach §21 LuftVO zu erlangen (und dafür 26,75€ zu bezahlen).
Nur genau diese Kopterpiloten sind in der Regel Neulinge in der Materie, werden beim Kauf meist nicht vernünftig aufgeklärt und haben somit auch kaum eine Chance sich korrekt zu verhalten - oder es eben lernen zu müssen ...
Ich finde es ausgesprochen schade, dass es weder der Gesetzgeber noch die Verbände geschafft haben diese aktualisierte LuftVO im Sinne der "Grundinformation an die breite Masse" für Neulinge auszulegen - gerade gegenüber dem rasant wachsenden und sicher sehr interessanten und reizvollen Kopter-Hobby und Sport.
Leider sind somit Tür und Tor zur Missachtung geöffnet - denn trotz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" gilt meines Erachtens:
- wenn jemand einen Blödsinn macht, aber vorgibt "keine Ahnung zu haben" ist das Fahrlässigkeit.
- mit "Kenntnisnachweis" ist es mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz.
Bin mal gespannt auf Eure Meinungen und Kommentare.
Gruß, Jörg