Kopter bis 2kg - braucht der Pilot einen Kenntnisnachweis ?

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jogi_g

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Hallo Leute,

seit ich gestern den neuen "Kenntnisnachweis" beim DMFV erworben habe und dabei einige der seit dem Frühjahr geltenden Regeln tiefer durchdenken durfte, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob wir Modellflieger hier nicht quasi alleinig die Suppe dieses ganzen "Drohnen-Verordnungs-Wahnsinns" auslöffeln dürfen - während dieser in der Sache selbst - sprich Vermittlung von Basis-Wissen für Neulinge - überhaupt Nichts bringt.

§21 a (4) LuftVO lautet auszugsweise:
Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
.... nachweisen. ...
.

§21 b (1) Absatz 8 besagt: max. Flughöhe von Koptern 100m

Klar, als Modellflieger liegt man ganz schnell über 2kg - und fliegt über 100m - um also "auf der Wiese beim Bauern nebenan" oder mal am Hang zu fliegen geht am Kenntnisnachweis kein Weg vorbei.

Nun habe ich von Koptern herzlich wenig Ahnung, schlicht weil´s mich nicht interessiert.
Dennoch - ohne ein Feindbild aufbauen zu wollen - habe ich mir gestern Abend die Frage gestellt, in wie weit ein "normaler Kopterpilot", der sich so ein Ding im Internet, bei Media-Markt, Saturn oder im Baumarkt kauft und dann mehr oder weniger ahnungslos in Betrieb nimmt, ebenfalls von diesem Kenntnisnachweis betroffen ist... ?

- und dann habe ich schlecht geschlafen !!

Wenn ich das nicht vollkommen falsch verstehe:
- selbst Halb-Profigeräte in der 1000€ plus-Kategorie - wie ein DJi Phantom - wiegen deutlich unter 2kg ...
- Kopter dürften sowieso nicht ohne Genehmigung über 100m hoch fliegen

Also ist in der Konsequenz nur ein minimaler Anteil der potentiellen Kopterpiloten von der Notwendigkeit betroffen, diesen Kenntnisnachweis nach §21 LuftVO zu erlangen (und dafür 26,75€ zu bezahlen).

Nur genau diese Kopterpiloten sind in der Regel Neulinge in der Materie, werden beim Kauf meist nicht vernünftig aufgeklärt und haben somit auch kaum eine Chance sich korrekt zu verhalten - oder es eben lernen zu müssen ...

Ich finde es ausgesprochen schade, dass es weder der Gesetzgeber noch die Verbände geschafft haben diese aktualisierte LuftVO im Sinne der "Grundinformation an die breite Masse" für Neulinge auszulegen - gerade gegenüber dem rasant wachsenden und sicher sehr interessanten und reizvollen Kopter-Hobby und Sport.

Leider sind somit Tür und Tor zur Missachtung geöffnet - denn trotz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" gilt meines Erachtens:
- wenn jemand einen Blödsinn macht, aber vorgibt "keine Ahnung zu haben" ist das Fahrlässigkeit.
- mit "Kenntnisnachweis" ist es mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz.

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen und Kommentare.
Gruß, Jörg
 

funky

User
Im Grund hast du Recht und die Fragen beschäftigen hier schon seit Monaten viele.

Es ist aber so das am Ende die Verbände ihre Arbeit gut gemacht und die Wildflieger nicht außen vor gelassen haben. Wir haben jetzt für 5 Jahre als Modellflieger wieder die Option genau so zu fliegen wie vor der komischen Änderung der Luftverkehrsverordnung durch einen gewissen Herrn Minister (Kenntnisnachweis vorausgesetzt).

Was danach noch an Unheil durch die EASA und den zukünftigen Regulierungen der EU auf uns zukommt kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner einschätzen.

Ich hoffe nur das die Modellflieger weiter zusammenhalten und die Verbände sich als unsere Lobbyisten von der Politik nicht unterkriegen lassen.

VG Frank
 
Wissensvermittlung an die breite Copterpilotenmasse wäre gefordert

Wissensvermittlung an die breite Copterpilotenmasse wäre gefordert

Hallo Jörg,

um Deine Frage zu beantworten: Copterpiloten brauchen unter 2 kg Modellgewicht keinen Kenntnisnachweis und selbst mit Nachweis dürfen sie nicht über 100 m fliegen, es sei denn, sie fliegen auf einem zugelassenen Platz mit AE.

Insofern teile ich Deinen Schluss, dass gerade die Personengruppe, die man als Aufhänger für die Neuordnung der Luftverkehrsordnung genommen hat, weiterhin ganz legal ahnungslos bleiben dürfen während wir Modellflieger ohne Kenntnisnachweis schnell in der Illegalität landen würden und von daher gezwungen sind den Kenntnisnachweis zu erwerben.

Die Neuordnung der LuftVO ist in diesem Sinne nicht konsequent zu Ende gedacht. Eine Wissensvermittlung an die unbedarften Freizeitgelegenheitscopterpilotenquereinsteiger täte Not und die Verpflichtung (z. B. für den Handel) dazu ist in der neuen LuftVO leider nicht enthalten.

Im Test wird ja auch versicherungstechnisch nicht zwischen Spielzeug und Modellflugzeug unterschieden: Alles sind Luftfahrzeuge und brauchen eine Haftpflichtversicherung. Doch woher weiß das der Käufer eines 249 g schweren Multicopters? Warum ist man in der Wissensvermittlung der einschlägigen Vorschriften nicht genau so konsequent? Gerade die, die diese Infos am meisten nötig hätten wurden außen vor gelassen.

Für mich gibt es dafür im Moment nur die Erklärung, dass es einerseits Umsatzeinbußen beim "Spielzeugabsatz" geben könnte und dass andererseits doch nur ein Vorwand gebraucht wurde, um den Luftraum über 100m für kommerzielle Drohnen frei zu räumen... Dafür spricht ja auch, dass zwischenzeitlich mal ein fester 100 m Deckel geplant war. Da wir Modellflieger uns das aber nicht gefallen lassen haben kam jetzt erst mal die Ausnahmegenehmigung durch den Kenntnisnachweis, der aber perfider Weise ja nur für 5 Jahre gilt. Und aller Wahrscheinlichkeit müssen wir uns dann die Freigabe für über 100 m zu fliegen wieder aufs neue erkämpfen.

Gruß

Joachim
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hi, in verschiedenen Bereichen im Forum wird der Kenntnisnachweis thematisiert.
Schreibt eure Beiträge bitte in den Rechtsfragen, da gibt es auch einen Thread.
 
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