Und als Ergänzung etwas Wichtiges, das immer wieder vergessen wird.
Der Eigentümer vom Start- bzw. Landeplatz muss gefragt werden ob man sein Land benützen darf.
Bei Start und Landung auf einem Weg erübrigt sich dies.
Leider fehlt dieser Satz in dem Video vom BAZL.
Im erwähnten Video ist auch ein grösserer Fehler gemacht worden.
Man(n) oder Frau betritt angepflanzte Fruchtfläche. (siehe ab 0:15 und deutlich zu sehen ab 3:12 )
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/h.../drohnenvideo--regeln-fuer-den-gebrauch-.html
Früher galt noch die Regel, dass man frischgemähte, frischgeerntete und schneebedeckte Flächen betreten durfte. Aber ob das immer noch gilt?
Da lasse ich heute meinen gesunden Sachverstand walten.
Wichtig: Man informiert sich über den Erstflug in diesem Gebiet. Z. B. über Modellflugvereine die in der Nähe angesiedelt sind.
Gruess
Peter R