Kenntnisnachweis für die Schweiz?

Ay3.14

User
Ist ein Kenntnisnachweis (oder ähnliches) auch für die Schweiz erforderlich wenn man dort auf der "grünen Wiese" mit seinem Modellflugzeug fliegen will?
 
Ein Blick ins Wiki (zugegeben, etwas versteckt...;)) hilft: http://wiki.rc-network.de/index.php/Kategorie:Hänge_Schweiz

Das wesentliche:
Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge
1
Wer ein Modellluftfahrzeug mit einem Gewicht bis 30 kg betreibt, muss stets direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug halten.
2
Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist untersagt:

a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes;
b. in Kontrollzonen (CTR), sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird;
c.
31
im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien, es sei denn, es handle sich um öffentliche Flugveranstaltungen nach Artikel 4

Ergänzung: Haftpflichtversicherungssumme über 0,5kg. Abfluggewicht mind. 1 000 000 CHF

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und als Ergänzung etwas Wichtiges, das immer wieder vergessen wird.

Der Eigentümer vom Start- bzw. Landeplatz muss gefragt werden ob man sein Land benützen darf.
Bei Start und Landung auf einem Weg erübrigt sich dies.
Leider fehlt dieser Satz in dem Video vom BAZL.

Im erwähnten Video ist auch ein grösserer Fehler gemacht worden.
Man(n) oder Frau betritt angepflanzte Fruchtfläche. (siehe ab 0:15 und deutlich zu sehen ab 3:12 )

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/h.../drohnenvideo--regeln-fuer-den-gebrauch-.html

Früher galt noch die Regel, dass man frischgemähte, frischgeerntete und schneebedeckte Flächen betreten durfte. Aber ob das immer noch gilt?
Da lasse ich heute meinen gesunden Sachverstand walten.
Wichtig: Man informiert sich über den Erstflug in diesem Gebiet. Z. B. über Modellflugvereine die in der Nähe angesiedelt sind.

Gruess
Peter R
 
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