Veröffentlichungsrechte Forenregel 1.8 beachten!!

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Als Moderator bin ich höflich gebeten worden, in Zukunft verschärft auf Einhaltung der Forenregel 1.8 Veröffentlichung von Plänen und Zeichnungen sowie anderem fremden geistigen und bildtechnischen Gut energischer zu achten. Keiner kann was dagegen haben, wenn dort ein anklickbarer Link steht. Bitte haltet Euch daran, ansonsten stets Quellen und Urheber von diversen Sachen beizufügen!

Es wäre sehr schade, wenn wir in unserer kleinen Gemeinde und auch das RC Network Forum als Ganzes durch leichtsinniges verwenden von Bildmaterial Probleme bekommen würde.

Ganz deutlich hier nochmal der Text:
1.8 Das Urheberrecht ist zu beachten. Absprachen oder Aufforderungen, die zum Inhalt haben, Software oder Teile von Zeitschriften (Berichte) zu vervielfältigen, sind unzulässig. Dies gilt auch für frei verfügbare oder kostenlose Software bzw. Zeitschriften. Der Upload von Bildern bei RCN darf nur erfolgen, wenn durch die Darstellung des Bildes im Rahmen der Internetplattform von RCN keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden.

Aus gegebenem Anlass muß ich diesen Thread wieder oben annageln!

Ich bitte um Beachtung.


Hier noch mal ein Zitat vom Moderator Ulrich Horn, der den Tatbestand leicht verständlich dokumentiert: "Entscheidend ist, ob derjenige, der so ein Bild veröffentlicht, das Bild selbst aufgenommen hat - also die Rechte daran besitzt. Mit wenigen Ausnahmen ist es unerheblich, was darauf abgebildet ist.

Hier wird ein scheinbarer Widerspruch daraus hergeleitet, dass die Bilder wiederum Dinge zeigen, die womöglich selbst dem Urheber- oder Markenrecht unterliegen.

Das Urheberrecht schützt Werke. Was nun ein Werk ist, wäre ein eigenes Thema. Nehmen wir aber einfach mal eine in dieser Hinsicht unverdächtige Skulptur eines zeitgenössischen Bildhauers (die frei zugänglich irgendwo steht, wo das Fotografieren nicht explizit verboten ist), und machen ein Foto davon.
Jetzt könnte sich einem die Frage stellen, ob der Urheber der Skulptur irgendwelche Rechte an dem Foto geltend machen könnte. Und die Antwort ist eindeutig: Nein.
Das Foto ist ein eigenständiges Werk, auch wenn es sich inhaltlich auf ein anderes Werk bezieht. Es ist keine Kopie der Skulptur (schon gar nicht eine digitale), sondern nur ein Abbild davon.
Die originale Skulptur in der Hand zu halten, oder ein Foto davon: das sind zwei grundverschiedene Dinge. Das Bild ist im Sinne des UrHG eine (sicher hinreichende) Verfremdung des ursprünglichen Werks, um für sich ein Werk zu sein, das wiederum den Schutz des Urheberrechts genießt.

Beim Markenrecht ist es noch einfacher. Es schützt eine Marke vor mißbräuchlicher Nutzung. Die bildliche Darstellung von Szenen oder Gegenständen des Alltags hat mit einem Markenmißbrauch nichts zu tun.

Das heißt nun aber nicht, dass man alles fotografieren und ins Netz stellen darf, was einem vor die Linse kommt:
- fotografiert man ein Bildwerk, kann das Ergebnis, anders als bei der Skulptur, eine Kopie sein. Und das ist natürlich nicht gestattet.
- ähnliches gilt für Textwerke. Der schöpferische Teil bei einem Buch oder einer Zeitschrift liegt nicht in der äußeren Form, sondern im Inhalt. Hier ist selbst das Abtippen eine Kopie, das Fotografieren oder Scannen erst recht.

Und das Urheberrecht ist nicht alles.. es gibt natürlich noch andere Gründe, warum Bilder nicht veröffentlich werden dürfen: Verletzung des Persönlichkeitsrechte, jugendgefährdende oder gewaltverherrlichende Inhalte, Abbildung von Symbolen verbotener Organisationen etc. Aber das nur der Vollständigkeit halber.

Noch eine Anmerkung zu dem von Dieter zitierten Fall.
Wir hätten alle keine Probleme, wenn wir unsere Bilder selber machen oder uns wenigstens aus lizenzfreien Quellen bedienen. Aber der Grund, warum man mit Bildern von Würstchen viel Geld verdienen kann, liegt darin, dass viele Leute sich beim Klauen fremder Inhalte nicht mal ansatzweise die Mühe machen, diese wenigstens ein bisschen zu verändern und zu verfremden. Und wenn beim Ablegen geklauter Inhalte auf dem eigenen Server nicht mal der ursprüngliche Dateiname geändert wird, muß man sich auch nicht wundern, wenn eine ganze Abmahnindustrie entsteht. Soviel Dummheit schreit einfach danach.

Grüße, Ulrich" Zitat Ende.
 
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