Holofernes
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...mit sehr konkretem Hintergrund:
Über die Tage war die Familie meiner Schwester zu Besuch. Mit meinem Schwager, seines Zeichens Jurist, pflege ich ein inniges Verhältnis. Während die Kinder draußen tobten und unsere Frauen sich in der Küche betätigten, kamen wir beide bei unserer Unterhaltung über Beruf und Geschäft, Gesundheit und Auto, Urlaub und Freizeit auf unsere Hobbys zu sprechen. Er ist passionierter Taucher. Mein Hobby kennt er natürlich auch gut, da er schon verschiedentlich mit mir am Hang gestanden hat. Daher sind ihm die Probleme der Modellflieger seit den Änderungen im Luftrecht durchaus vertraut. Oft genug hatte ich ihm ja in der Vergangenheit diesbezüglich mein Leid geklagt.
Nun kam er aber mit einer Sache, die mich doch ziemlich sprachlos gemacht hat. Er hat mir nämlich juristisch klipp und klar nachgewiesen, dass ich an „meinem“ Hang überhaupt nicht fliegen darf, weil ich zu nahe an einem Modellfluggelände bin. Dazu muss ich leider etwas ausholen, trotzdem will ich mich so kurz wie möglich fassen. Er hat mir das wesentlich weitschweifiger dargelegt, wie das eben bei Juristen so üblich ist.
Also zunächst mal: Es ist inzwischen allgemein bekannt, das Modelle Luftfahrzeuge sind (vgl. LuftVG - §1).
Außerdem gibt es, das weiß auch jeder, seit eh und je die Regelung, dass man als Modellflieger von der Begrenzung von Flugplätzen mindestens einen Abstand von 1500 m einhalten muss (vgl. LuftVO - § 21a).
Ab jetzt wird es tricky! Die Frage ist nämlich: Was sind eigentlich Flugplätze?
Zunächst ist man geneigt anzunehmen, dass die Antwort darauf doch eigentlich trivial ist. Flugplätze sind Plätze, wo (bemannte) Flugzeuge starten und landen. Sollte man meinen. Aber so einfach ist das offensichtlich doch nicht, denn beispielsweise ein Blick auf die Legende einer ICAO-Karte zeigt:
Es gibt dort...
Dann sind z.B. Segelfluggelände keine Flugplätze?
Also noch mal: Was sind nun Flugplätze, luftrechtlich gesehen?
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage findet sich in SERA 923/2012.
Wenn das also die Legaldefinition für den Begriff „Flugplatz“ ist, dann folgt daraus doch messerscharf, dass auch Modellfluggelände im Sinne des Gesetzes Flugplätze sind, weil sich doch genau solche Abläufe auch auf Modellflugplätzen ereignen und, wie oben bereits nachgewiesen, Modellflugzeuge eben auch Luftfahrzeuge sind.
Genau auf diesen Sachverhalt, der leider nun keine subjektive Ansicht oder Meinung widergibt, sondern juristisch sauber belegt ist, bezog sich der Einwand meines Schwagers, als er mir eröffnete, dass ich an „meinem“ Hang gar nicht fliegen dürfe.
Da stand ich nun und konnte mich nur noch wundern. Ist das denn wirklich so vertrackt, dass ich jetzt auch 1500 m Abstand zu Modellflugplätzen einhalten muss?
Wer kann dieses „Rätsel“ lösen?
Wenn, dann aber bitte sauber begründen. Subjektive Meinungen und Ansichten helfen hier nicht weiter, da sie gleich durch die einschlägigen §§ vom Tisch gefegt werden können. Auch der so oft und gerne bemühte „gesunde Menschenverstand“ hilft in diesem Fall leider nicht…
Viel Spaß beim Knobeln, Euch allen einen Guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2018!
Ich habe leider noch keine Lösung parat!
Über die Tage war die Familie meiner Schwester zu Besuch. Mit meinem Schwager, seines Zeichens Jurist, pflege ich ein inniges Verhältnis. Während die Kinder draußen tobten und unsere Frauen sich in der Küche betätigten, kamen wir beide bei unserer Unterhaltung über Beruf und Geschäft, Gesundheit und Auto, Urlaub und Freizeit auf unsere Hobbys zu sprechen. Er ist passionierter Taucher. Mein Hobby kennt er natürlich auch gut, da er schon verschiedentlich mit mir am Hang gestanden hat. Daher sind ihm die Probleme der Modellflieger seit den Änderungen im Luftrecht durchaus vertraut. Oft genug hatte ich ihm ja in der Vergangenheit diesbezüglich mein Leid geklagt.
Nun kam er aber mit einer Sache, die mich doch ziemlich sprachlos gemacht hat. Er hat mir nämlich juristisch klipp und klar nachgewiesen, dass ich an „meinem“ Hang überhaupt nicht fliegen darf, weil ich zu nahe an einem Modellfluggelände bin. Dazu muss ich leider etwas ausholen, trotzdem will ich mich so kurz wie möglich fassen. Er hat mir das wesentlich weitschweifiger dargelegt, wie das eben bei Juristen so üblich ist.
Also zunächst mal: Es ist inzwischen allgemein bekannt, das Modelle Luftfahrzeuge sind (vgl. LuftVG - §1).
Außerdem gibt es, das weiß auch jeder, seit eh und je die Regelung, dass man als Modellflieger von der Begrenzung von Flugplätzen mindestens einen Abstand von 1500 m einhalten muss (vgl. LuftVO - § 21a).
Ab jetzt wird es tricky! Die Frage ist nämlich: Was sind eigentlich Flugplätze?
Zunächst ist man geneigt anzunehmen, dass die Antwort darauf doch eigentlich trivial ist. Flugplätze sind Plätze, wo (bemannte) Flugzeuge starten und landen. Sollte man meinen. Aber so einfach ist das offensichtlich doch nicht, denn beispielsweise ein Blick auf die Legende einer ICAO-Karte zeigt:
Es gibt dort...
- Flughäfen,
- internationale Flughäfen,
- Militärflugplätze(!),
- Landeplätze,
- Wasserlandeplätze,
- Hubschrauberlandeplätze,
- Segelfluggelände und
- Ultraleichtflug- bzw. Hängegleitergelände.
Dann sind z.B. Segelfluggelände keine Flugplätze?
Also noch mal: Was sind nun Flugplätze, luftrechtlich gesehen?
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage findet sich in SERA 923/2012.
Hoppla, ein Flugplatz ist also eine Einrichtung, die entweder ganz oder teilweise für den Anflug, den Abflug und das Rollen von Luftfahrzeugen bestimmt ist.6. "Flugplatz": ein festgelegtes Gebiet (einschließlich der Gebäude, Einrichtungen und Ausrüstung) auf dem Lande oder Wasser oder einer festen Struktur, einer festen Struktur auf hoher See oder einer treibenden Struktur befindet und entweder ganz oder teilweise für den Anflug, den Abflug und das Rollen von Luftfahrzeugen bestimmt ist;
Wenn das also die Legaldefinition für den Begriff „Flugplatz“ ist, dann folgt daraus doch messerscharf, dass auch Modellfluggelände im Sinne des Gesetzes Flugplätze sind, weil sich doch genau solche Abläufe auch auf Modellflugplätzen ereignen und, wie oben bereits nachgewiesen, Modellflugzeuge eben auch Luftfahrzeuge sind.
Genau auf diesen Sachverhalt, der leider nun keine subjektive Ansicht oder Meinung widergibt, sondern juristisch sauber belegt ist, bezog sich der Einwand meines Schwagers, als er mir eröffnete, dass ich an „meinem“ Hang gar nicht fliegen dürfe.
Da stand ich nun und konnte mich nur noch wundern. Ist das denn wirklich so vertrackt, dass ich jetzt auch 1500 m Abstand zu Modellflugplätzen einhalten muss?
Wer kann dieses „Rätsel“ lösen?
Wenn, dann aber bitte sauber begründen. Subjektive Meinungen und Ansichten helfen hier nicht weiter, da sie gleich durch die einschlägigen §§ vom Tisch gefegt werden können. Auch der so oft und gerne bemühte „gesunde Menschenverstand“ hilft in diesem Fall leider nicht…
Viel Spaß beim Knobeln, Euch allen einen Guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2018!
Ich habe leider noch keine Lösung parat!