Aber bevor hier überschnell reagiert wird:
Es geht nicht um den Betrieb auf einem mit AE versehenen Modellfluggelände, sondern lediglich um Wiesen, deren verschiedenen Eigentümern ein kleiner Verein etwas dafür zahlt, dass sie als Hangfluggelände genutzt werden dürfen. Bei den Nutzern handelt es sich in der weitaus überwiegenden Mehrheit nicht um Mitglieder des Vereins, sondern um "Wildflieger", die dem Verein eine Jahrespauschale als Kostenbeitrag erstatten.
Diese Wiesen liegen etwa 150 km vom Verein entfernt, sodass keine wirksame Kontrolle stattfinden kann, wer wann auf diesen Wiesen aktiv ist. Dort kann jeder nach Lust und Laune fliegen. Die sind auch in keiner Form kenntlich gemacht. So ist nicht feststellbar, wo die eine Wiese anfängt und die andere aufhört.
Der Vereinsvorstand erklärt nun, dass er nur denjenigen eine "Starterlaubnis" erteilen kann bzw. gegen diejenigen "Startverbot" verhängt, die ihm den Kenntnisnachweis vorlegen und die Modellhalterhafpflichtversicherung nachweisen bzw. nicht nachweisen und nicht vorlegen. Außerdem ist vor einiger Zeit eine sogenannte "Flugbetriebsordnung" erstellt worden.
Geht das alles mit rechten Dingen zu?
Oder versteigt sich da jemand und nimmt sich Rechte (Kenntnisnachweis prüfen, Modellhalterhafpflichtversicherung prüfen, "Starterlaubnis" erteilen, "Startverbot" aussprechen) heraus, die ihm mangels Berechtigung und Kompetenz überhaupt nicht zustehen?
Aber bitte um Gotteswillen jetzt nicht wieder in eine Flugleiter-Diskussion abdriften, wie in diesem Thread geschehen, damit nicht auch hier die Schließung droht!
Es geht nicht um den Betrieb auf einem mit AE versehenen Modellfluggelände, sondern lediglich um Wiesen, deren verschiedenen Eigentümern ein kleiner Verein etwas dafür zahlt, dass sie als Hangfluggelände genutzt werden dürfen. Bei den Nutzern handelt es sich in der weitaus überwiegenden Mehrheit nicht um Mitglieder des Vereins, sondern um "Wildflieger", die dem Verein eine Jahrespauschale als Kostenbeitrag erstatten.
Diese Wiesen liegen etwa 150 km vom Verein entfernt, sodass keine wirksame Kontrolle stattfinden kann, wer wann auf diesen Wiesen aktiv ist. Dort kann jeder nach Lust und Laune fliegen. Die sind auch in keiner Form kenntlich gemacht. So ist nicht feststellbar, wo die eine Wiese anfängt und die andere aufhört.
Der Vereinsvorstand erklärt nun, dass er nur denjenigen eine "Starterlaubnis" erteilen kann bzw. gegen diejenigen "Startverbot" verhängt, die ihm den Kenntnisnachweis vorlegen und die Modellhalterhafpflichtversicherung nachweisen bzw. nicht nachweisen und nicht vorlegen. Außerdem ist vor einiger Zeit eine sogenannte "Flugbetriebsordnung" erstellt worden.
Geht das alles mit rechten Dingen zu?
Oder versteigt sich da jemand und nimmt sich Rechte (Kenntnisnachweis prüfen, Modellhalterhafpflichtversicherung prüfen, "Starterlaubnis" erteilen, "Startverbot" aussprechen) heraus, die ihm mangels Berechtigung und Kompetenz überhaupt nicht zustehen?
Aber bitte um Gotteswillen jetzt nicht wieder in eine Flugleiter-Diskussion abdriften, wie in diesem Thread geschehen, damit nicht auch hier die Schließung droht!