Checkliste des DMFV

rubberduck

User gesperrt
hallo,
ich habe eine kleine Checkliste des DMFV bekommen.
Die ist einfach und verständlich gehalten, bis auf eine Formulierung:


FPV-Fliegen
Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird.
usw.


Was ist ein Luftraumbeobachter?
Bislang ging es eher um Personen und Tiere, auf die besonders geachtet werden muss und die befinden sich üblicherweise am Boden und nicht in der Luft (ausser Vögel).

Sprich, es geht doch eher um das Gelände auf dem man FPV fliegt, oder?

Aber laut DMFV heisst es, keine Absperrungen etc. erforderlich, sondern jemand der den Luftraum über dem Gelände beobachtet.
(seltsam ??? bei 30m Flughöhe ?)

Oder meint man damit einen Beobachter bei gemischtem Flugbetrieb von herkömmlichem Modellflug (ohne Videobrille) und FPV?

Sehr niedrig fliegende Hubschrauber hört man schon von weitem, selbst die kommen kaum auf 30m runter.

jürgen
 
@ Jürgen
hast du schon mal davon gehört das Modellfug nur auf Sicht zulässig ist, deshalb brauchst du den Luftraumbeobachter
 

rubberduck

User gesperrt
Laut Wikipedia:
„Überwachung des Luftraumes vom Boden aus mit Hilfe der menschlichen Sinnesorgane zu dem Zweck, Luftfahrzeuge wahrzunehmen, zu erkennen, zu identifizieren und zu melden.“

---

Also geht es doch um Luftfahrzeuge, was mich bei max. 30m Flughöhe verwundert.

Sichtflug ? in Bodennähe ?

naja...

jürgen
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Also geht es doch um Luftfahrzeuge, was mich bei max. 30m Flughöhe verwundert.

Sichtflug ? in Bodennähe ?

Mein Gott Wal ..., äh Jürgen!
Man kann aber auch in Allem ein Problem finden, um hier Beiiträge zu schreiben. :(

Wo fängt denn bei Dir der nutzbare Luftraum an?
Bei mir umfasst er für diese FPV-Fliegerei 0 bis 30 Meter.
Da könnten also auch Fußgänger rumlaufen, die knattern weder mit Rotoren noch haben sie Düsengeheul dabei.
Verantwortungsvolle Piloten fliegen deshalb auch mit Geräten unter 250 Gramm nur mit Luftraumbeobachter.

Servus
Hans
 

rubberduck

User gesperrt
hallo Hans,
ganz so ist es nicht, da wir schon Diskussionen deswegen im Verein hatten, ob der Flugleiter als "Beobachter" ausreicht.
Bei vielen Mitgliedern herrscht die Meinung, dass zusätzlich immer jemand neben dem FPV-Flieger stehen muss um ggf. in dessen Sender zu greifen.
Da geht es wohl eher darum das FPV-Fliegen "madig" zu machen. Mit diesem Wortlaut ist die Checkliste für das FPV-Hobby eher hilfreich , als hinderlich.

gruss
jürgen
 
hallo Hans,
ganz so ist es nicht, da wir schon Diskussionen deswegen im Verein hatten, ob der Flugleiter als "Beobachter" ausreicht.
Bei vielen Mitgliedern herrscht die Meinung, dass zusätzlich immer jemand neben dem FPV-Flieger stehen muss um ggf. in dessen Sender zu greifen.
...

Der Wortlaut ist eindeutig. Bei Flugmodellen unter 250g kannst Du alleine FPV Fliegen, bei schwereren Geräten muß jemand den Luftraum beobachten (Luftraumbeobachter, oder engl. Spotter).

Die Forderung nach Lehrer/Schüler-Betrieb ist damit für Flughöhen bis 30m vom Tisch. Der Luftraumbeobachter schaut und warnt bei Bedarf. Er greift ganz sicher nicht nach dem Sender (es sei denn, er ist ebenfalls Modellflieger, kann das FPV-Modell sicher steuern und dem FPV-Piloten ist übel geworden ... Stichwort: Gefahrenabwehr ;)).

:) Jürgen
 
hallo Jürgen,
eine kleine "Nebenfrage" ... was ist eigentlich mit dem Luftraum unter 30m Flughöhe?

http://www.t-online.de/tv/webclips/id_83071728/mit-fliegender-badewanne-zum-baecker.html

Darin wird etwas zur 30m Höhe gesagt ... stimmt das ?

gruss
jürgen

Der Luftraum startet auf Höhe 0. Die Inbetriebnahme eines Flugmodells beginnt u.U. schon beim Aufbau. Per Der Definition reicht es, wenn der Wind auf die Fläche einwirken kann.

Was das Video angeht ... kommt auf den Einzelfall an, wie das "Fluggerät" eingestuft wurde (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html).

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Der Luftraum startet auf Höhe 0. Die Inbetriebnahme eines Flugmodells beginnt u.U. schon beim Aufbau. Per Der Definition reicht es, wenn der Wind auf die Fläche einwirken kann.

Was das Video angeht ... kommt auf den Einzelfall an, wie das "Fluggerät" eingestuft wurde (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html).

:) Jürgen

Da steht:
11.
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

----

auch da taucht wieder mal die 30m Flughöhe auf

Dahin ging meine Frage, was es mit diesen 30m auf sich hat?

Scheint so, als gibt es nicht definierte Luftfahrzeuge die unter diese "Klausel" fallen.

gruss
jürgen
 

jreise

User
Da steht:
11.
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

----

auch da taucht wieder mal die 30m Flughöhe auf

Dahin ging meine Frage, was es mit diesen 30m auf sich hat?
Das taucht in der Aufzählung im §1 LuftVG neben den Flugmodellen auf und betrifft uns somit nicht, unsere Modelle sind auch auf dem ersten Meter Luftfahrzeuge.

Beispiele für Nr. 11 sind die Speedflyer, also Skifahrer mit Gleitschirm.

Gruß Jörg
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten