-Grundsatzgedanken aus der Praxis:
Cams wenn möglich von IR-Strahler, sofern benötigt, trennen.
An warmen Sommerabenden hast du sonst Myriaden von Fliegen direkt vorm IR-Strahler /, also der Linse, und siehst nur noch kugelige Fliegenschwärme.
Der Refektionswinkel tut auch noch einiges dazu.. besser nicht Betrachtungswinkel und IR-Strahl in der selben Ebene, eher 20Grad versetzt.
Ergibt u.U. grelle Lichtpunkte im Dunkeln, besonders bei gut reflektierenden Metallen im SIchtfeld.
Cams so ausrichten, dass Lichteinfall durch tiefstehende Sonne vermieden wird. Sonst siehst du nur überstrahltes Bild.
Ebenso: Lichter von Autoscheinwerfern. Keine direkten Treffer "erzwingen".
Wetter: wenn möglich nicht direkt in die Wetterseiteausrichten (Regen .., Wassertropfen).
Cams sollten auch später noch "Erreichbar" sein. Selbst wenn die Installation / Betrieb "Dauerfest" ist, so lieben doch SPINNEN gar zu sehr, direkt vor der Optik ihre Netze zu spinnen,
bei Regen / Nebel siehst du u.U. nur feuchte Spinnennetze, besonders im Dunklen !
Hier muss man also von Zeit zu Zeit mit Leiter/Podest und Anti-Spinnenspray ran !
All diese Dinge führen z.B. Aufzeichnung oder Alarmierung bei "Bewegungserkennung" ad absurdum. Da wirst du immer nen "Treffer" haben ..
Also: Position der der Cams bei allen Tages / Nachtzeit mal eruieren !
Rechtliches, grob, Teil 1:
Öffentliche Räume sind tabu ... sofern Personen oder KFZ-Kennzeichen(u.a....) leicht erkennbar sind.
Hierzu zählen sogar Privatgelände, sofern der überwachte Bereich nicht eindeutig "abgeschlossen" gilt.
Zaun + Zufahrtstor offen gilt als öffentlich, Tor zu mit Schranke/Zufahrtsberechtung = nicht öffentlich.
Rechtliches, grob, Teil 2:
Bei Video-Ü. hälst du u.U. Dinge im Bild/Film fest, die in §9 DSGVO erwähnt werden:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die
rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Beispiel: (ich hoffe jetzt krieg ich keinen Ärger mit den Modis hier ..)
Du filmst einen einarmigen Chinesen, der einen Turban trägt und das auch noch beim Zwischenmenschlichen Anbaggern , und dieser trägt ein T-Shirt "bin militanter Anhänger der Partei ABC und bin in der IGM".
Daher ist Videoüberwachung bei Datenschützern ein heikles Thema ! Es gibt nur wenige Gründe, warum dies erlaubt sein kann !
Viel Spass !