Flugleiterrechte

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Gastpilot will mit Kanal aus dem oberen 40 MHz-Band ( also ausserhalb 50-53 ) sein Flugmodell starten.
Darf / soll / muss der Flugleiter einschreiten ? Oder ist der Gastflieger alleine verantwortlich, dass alles passt.
Zur Klarheit: Frequenztafel ist vorhanden, Ratlosigkeit, weil diese Kanalnummern nicht draufstehen. Wir befinden uns in Deutschland, also hiesige Kanäle.
 

Termnak

User
Hi

Nach meinen Wissen sind die von dir benannten Kanäle für Flugmodelle frei.Andere Kanäle im 40MHZ Band sind für Auto und Schiffmodelle.
Sollte es zu einen Zwischenfall,der zwar recht häufig in der ein oder anderen Weise hier zur Diskussion gestellt wird kommen,aber so gut wie nie vorkommt ,muß sich der Flugleiter bei einen zugelassenen Fluggelände nach meiner Meinung die ein oder andere Frage stellen lassen müssen.
Wenn ich mich noch dunkel erinnere war darüber auch mal was auf der DMFV Homepage zulesen ;)

Sollte ich irgendwo falsch liegen klärt mich auf,ich bin lernfähig :rolleyes:

Gruß Jürgen

PS:Was ist mit Modellen die im 27MHZ verkauft werden?Selbstmord oder,wegen CB Funk.Aber was muß man bei der Beschreibung vom X-Twin lesen.Wenn sie Störungen haben suchen sie sich ein anderes Gelände,könnte sein das ihr Kanal durch ein anderen X-Twin belegt ist,Häääää?Also so in etwa ,könnte nachschaun steht es da.Was macht man mit diesen Modellen auf einen Fluggelände?
 
In der beschriebenen Situation sollte der Flugleiter schleunigst einschreiten und dem Kollegen das Fliegen verbieten. Sonst duldet er, dass nicht genehmigte Frequenzen zum Fliegen benutzt werden. Dass ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit und kostet im Schadensfalle den Versicherungsschutz (zumindest will die Versicherung das Geld zurück). Und ein Richter hätte dann bestimmt auch noch einige Fragen an den Flugleiter...und natürlich den Piloten.

Zugelassene Frequenzen: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_05/art_05-027/laender/GER.pdf


Mirko
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Mirko

und kostet im Schadensfalle den Versicherungsschutz (zumindest will die Versicherung das Geld zurück).

Fragt die Versicherung im Schadensfalle nach der verwendeten Frequenz? Ich hatte noch kein Schadensfalldokument in den Händen, deshalb die Nachfrage.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten

Wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten

Hallo,

nachfragen wäre ja nicht besonders aufregend, wer stellt hinterher fest, ob die Auskunft zutreffend war?

Bei Personenschäden wird (so bei uns schon geschehen) das Equipment beschlagnahmt. Dumm, wenn dann ein unzulässiger Quarz drin steckt.

Hans
 

Thommy

User †
Hallo,
fliegerassel schrieb:
Dass ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit und kostet im Schadensfalle den Versicherungsschutz (zumindest will die Versicherung das Geld zurück). Und ein Richter hätte dann bestimmt auch noch einige Fragen an den Flugleiter...und natürlich den Piloten.
Mirko
das ist sicher richtig, wollen kann die Versicherung viel, nur muß Sie nachweisen, dass der andere Kanal ursächlich war.
Die Versicherung kommt also erstmal für den Schaden auf, und versucht dann falls möglich den Schaden bei Ihrem Versicherungsnehmer geltend zu machen.
Die Nachweispflicht liegt aber hier beim Kläger, also hier der Versicherung.
Gruß
Thommy
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Hans

Bei Personenschäden wird (so bei uns schon geschehen) das Equipment beschlagnahmt. Dumm, wenn dann ein unzulässiger Quarz drin steckt.

Klar, war bei unserem Fall damals auch so. Gott sei Dank sind Personenschäden ja nicht an der Tagesordnung.

Damit kein falscher Eindruck entsteht, ich will nichts gut heißen was nicht wirklich legal ist.

Um wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen:
Das Argument eines Flugleiters, Startverbot wegen fehlendem Versicherschutz bei Verwendung nicht für den ferngelenkten Modellflug zugelassener Frequenzen, wäre dann also stichhaltig?
 

Börny

User
...Versicherung hin oder her:
In den meisten Satzungen und Flugordnungen sowie Aufstiegserlaubnissen stehen (hoffentlich) Sätze drin, wie z.B.: ......benutzte Fernsteueranlagen müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen....
Somit darf ein nicht zugelassener Kanal auch auf diesem Flugplatz nicht verwendet werden !
Der Flugleiter übt in aller Regel das Hausrecht auf dem Platz aus. Somit hat er dem Gastpiloten das Fliegen mit einem nicht zugelassenen Kanal, in diesem Beispiel einer im 40MHZ Band ab Kanal Nr.81, zu untersagen !

Bei uns jedenfalls fliegt ein Gastpilot ausschließlich mit einem zugelassen Kanal !

Wenn man es den Gästen vernünftig erklärt, erscheinen sie das nächste Wochenende mit einem zugelassenen Kanal. Dann kann man ihnen auch weiterhelfen und ggf. als neues Mitglied gewinnen. So die Erfahrung...

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Anweisungen des Flugleiters sind erstmal für alle bindend

Anweisungen des Flugleiters sind erstmal für alle bindend

Hallo,

Startverbot wegen Gefährdung der AE reicht doch, oder?

Wer die Auflagen nicht einhält muss sich im Klaren sein, dass die AE auf dem Spiel steht, wenn es rauskommt. So wie einer seinen Führerschein riskiert wenn er betrunken fährt oder einen Betrunkenen fahren lässt. Und fliegen mit einem nicht zulässigen Quarz ist eben auch was Verbotenes.

Persönliche Zuverlässigkeit ist das Stichwort.

Ich bin nicht derjenige, der als Moralapostel auftritt (ich parke ja auch manchmal im Parkverbot). Aber manchmal muss man eben abwägen und in kauf nehmen, als solcher tituliert zu werden.

Flugleiter ist eben ein echt klasse Job. Du setzt dich selber einer nie ganz abzuwendenden Haftung wegen Fehlverhaltens (ob wissentlich oder unwissentlich ist egal aus) und als Dank darfst Du dir anhören, welch' Korinthenkacker, Paragraphenreiter etc. du bist, wenn Du solche "Kleinigkeiten" anmahnst.

"Den Anweisungen des Flugleiters sind Folge zu leisten" dürfte so oder so ähnlich in jeder AE, Platzordnung etc. drinstehen. Da steht nichts von nur wenn sie einleuchten, kann man darüber diskutieren... Mein Standpunkt ist, dass wem das nicht passt wie ich meine Rolle als Flugleiter ausfülle kann er gerne meine Dienste von mir übernehmen. Solange er dazu aber nicht bereit ist hat er sich an das zu halten, was ich sage.

Jeder der seinen Besuch nach einem netten Abend mit dem Auto heimfahren lässt trifft die Entscheidung, ob der das verantworten kann. Ich habe auch schon bei Leuten die Weinflasche verschwinden lassen und höflich gefragt, ob er ein Glas Mineralwasser möchte, um nicht sagen zu müssen: "Auto bleibt stehen!" Ganz ohne Hausordnung.

So in der Art würde ich als Flugleiter das Regeln. D.h. Auffordern zum umquarzen auf eine legale Frequenz und wenn ich eine Gefährdung im Falle der Nichtbefolgung sehen würde das auch überwachen.

Hans

P.S. Börny kam dazwischen
 

Börny

User
Claus Eckert schrieb:
Das Argument eines Flugleiters, Startverbot wegen fehlendem Versicherschutz bei Verwendung nicht für den ferngelenkten Modellflug zugelassener Frequenzen, wäre dann also stichhaltig?


....nein, Stichhaltig ist das Startverbot wegen der Verwendung einer für den ferngelenkten Modellflug NICHT zugelassener Frequenz.


Hans Rupp schrieb:
Startverbot wegen Gefährdung der AE reicht doch, oder?

...Startverbot wegen der Verwendung einer für den ferngelenkten Modellflug NICHT zugelassener Frequenz muß langen.
Zudem lassen wir auch niemanden fliegen, der nicht zweifelsfrei belegen kann, daß er eine gültige Haftpflichtversicherung für den Modellflugsport hat.
Ansonsten kann ich Dir nur beipflichten...

Allerdingst: Jeder der eine Fernsteuerung kauft, hat eine Bedienungsanleitung aus der neben den Sicherheitshinweisen auch die zugelassenen Frequenzen hervorgehen. (Wenigstens ist das beim Marktführer so...)
Daher verstehe ich garnicht, wie manche so blauäugig sein können und mit einem nicht zugelassenen Quarz fliegen wollen. Können oder wollen die nicht lesen ?...aber das ist ein anderes Thema...

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Warum ich nachgebohrt habe, ist die oft gehörte und ebenso oft falsche Auslegung: "Wenn Du dies und das nicht einhälst, hast Du keinen Versicherungsschutz." Diese Feststellung kann niemand treffen, außer der Versicherung. Im Zweifel führt das zu unnötigen Diskussionen.

Deshalb ist das "abkürzendere" Argument des Flugleiters, wie von Euch ganz richtig dargelegt: "Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten."
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Nur als Ergänzung,

was ich überhaupt nicht leiden kann ist ein Gelaber von
"Nun hab Dich doch nicht so..." gegenüber einem Ehrenamtsträger wie dem Flugleiter.

Ich mag auch nicht, wenn im laufenden Betrieb angefangen wird zu diskutieren. Selbst wenn ich der Meinung bin, der Flugleiter legt etwas zu eng oder falsch aus, habe ich als Pilot erstmal seinen Weisungen zu folgen und in der Regel kann man das nicht in 5 Minuten ausräumen.

D.h. dem Flugleiter muss zugestanden werden, dass er sich selbst in Ruhe eine Meinung bildet und sich gegebenenfalls kundig macht. Er darf nicht unter Druck gesetzt werden. Wenn das passiert und ich bin Flugleiter stelle ich die Anwesenden vor die Alternative:

a) Flugbetrieb sofort vollständig einstellen und wir diskutieren
b) Mein Kommando gilt, Flugbetrieb geht weiter und das wird später geklärt.

Wenn ich mitbekomme, dass ein Flugleiter unter Druck gesetzt wird und unsicher wirkt, wie er reagieren soll, schlage ich ihm das genau als Ansage vor und signalisiere ihm, dass ich ihn dabei unterstütze. In dem Moment gebe ich keine Kommentare zu seiner Entscheidung ab, sondern zeige nur, dass ich seine Amtsautorität anerkenne.

Es ist irgendwie ein Volkssport geworden Autoritäten in Frage zu stellen. Alles und jedes darf kritisch hinterfragt werden, aber eben alles zu seiner Zeit.

Warum ich darauf so rumreite? Weil ich schon unsägliche Diskussionen mitbekommen habe (was allerdings auch am speziellen Fall liegt) und oft hinterher Leute die stumm daneben gestanden haben nachher dem Flugleiter zugestimmt haben. In der Situation selbst aber waren die Diskutierer die einzigen Redner und fühlten sich dank gefühlter Mehrheit im Recht.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:

fb0816

User
Hallo,
so nun mal angenommen es kommt jemand mit einer Frequenz, die in den derzeit existierenden Tabellen noch gar nicht aufgelistet ist, was tut man nun als Flugleiter?
 

Börny

User
Hans Rupp schrieb:
Nur als Ergänzung,

was ich überhaupt nicht leiden kann ist ein Gelaber von
"Nun hab Dich doch nicht so..." gegenüber einem Ehrenamtsträger wie dem Flugleiter. .. Wenn das passiert und ich bin Flugleiter stelle ich die Anwesenden vor die Alternative:

a) Flugbetrieb sofort vollständig einstellen und wir diskutieren
b) Mein Kommando gilt, Flugbetrieb geht weiter und das wird später geklärt.

Hans

Absolut souveräne Reaktion ! Finde ich klasse ! Es ist nun mal so: In aller Regel übt der Flugleiter am Platz das Hausrecht aus, wie zumeist in der Flugordnung geregelt. Dies ist zu respektieren, wie eben die Flug- und Platzordnung nebst deren Inhalt auch !

Ich kann diese meist absolut unnötigen Disussionen um wenig populäre Flugleiterentscheidungen genauso wenig leiden...

Im übrigen bietet der DMFV auch Flugleiterseminare an. Die Teilnahme empfiehlt sich.

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

Börny

User
Dieter F. Heinlin schrieb:
Hallo,
so nun mal angenommen es kommt jemand mit einer Frequenz, die in den derzeit existierenden Tabellen noch gar nicht aufgelistet ist, was tut man nun als Flugleiter?

von welcher Tabelle gehst Du hier aus ?

Wenn derjenige welche nicht zweifelsfrei belegen kann, daß seine Frequenz für den Modellflug zugelassen ist, also den gesetzlichen Regelungen entspricht, fliegt er auf unserem Platz mit dieser Frequenz nicht !

Holm & Rippenbruch,
Börny
 

fb0816

User
Hallo Börny,
ich beziehe mich auf die in Beitrag 3 angesprochene Tabelle "zugelassene Frequenzen"!

* so da ist 2,4 GHz (noch) nicht verzeichnet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten