Jetmodellverbot!!

:mad: :mad:
Hallo Leute,
fliege nun schon seit 5 Jahren auf einem manntragenden Segelflugplatz meine Jets.Da seit November letzten Jahres, eine Aufstiegserlaubnis für Modelle nötig ist,hat die Fliegergruppe dies beantragt.
Leider macht jetzt der Jäger schwierigkeiten(der auch noch stellvertretender Ortvorsteher und Polizist ist) und macht auf breiter Front gegen Jetmodelle.
Mit den Argumenten, Jets machen einen höllen Lärm,sind 500 km/h schnell und brennen bei jedem Aufschlag!!!
Ist diese total übertriebene Argumentation rechtens?Was kann ich dagegen tun?
Unser Bürgermeister war total baff,da er von meinen Jetflugaktifitäten noch nichts mitbekommen hat.Auch kam noch keine einzige Bescherde zu ihm.
Gruß Hans,
 
Kontakt suchen, Ruhe bewaren

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Hallo Hans,

welche Luftfahrtbehörde?
Erfolgte ein Anhörungsverfahren? Wenn ja warum, die AE sollte doch nur eine Formalität sein.
Ist das ein Platz mit Motorflugbetrieb?
Wie weit ist die nächste Ortschaft entfernt?

Was tun?
Handfeste Fakten sammeln. (Emmisionswerte, http://daec.de/downfiles/uw/FlyerNSI.pdf)
Lad ihn ein oder lad dich ein, evtl. bei der nächsten Versammlung der Jagdgenossenschaft.

Ansonsten Ruhe bewaren, ein Querulant ist kein Grund die AE zu verweigern.
Jäger sind so, das weiß ich aus eigener Erfahrung, wenn man denen mit Fakten kommt sind Sie argumentativ hilflos.

Gruß
Jo
 
Die Argumente sind nicht vollkommen aus der Luft gegriffen oder ?

Welchen Einfluss haben Einzelpersonen auf einen Genehmigungsprozess ?

Du zeigst zuviele Emotionen, Sachlichkeit ist hier Trumpf und wird dich am weitesten bringen.
Auch würde ich diese Argumentation keinesfalls als übertrieben darstellen, das stellt dich ohne eine bessere Argumentation gleich in den Schatten und wäre ein dummer Fehler.

Frage lieber:

Auf welche Grundlagen bezieht sich seine Argumentation, wie kann diese belegt werden.

Antworte weiterhin:
Zu Punkt1: Thema Lärm. Modellflieger haben genaue Randbedingungen, die einzuhalten sind, Schlagwort Emission/Imission. Zeige diese Vorgänge nund das Thema ist vom Tisch.
Punkt2: Geschwindigkeit. Auch hier gibt es eindeutige Bestimmungen. Aufzeigen und 500km/h direkt entkräften (so schnell dürft ihr garnicht sein)
Punkt3: Brandgefahr... die lässt sich leider nun wirklich nciht wegdiskutieren, hier sollte man über eine EInigung verhandeln wegen z.B. der Waldbrandgefahr in den trockenen Monaten.

Je souveräner und sachlich kühl aufgetreten umso zufriedenstellender das Ergebnis.
 
Hallo Dominik,
Die Argumente des Jägers sind nicht ganz aus der Luft gegriffen, ja da geb ich dir ein bisschen recht.Aber das was der Jägersmann so abgelassen hat ,war doch stark überzogen.
Gruß Hans,
 
Hallo,
Modellflug auf Flugplätzen war nach altem bis 11/06 gültigem § 16 LuftVO immer und ohne Gewichtsbeschränkung zulässig. Siehe früheren Thread hier und siehe Bundesratsdrucksache 06/69 (Bundesratsarchiv)

Daher haben wir folgende Situation:

Ein heutiger Antrag für Modellflug auf Flugplätzen kann gegen früher für den Antragsteller immer nur Einschränkungen zur Folge haben.

Da es bisher zulässig war ist es de Fakto keine Nutzungsänderung und kein Erstantrag.

Daraus folgt, das Mitbestimmungsrecht per Anhörung durch das Umfeld ist auf NULL reduziert.

Selbst die Mitsprache der Naturschützer ist da auf null reduziert. Denn auch da gillt, was bisher zulässig war, kann heute nicht plötzlich zustimmungspflichtig werden, wenn für den Antragsteller nur Einschränkungen möglich sind. Es ist ja keine Nutzungserweiterung die Anhörungs und Mitbestimmungspflichtig ist.

Lt BMVBS handelt es sich bei diesem Verfahren um eine Formalität bei der lediglich die Eignung für Modellflug nach der NFL zu überprüfen ist. Also Abstände und Lärm. Im Zweifel durch einen Gutachter.

Leider verfahren aber etliche Luftämter anders, indem Anhörungen erfolgen. Der Amtsmensch ist halt auch ein Gewohnheitstier...

Die erste Aufgabe ist in solchen Fällen das man durch Rücksprache mit dem Luftamt feststellt, ob die Ergebnisse dieser Anhörung einschränkend verwertet werden sollen.
Wenn ja ist dem Sachbearbeiter die Rechtssituation deutlich zu machen.
Dazu ist jedoch meist ein sachkundig argumentierender Gutachter erforderlich der da richtig fit ist und auch belegen kann, von was er da redet. Dies ist vor Beauftragung desselben zu hinterfragen, denn viele wissen und können das nicht.

Aufgrund dieser Rechtssituation haben wir also Rechte.

Wird jedoch aufgrund von Selbstbeschränkungen oder durch was auch immer eine AE ausgestellt die Einschränkungen zB auf 25 kg, keinen Jetflug oder was auch immer enthällt, gehen ALLE Rechte aus dieser früheren Rechtssituation verloren. Dieser Umstand ist imens wichtig.
Daher dürfen derzeit Flugplätze keinerlei willkürliche Einschränkungen hinnehmen, sonst wird bei jeder Veränderung zukünftig ein Anhörungsverfahren erforderlich und dann ist es formell auch berechtigt da es dann eine Nutzungserweiterung darstellt.
Und jede Behördenentscheidung, selbst eine auf nicht existenter Rechtsgrundlage wired nach Ablauf der 1 Monatigen Wiederspruchsfrist rechtskräftig, dann ist der Käs gesse.

Aufgrund der aktuellen Situation und der uneinheitlichen Verfahrensweise durch die Luftämter kann ich nur jedem Flugplatzbetreiber raten, zieht VOR einem Antrag für Modellflug auf Flugplätzen unter allen Umständen einen Gutachter zur Beratung und Unterstützung bei den Behörden hinzu. Ich bin praktisch täglich mit den Folgen von Verfahrens, Antragsfehlern und Fehlern im Behördenumgang konfrontiert wenn das selbst gestrickt wird.
Ich weis, bei manchen lief das reibungslos ab, das ist aber die Ausnahme, die Regel ist, Antragsteller sind sachunkundig, kennen Ihre Rechte und die Rechtssituation nicht und tun sich im Umgang mit Behörden argumentativ eher schwer. Aufgabe eines Gutachters ist hier nicht das Gutachten selbst, sondern das Begleiten des Antragstellers durch das gesamte Verfahren, notfalls mit Schriftverkehr und Gesprächen mit und beim Luftamt und anderen Behörden.

Im Fall hier haben wir zwei Schauplätze, das örtliche Umfeld in dem es das positive Image des Modellfluges/Jetmodellfluges gegen EINEN Wiedersacher zu erhalten gillt.
Dies kann zB. durch Strafanzeige wegen Verdachts auf Verleumdung erfolgen. Bereits durch das dann folgende Ermittlungsverfahren wird euer Gegenspieler unglaubwürdig und isoliert. Zudem wird sich der hüten weiter gegen euch zu verleumden.
Jeder wird Dessen Aussagen betreffs eurem Flugbetrieb dann mit äuserster Vorsicht bewerten.
Mindestens, besser zusätzlich, sollten die Ortschaftsräte und der Bürgermeister bzw die Gemeinderäte der Hauptgemeinde durch ein sachkundiges Schreiben zB eines Gutachters (Glaubwürdigkeit), das über den (Jet)Modellflug umfassend informiert unterrichtet werden.
Im Begleitschreiben zu dessen Verteilung kann man dann ruhig einfließen lassen, das man gegen xxx Strafanzeige wegen Verdachts auf Verleumdung erstattet hat. bzw das hier Klarstellung wegen verleumderischer Aussagen des Herrn xxx not tut. Eine gleichzeitig ausgesprochene Einladung zum Modellflug vor Ort zur Information ist hilfreich, auch wenn möglicherweise gar keiner kommt. ABER den Quertreiber würde ich mit identischem Schreiben jedoch mit einem gesonderten Termin DANACH separat einladen, sonst habt ihr bei dem Thermin mit dem Rest der Welt nur Zirkus. Die Gefahr, das der uneingeladen kommt ist dann auch viel geringer.
Kommt der ohne Einladung würde ich den sogar des Platzes verweisen.
Dieser Besuchstermin ist modellfliegerisch logischerweise gezielt vorzubereiten.

Der zweite Schauplatz ist das Luftamt, bei dem abzuklären ist, ob und wie sich der Sachbearbeiter in der Sache vom Umfeld beeinflussen lässt und was er für den Platz persönlich für gut oder schlecht ansehen würde bzw wie er das Verfahren betreibt. Im Zweifelsfall ist zu hinterfragen auf welche Rechtsgrundlage er sich jeweils stützt.

Da der betreffende Platz jedoch Abstände von ca. 1,5 km zu Siedlungen hat, ist da uneingeschränkter Modellflug möglich, jede Selbstbeschränkung ist da schlicht Käse und Harakiri.

Gruß
Eberhard

PS: zur Information:
Der Sachbearbeiter in Hessen- Darmstadt und sein direkter Vorgesetzter der für die Petition zum Modellflug auf Flugplätzen durch Modellflugfeindliche Handhabung ursächlich verantwortlich und bekannt war, durfte zum 1.4.07 eine andere Stelle mit anderem Aufgabenbereich übernehmen.

Im Rahmen der § 16 Aktivitäten mit Anfragen und Petition ist die Aussage des BMVBS (Bundesverkehrsministerium) Rechtsabteilung so, das sich die Anforderungen durch die Landesbehörden bei Erlaubnisverfahren für Modellflug auf Flugplätzen auf Null reduzieren. (darin spiegelt sich oben geschilderte Rechtssituation wieder)
Solch ein Antrag also in einem sehr vereinfachten Verfahren abgewickelt werden solle.
Leider haben das nicht alle Sachbearbeiter begriffen, bzw es gehen manche immer noch autarke Wege. Dies muss nicht hingenommen werden.

Soweit also das erste greifbare Zwischenergebniss in Sachen § 16 Aktivitäten.

Damit ist die Sache aber noch nicht gegessen, der Kampf um eine Neuformulierung des § 16 geht erst richtig los.
Rechtssicherheit für die Zukunft ist durch solche Aussagen des BMVBS noch keine vorhanden.
Denn wenn innerhalb Jahresfrist (Ein Jahr nach in Kraft treten eines Gesetzes oder Verordnung) die juristischen Möglichkeiten gegen den neuen § 16 vorzugehen weggefallen sind, kann sich an solche Aussagen des BMVBS auf Landesebene garantiert keiner mehr erinnern.
Hier wird es daher weitere Aktivitäten zur Erlangung zukünftiger Rechtssicherheit geben.
Bis dahin sind alle Zugeständnisse der Genehmigungsbehörden durch Verfahrensfehler beim § 16 erzwungen und auf Jahresfrist begerenzt. Nach Jahresfrist gilt das nichts mehr.

Keinesfalls wird man den Ämtern und Politikern hier gestatten, diese Jahresfrist mit einfacher Hinhaltetaktik auszusitzen um den Status Quo des jetzigen § 16 nach Ablauf der Jahresfrist zu zementieren.

Frohe Ostern
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Verstehe nicht...

Verstehe nicht...

Hallo

Ich dachte bisher, es geht um die Genehmigung von Modellflug jeder Art auf Flugplätzen.
Daher die Verständnisfrage:
Gibt es jetzt einen eigenen Antrag zum Betrieb von Jet-Flugmodellen auf Flugplätzen?

Auch frohe Ostern :)
 
Hallo,
Nein, Ist hier auch (noch) nicht versagt worden, der Ortsvorstand will das aber, was das RP draus macht ist offen.

Gruß
Eberhard
 
Hallo,
ja genau, noch schlimmer sind jedoch die F.-Betreiber selber, die stellen um für ihre quängelnden Kids an Feierabend überhaupt mal was zu haben, von sich aus erstmal NUR einen 5 kg Antrag....
Das wars dann, vor allem, wenn das zuständige RP ungewohnt schnell, eben unbürokratisch reagiert...
Es ist ja nur eine Formalität... Merkt ihr was!!!

Eigentlich hat derzeit jeder Luftamtssachbearbeiter der bei 5 kg Probs macht einen Orden verdient.

Und noch schlimmer ist, das unsere Luftsportverbände unter dem DAeC den Schlaf des "gerechten" schlafen, und es nicht mal für nötig befinden ihre ihnen anvertrauten Vereine und F.-Betreiber darüber zu informieren.
Nicht mal die Gutachterkollegen werden darüber informiert.:cry: :confused: :confused: :eek:

Kennt einer einen Weg, mit dem man über ein leicht zugängliches Medium die F.Betreiber schnell umfassend informieren kann?

Gruß
Eberhard
 
Kannst Du da nichts in den oberen Reihen Deines "Ehrenamtsgebers" bewirken?
Die Oberfunktionäre der Dachverbände täten wirklich gut daran, mal für die Basis der "kleinen" Jetmodellflieger zu arbeiten, als sich ständig pressewirksam irgendwelche Ehrenorden zu verleihen und bei der DM ihre Plakate aufzuhängen.
Gruß von einem frustrierten DMFV-Mitglied
 
Was läuft denn da für ein Film

Was läuft denn da für ein Film

http://www.regierung.mittelfranken.b...3/abt31503.htm

Schaut euch mal die beiden Downloads an.

Demnach geht jetzt auf Flugplätzen nur noch der "sonst erlaubnisfreier Modellflug" und darüber hinaus nur elektrisch, aber einen Antrag muss man dafür stellen.
Hallo gehts noch? Auf Flugplätzen nur noch elektrisch bis 5 kg mit Antrag.
Das hätte man bundesweit ohne Tamtam einführen können, Abstand > 1,5 km auch mit Verbrenner.

Alternativ gibts dann noch den Antrag nach NfL 59/06, das sind ja tolle vereinfachte Verfahren.

Man hat wohl die Primäraufgaben mangels Aufkommen aus den Augen verloren (Einhaltung der Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr). Darum scheint es gar nicht mehr zu gehen.

Frage wozu braucht man jetzt neue Verfahren und Formulare, wenn es sich doch nur um eine angebliche Klarstellung handelt?

Fassungslose Grüße
Jo
 

fb0816

User
Hallo,
auf der Webseite sind auch die Ansprechpartner genannt:
Regierung Mittelfranken Bayern
Ansprechpartner:
Herr
Ulrich Pfeffer
Sachbearbeiter zuständig für Flugmodelle, Raketen
-E-Mail
Tel: 0911 52700 34
Fax: 0911 52700 62
Zimmer 26

Das ist wohl die erste Adresse für Fragen bezüglich Formular und seiner Bedeutung.
 
Hallo,
bezüglich des Antragsformulars für Modellflug auf Flugplätzen, das die Ahnungslosen F.-Betreiber ins offene Messer laufen lässt, habe ich heute über den DAeC veranlasst, das dagegen vorgegangen wird.
Vieleicht informiert der sogar über ein Rundschreiben zur Juristischen Seite, schaun wir mal, ich bin mir nicht sicher, ob ausreichend Unterstützungswille oder auch nur Sachkenntnis dafür da ist.

Dasselbe Antragsformular habe ich noch auf 2 weiteren Webseiten gesehen, finde das aber nicht mehr, wenn da einer noch nen Link zu hätte, wäre ich glücklich dann könnte man auch dagegen vorgehen.

Bitte tut mir auch den Gefallen, und informiert darüber jeden Flugplatzetreiber den ihr kennt oder erreichen könnt mit der Bitte das wiederum an deren Kollegen weiter zu geben. mit etwas Glück, gibt das eine Flächendeckende Kettenreaktion.

Kennt Ihr ein Forum der Sportfliegerei, könntet ihr da Links zu diesem Thread hier setzen?
Bzw könnt ihr mir zur Verbreitung ein Forum dazu nennen.

Hallo JO,
dein Link funzt nicht, aber der Hinweis an sich passt genau ins Thema.

Gruß
Eberhard
 
Mittelfranken Modellflug auf Flugplätzen

Mittelfranken Modellflug auf Flugplätzen

Interessante Fußnoten auf dem Formular.
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/download/NiTG_20_05_0702.pdf

Sofern ein über den nebenstehend beschriebenen Erlaubnisumfang hinausgehender (auch außerhalb von Flugplätzen erlaubnispflichtiger) Modellflugbetrieb beabsichtigt sein sollte, wäre das für Betrieb von Flugmodellen
über 5 kg Gesamtmasse und/oder mit Verbrennungsmotoren Das ist falsch; Abstand > 1,5 km zu Ortschaften sind auch Verbrenner erlaubnisfrei herausgegebene Antragsformular zu verwenden und sind die darin aufgeführten Antragsunterlagen beizufügen.
Also sollen Karten, die der Behörde bereits vorliegen nochmal angeschleppt werden, dann soll in die Platzrunde noch ein Modellflugflugraum gemalt werden. Dann soll ich mir aus den Fingern saugen, welche Modelle zum Einsatz kommen könnten, ich bin ein vorsichtiger Mensch, also erst mal alles, im Amtsdeutsch: Flächen- und/oder Hubschrauberflugmodelle; Flugmodelle mit und/oder ohne Verbrennungsmotor; Flugmodelle mit Kolbenmotoren und/oder Turbinenstrahltriebwerken und/oder sonstigen Strahltriebwerken. Nett ist auch, dass der Antragsteller sich selbst bestätigen muss, dass er mit Modellflug einverstanden ist.

2 Durch die Regelung zur Durchführung des Modellflugbetriebs soll der Flugplatzhalter sicherstellen, dass ein gleichzeitiger Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen unterbleibt. Warum? Bisher war es erlaubt, was ist passiert, nichts. Die Flugleiter haben dies eigenverantwortlich 30 Jahre lang geregelt. Hier wird ohne Not der gesetzlich zugesicherte freie Luftraum beschnitten. Einschränkungen des Luftverkehrs mit Flugmodellen bedürfen einer Rechtsgrundlage entweder im Luftverkehrsgesetz selbst oder in den zur Durchführung des Luftverkehrs erlassenen Rechtsvorschriften. Hierbei sind auch die Modalitäten bei der PPR-Erteilung Prior Permission Required (PPR) betrifft nur Sonderlandeplätze oder Verkehrslandeplätze, keine Segelfluggelände, dies nur am Rande. Was gibts da zu regeln? Der Flugleiter, der Modellflug erlaubt hat, lässt landen oder weiterfliegen. und ggf. der Nutzung der Regelung „Fliegen ohne Flugleiter“ zu berücksichtigen. Was ist schlimmer? Spaziergänger auf dem Platz oder ein Modellflieger am Pistenrand, der weiß, das auch mal ohne Flugleiter geflogen wird.
 
Petition

Petition

Hallo Dieter,

alle 4 Wochen ein Brief, mit der Bitte um Geduld. Man sucht wohl noch nach der passenden Gesichtswahrungsformulierung.

12/13 3. tagte ein Luftfahrtbehördenausschuß zum Thema. Ergebnis ??

Gruß
Jo
 

fb0816

User
Petition: Zwischenstand?

Petition: Zwischenstand?

Hallo Jo,
muss man sich mit dem wirklich begnügen?
Es kann doch nicht zuviel verlangt sein nach Monaten! ein "Zwischenergebnis" vorzulegen?! :confused:
 
Hallo,
doch ist zu viel verlangt, das beschäftigt schließlich wochenlang diverse Rechtsabteilungen und Parlamentarier bis die eben das mit der Gesichtswahrung ausgekartelt haben. Mit dem neuen § 16 muss man sich schon Gedanken machen, ob das mit dem GG , der GGO und anderen Gesetzen zB § 1 LuftVG vereinbar ist und fals man zum Ergebniss kommen sollte das nicht, wie man das Dilemma elegant lösen könnte...
Naja, gibt bestimmt Stoff für weitere Petitionen und Anfragen...

Aus unbestätigter Quelle weis ich, das das BMVBS in den nächsten Tagen eine Stellungnahme zur Petition abgeben wird.
Ähm fragt mich besser nicht nach Prognosen oder was ich erwarte... :confused:

Gruß
Eberhard
 
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