Frage zum Kenntnisnachweis

pepper

User
Hallo
Bin im DMFV organisiert habe den Kenntnisnachweis beim Deutschen AERO CLUB absollviert geht das in Ordnung oder muß ich in zwingend beim DMFV abschließen.
Bekommt man beim AERO CLUB diesen Kenntnisnachweiß auch in Scheckkartenformat wie beim DMFV zugeschickt ?
MfG Detlef
 

elserd

User
Hallo,

habt ihr Erfahrungen wann die "Scheckkarte" kommt? Habe meinen Nachweis Ende März gemacht und bisher kam nichts. Habe nur das PDF zum ausdrucken.

Danke und Gruß
Dominik
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

ich haben meine Kenntnis beim DAeC am 31.08.2017 nachgewiesen und habe auch noch keine Karte erhalten. Wenn die der Reihe nach gehen, können noch nicht viele eine erhalten haben, mein Zertifikat trägt die Nummer 45.

Hans
 
Beim DMFV ging das ruck zuck nach der Ankündigung, dass es das Scheckkartenformat gibt. Lag dann im Briefkasten.
 
liest auch noch jemand bevor er schreibt? :confused: oder habt Ihr alle nur noch ein Mäusekino...;)
 

skali

User
Ich melde mich jetzt mal aus der dritten Reihe. Das Ding habe ich lange im Sack, nun stellt sich mir die Frage, wer ist den berechtigt, das Ding einsehen zu wollen, zu dürfen. Polizei ist klar, Luftamt auch. Förster, Jäger. Ortsbürgermeister ? Sogenannte Jagdaufsicht ? Ich fliege "wild", zu 100 % am Hang. Eigentümererlaubnis überall erteilt. Oben genannte machen aber immer wieder Schwierigkeiten, also Polizei und Luftamt eher nicht. Fragen über Fragen ...

LG Ernst
 
Hi,

Frag schriftlich da nach wo du ihn ausgestellt bekommen hast. Hier wirst nur vage "ich glaube" Antworten bekommen. Der DMFV z.B. hat nen eigenen Rechtsanwalt. Der sollte sich um sowas eigentlich kümmern und ist schließlich dafür da.

Gruß Robert
 
Ich melde mich jetzt mal aus der dritten Reihe. Das Ding habe ich lange im Sack, nun stellt sich mir die Frage, wer ist den berechtigt, das Ding einsehen zu wollen, zu dürfen. Polizei ist klar, Luftamt auch. Förster, Jäger. Ortsbürgermeister ? Sogenannte Jagdaufsicht ? Ich fliege "wild", zu 100 % am Hang. Eigentümererlaubnis überall erteilt. Oben genannte machen aber immer wieder Schwierigkeiten, also Polizei und Luftamt eher nicht. Fragen über Fragen ...

LG Ernst

Hi Ernst
zeigst du Privatpersonen deinen Personalausweis ?
Alle genannten Personen außer Polizei und Luftamt sind Privatpersonen .
 
wer ist den berechtigt, das Ding einsehen zu wollen, zu dürfen

Hallo, ich versuche mal, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.

Nach den Vorschriften gilt:
1.) nach § 44 Abs. 1 Nr. 17 c LuftVO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Absatz 1 Nummer 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
entgegen § 21a Absatz 4 Satz 1 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt,
...
2.) nach § 58 Abs. 2 Nr. 10 LuftVG:
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer... 10, ...mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
3.) Wer ist für die Verfolgung und Ahndung (von Ordnungswidrigkeiten) zuständig:
siehe §§ 35 ff. OWiG (Ordnungsbehörden); § 53 OWiG (Polizei)
4.) D.H.:
Wird ein entsprechender Tatverdacht (von wem auch immer) bei den zuständigen Verfolgungsbehörden (s.o.) erhoben, muss sich ein Beschuldigter durch Vorlage des Nachweises (dort) entlasten (!). Es kann natürlich der schnellen "Befriedung" dienen, wenn man den Nachweis gleich vor Ort vorweist - unabhängig von der Rechtsstellung. Sonst kann z.B. eine Anzeige erfolgen oder die Polizei geholt werden.
5.) Zu Befugnissen von Jägern, Jagdpächtern und Förstern:
http://www.globusline.de/Downloads/jaeger.pdf
viele Grüße
Volker
 

micbu

User
........wer ist den berechtigt, das Ding einsehen zu wollen, zu dürfen. ......
Wollen und dürfen kann jeder dem du das erlaubst. Die spannendere Frage ist, wem bist du verpflichtet den Nachweis dann auch zu zeigen. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und würde behaupten: Jeder der auf dem entsprechenden Gelände das Hausrecht inne hat und natürlich jeder der mit der Überwachung der öffentlichen Ordnung betraut ist. Natürlich immer nur für den Fall, dass du ein Modell >2kg oder höher als 100m fliegst. Förster, Jäger, Bürgermeister und Jagdaufsicht zählen da sicherlich nicht dazu. Es steht dir allerdings frei denen zu sagen: "Schau mal hier, der Zettel hier erlaubt es mir!"
 
Ich melde mich jetzt mal aus der dritten Reihe. Das Ding habe ich lange im Sack, nun stellt sich mir die Frage, wer ist den berechtigt, das Ding einsehen zu wollen, zu dürfen. Polizei ist klar, Luftamt auch. Förster, Jäger. Ortsbürgermeister ? Sogenannte Jagdaufsicht ? Ich fliege "wild", zu 100 % am Hang. Eigentümererlaubnis überall erteilt. Oben genannte machen aber immer wieder Schwierigkeiten, also Polizei und Luftamt eher nicht. Fragen über Fragen ...

LG Ernst

Ich mache das ganz einfach.
Wenn jemand fragt sage ich kann ich dir gleich zeigen...dann kommt postwendend die Antwort "nö, lass mal...".
Würde ich auch jedem zeigen weil ich prinzipiell kein Problem damit habe und dem Gegenüber damit regelmäßig den Wind aus den Segeln nehme.
Berechtigt wären MA des Luftamtes oder ggf. noch Polizei, wobei ich mir bei letzteren nicht sicher bin.
Ist aber auch egal - der Besitz des Kenntnisnachweis ist kein Problem, eher wenn man das nicht hat.;)
 
...
Es kann natürlich der schnellen "Befriedung" dienen, wenn man den Nachweis gleich vor Ort vorweist - unabhängig von der Rechtsstellung
....
Volker

So is es. Manchmal macht es einfach Sinn, netter zu sein als nötig!
Btw: dem Grundeigentümer musst Du das Ding sicher nicht zeigen, es steht ihm aber jederzeit frei, dich "vom Platz zu schmeißen", bzw dir die Nutzung zu verbieten und die Ordnungsorgane zu rufen. Somit kann auch der Bürgermeister dich von der Gemeindewiese scheuchen.

unterm Strich gilt einfach: immer freundlich bleiben, denn auch wenn Du an der Stelle vielleicht im Recht bist, hat den Gegenspieler vielleicht auch mal woanders recht. Im letzteren Fall wäre es dann gut, wenn er die Modellflieger als nette und kooperative Mitmenschen im Kopf hat, nicht als sture, auf Recht pochende Querulanten!
(Was mich allerdings interessieren würde, wäre die Diskussion mit so einem "Supergescheiten", der mal irgendwann gehört hat, dass Modellflieger den Kenntnisnachweis brauchen. Dem dann einfach nur die Pilotenlizenz vorzuhalten wäre mal ne Studie wert :D)

Gruß Dennis
 
Sobald ich das Gefühl habe, dass es helfen würde, wenn ich das Kärtchen vorzeige, dann würde ich das selbstverständlich tun, völlig egal ob mein Gegenüber das Recht hat, das zu verlangen oder nicht. Wieso muss man das diskutieren?
 
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