Offene Fragen zu 2,4-GHz-Fernsteuerungen

Offene Fragen zu 2,4-GHz-Fernsteuerungen

Seit einiger Zeit werden Fernsteuerungen zur Steuerung von Auto-, Schiffs- und Flugmodellen angeboten, die im 2,4 GHz ISM-Band betrieben werden. Der Begriff ISM-Anwendungen beschreibt die Nutzung von HF-Energie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche und ähnliche Anwendungen, die nicht für die Nachrichtenübertragung angewendet werden. Prominente Funk-Anwendungen in diesem Band sind WLAN und Bluetooth, aber es gibt weit mehr, und es kommen neue hinzu. Der Frequenzbereich des 2,4 GHz ISM-Bands reicht von 2,4000 GHz bis 2,4835 GHz und hat somit eine nutzbare Bandbreite von 83,5 MHz.

Geräte, die bestimmte technischen Vorraussetzungen erfüllen, um den wesentlichen Anforderungen des Artikel 3.2 der R&TTE-Richtlinie zu genügen, dürfen in Deutschland in diesem Frequenzbereich auf Grundlage von Allgemeinzuteilungen von Frequenzen, das heißt ohne formelles Antrags- und Zuteilungsverfahren, betrieben werden.

Der Artikel 3.2 lautet: „Funkanlagen müssen zudem so hergestellt sein, dass sie das für terrestrische/satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesene Spektrum und die Orbitressourcen effektiv nutzen, sodass keine funktechnischen Störungen auftreten.“

Die technischen Vorraussetzungen werden vom „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) in entsprechenden Standards beschrieben. Einer von mehreren Standards für das 2,4 GHz ISM Band hat die Bezeichnung ETSI EN 300 328 und beschreibt die technischen Vorraussetzungen für Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Bandspreiz-Modulationstechniken verwenden.

Seit Juli 1997 wurde der Standard EN 300 328 mehrfach überarbeitet. Die letzte Version 1.7.1 datiert vom Oktober 2006. Die Vorgängerversion 1.6.1 kann von Herstellern zurzeit noch parallel zur Version 1.7.1 zur Erklärung der Konformität herangezogen werden. Diese Möglichkeit endet mit dem Außerkrafttreten der Version 1.6.1 im Juli 2008. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich die Version 1.7.1 gültig. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist die Version 1.7.1 dahingehend zu interpretieren, dass keine Fernsteuerungen zur Steuerung von Modellen mehr auf Grundlage des Standards EN 300 328 in Verkehr gebracht werden dürfen. In Betrieb befindliche Geräte genießen Bestandsschutz.

Ein anderer Punkt, der zu Irritationen führt, ist die Diskussion über die zulässige und tatsächliche Leistung von 2,4-GHz-Fernsteuersendern. Der Standard ETSI EN 300 328 gibt, ebenso wie die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für WLAN- Funkanwendungen im 2,4-GHz-Frequenzbereich, eindeutig und nicht interpretierbar Auskunft, dass unter keinen Umständen mehr als 100 mW EIRP erlaubt sind für die Geräte, auf welche dieser Standard Anwendung findet und die die in der Norm definierten technischen Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt eine Leistungsgrenze von 10 mW. EIRP bedeutet equivalente, isotrope, abgestrahlte Leistung, und zwar zu jedem Augenblick. Damit stellt sich nicht die Frage nach Durchschnittsleistung oder Spitzenleistung. Dies ist von Bedeutung, weil zum Beispiel der Sender DX7 von dem Hersteller Spektrum nicht dauernd sendet, sondern nur einen gewissen Prozentsatz der gesamten Einschaltzeit. Der Fachausdruck hierfür heißt Tastverhältnis oder Duty Cycle. Es wurden einige aus den USA beschaffte DX7-Sender nach der vorgeschriebenen Norm vermessen. Dabei zeigte sich, dass die Leistung weit über 100 mW lag. Berücksichtigt man das Tastverhältnis und errechnet die mittlere Leistung, kommt ein Wert von deutlich weniger als 100 mW heraus. Einzig von Bedeutung ist jedoch die momentane Leistung. Diese liegt bei den untersuchten Geräten eindeutig zu hoch. Damit sind diese Geräte nicht konform zum Standard ETSI EN 300 328 und der Allgemeinzuteilung von Frequenzen, womit die Inbetriebnahme in Deutschland nicht erlaubt ist.

Auch wenn aus den USA beschaffte Geräte ein CE-Zeichen tragen sollten, entbindet das den Betreiber des Geräts nicht generell von der Pflicht, die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen zu beachten. Auf Anfrage teilten die Firmen Graupner und robbe mit, dass nur 2,4-GHz-Geräte ausgeliefert werden, die konform zum Standard ETSI EN 300 328 und der Allgemeinzuteilung von Frequenzen sind.

Versicherungstechnisch hat der nicht erlaubte Betrieb eines 2,4-GHz-Fernsteuersenders keine Bedeutung, jedenfalls im Gültigkeitsbereich der DMFV-Versicherung, weil es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt. Regressansprüche der Versicherung sind nur dann möglich, wenn zwischen Betrieb des nicht erlaubten Senders und einem Schadensereignis ein kausaler Zusammenhang besteht.

Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV
 
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